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Der Kreditwiderruf

Formfehler bei Widerrufsbelehrungen vom Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, auch viele Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag vorzeitig aufzulösen ohne das sonst übliche Vorfälligkeitsentgelt zahlen zu müssen oder eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung erstattet zu bekommen.

Die Prüfung und Durchsetzung von Widerrufsmöglichkeiten bei Immobiliendarlehen ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Das kommt nicht von ungefähr. Schon früh haben wir uns mit dem Thema beschäftigt und in Fachzeitschriften, Medien und im Fachausschuss des Bundestages Stellung genommen. Wir haben Gutachten für Verbraucherverbände erstellt und Beratungsstandards für Verbraucherzentralen entwickelt. Auf Basis dieser Sachkenntnis helfen wir heute unseren Mandanten, zielgerichtet und möglichst zügig ihre Ansprüche durchzusetzen.

Zum Hintergrund: Darlehensgeber sind verpflichtet, Verbraucher umfassend und unmissverständlich über ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Der juristische Laie soll durch die Widerrufsbelehrung in die Lage versetzt werden, sein Widerrufsrecht rechtssicher und in Kenntnis seiner Rechte und Pflichten ausüben zu können. Missachtet der Kreditgeber seine Belehrungspflicht, indem er etwa die Widerrufsinformationen mit falschen Angaben oder irreführenden oder ablenkenden Hinweisen  versieht, wird das sanktioniert: die Widerrufrist beginnt nicht zu laufen. Gegen alle Widerstände der Verbraucherorganisationen hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht mittlerweile für Altverträge mit Abschluss bis zum 10.06.2010 zwar abgeschafft, für Verträge jüngeren Datums gilt aber, dass in der Folge  Verbraucher auch ihre alten Verträge noch widerrufen und ohne Entschädigungsleistung an den Kreditgeber beenden können.

Doch Vorsicht: Ein Widerruf hat nicht nur Vorteile, sondern kann auch nachteilige Konsequenzen für Sie haben, wenn Sie das Darlehen nicht kurzfristig zurückzahlen können. Wir empfehlen daher, vorab mit einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt mögliche Risiken zu besprechen. Gerne können Sie hierzu mit uns Kontakt aufnehmen.