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Postbank AG verliert vor dem Landgericht Hamburg

In einem Verfahren, in dem Verbraucher ihren Darlehensvertrag widerrufen hatten, hat die DSL-Bank, hinter der die Postbank AG steckt, vor dem Landgericht Hamburg verloren. Das Gericht sah die Widerrufsbelehrung der Postbank AG aus Dezember 2008 als fehlerhaft und irreführend an. Vertreten wurden die Verbraucher von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.

Die Verbraucher hatten nicht, wie es in der Widerrufsbelehrung heißt, ein von der Beklagten gegengezeichnetes Exemplar des Darlehensantrags mit deren Annahmeerklärung erhalten, das ihnen die Überprüfung ermöglicht hätte, dass Angebot und Annahme deckungsgleich sind. Dem Feststellungantrag wurde daher stattgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 09.01.2017).