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Fahrverbote für Dieselfahrzeuge rücken näher

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag über die Möglichkeiten von allgemeinen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Innenstädten. Betroffen sind alle Fahrer von Dieselfahrzeugen, unabhängig von der Abgasnorm. Auch aktuelle Neuwagen können betroffen sein. In Hamburg wird konkret über Fahrverbote nachgedacht.

Alle Dieselfahrzeuge betroffen

Am 22.02.2018 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht zwei Fälle aus Düsseldorf und Stuttgart. Dabei geht es um die Frage, ob die Verwaltung bereits jetzt allgemeine Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge erlassen kann oder ob es dazu zuerst genauerer gesetzlicher Regelungen bedarf. Diese Regelungen müssten dann allerdings zeitnah geschaffen werden.

Unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts werden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Innenstädten nach Ansicht vieler Experten in den nächsten Jahren kommen. Völlig unklar ist dabei, auf welche Dieselfahrzeuge sich das Verbot beziehen soll. Mangels differenzierter Regelungen wären momentan aber alle Dieselfahrzeuge, insbesondere auch Neuwagen, betroffen.

„Wann genau und welche Fahrverbote kommen ist unklar. Bis dahin hängen diese aber wie ein Damoklesschwert über jedem Dieselfahrer“

Rechtsanwalt Martin Schnelle

Einen pauschalen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Autoindustrie wird es für Dieselfahrer nicht geben. Umso entscheidender ist es für Dieselfahrer jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um den gefährdeten Diesel wieder loszuwerden.

Drohende Fahrverbote – Was kann man tun?

Ansprüche auf Rückgabe des Diesels gibt es, wenn dieser über eine Abgasmanipulation verfügt oder der Kunde beim Kauf getäuscht wurde. Neben den Fahrzeugen des ursprünglichen „Abgasskandals“ von VW, Audi, Skoda und Seat weisen auch diverse neuere Fahrzeuge wie der Porsche Cayenne eine unzulässige Abschalteinrichtung auf und wurden auf Initiative des Kraftfahrbundesamtes zurückgerufen. Selbst bei Daimler wird bezüglich Mercedes Benz-Modellen wegen möglicher Abgasmanipulationen ermittelt. Käufer sollten hier handeln und nicht auf die angebotenen Software-Updates der Hersteller vertrauen. JUEST+OPRECHT vertritt bereits diverse Käufer alter und neuer manipulierter Fahrzeuge.

Wenn das Fahrzeug finanziert oder geleast wurde gibt es ebenfalls Möglichkeiten den Vertrag zu widerrufen und das Fahrzeug zurückzugeben. JUEST+OPRECHT hat bereits darüber berichtet.

Unser Team aus Hamburger Vertrags- und Verkehrsanwälten hat umfangreiche Erfahrung im Fahrzeugkauf und der Rückabwicklung von Verträgen. Gerne prüfen wir als Rechtsanwälte für Sie auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und bieten Hilfe im Einzelfall an.

Unsere Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Martin Schnelle, der in Bürogemeinschaft mit JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte arbeitet und Fachanwalt Ulrich Husack, Partner von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.