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BHW Bausparkasse AG verliert vor dem Landgericht Hannover

Die BHW Bausparkasse muss einer Mandantin von uns 23.000 Euro zurückzahlen, nachdem sie einen Immobilienkredit wirksam widerrufen hatte.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hannover vom 01.02.2017 (Az. 7 O 32/16) hervor. Danach muss die Bank der Verbraucherin die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 18.000 Euro sowie gezogene Nutzungen in Höhe von 5.000 Euro erstatten.

Unsere Mandantin hatte den Vertrag aus dem Jahr 2007 im Jahr 2014 widerrufen. Das war ihr auch so spät noch möglich, weil die von der BHW Bausparkasse sehr häufig verwendete Formulierung in der Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Sie lautete:

„Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag, nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Darlehensurkunde oder des Antrags ausgehändigt wurde.“

Die BHW Bausparkasse hatte ihr Exemplar unterschrieben und als Angebot an die Verbraucherin geschickt. Die Verbraucherin konnte nach der Formulierung der Widerrufsbelehrung irrtümlich annehmen, dass mit dem Empfang der Unterlagen die Frist für den Widerruf zu laufen begann. Denn es handelte sich dabei um den schriftlichen Darlehensantrag der Bausparkasse.

Tatsächlich aber durfte die Widerrufsfrist nicht vor Unterschrift der Verbraucherin und Rücksendung des Darlehensvertrages zu laufen beginnen, also deutlich später. Entsprechend war die Widerrufsbelehrung der Bausparkasse fehlerhaft und irreführend.

Der Anspruch der Verbraucherin war auch nicht zu spät geltend gemacht worden. Denn diese hatte vor der vorzeitigen Rückzahlung der BHW Bausparkasse gegenüber mitgeteilt, dass sie die Forderungen überprüfen lassen werde und ausdrücklich ihren Vorbehalt erklärt. Die Banker konnten also nicht darauf vertrauen, dass die Verbraucherin keine Ansprüche mehr geltend machen würde.

Das Gericht sprach unserer Mandantin auch sogenannte Nutzungen in Höhe von 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu. Einwände der Bank gegen diese Zinsen ließen die Richter nicht gelten. Wir hatten die Berechnung eines Kreditsachverständigen vorgelegt. Die Kosten des Verfahrens hat die BHW Bausparkasse zu tragen.

Die Entscheidung des LG Hannover ist nicht rechtskräftig geworden.