Der Anlegerschutz in der Schweiz hat sich verbessert, berichtet unser Netzwerkpartner Rechtsanwalt Dr. Paul Peyrot aus Zürich. Davon können auch geschädigte Kapitalanleger aus Deutschland profitieren – doch die Zeit drängt.
Über unser Netzwerk können wir unseren Mandanten auch umfassende Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und Rechte im europäischen Ausland anbieten. Denn als Mitglied der European Lawyers Group stehen wir im engen Kontakt mit Kollegen und Kolleginnen aus verschiedenen Staaten in Europa – so etwa auch mit Rechtsanwalt Dr. Paul Peyrot, LL.M. von der Kanzlei Peyrot Schlegel Györffy aus Zürich.
Seit der Finanzkrise 2008, in der ja auch viele Schweizer Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen verwickelt waren, sind wir mit ihm im Austausch über die rechtliche Situation von geprellten Kapitalanlegern. Jetzt hat uns Dr. Paul Peyrot über den verbesserten Anlegerschutz in der Schweiz informiert, der insbesondere auch deutschen Staatsbürgen in der Auseinandersetzung mit schweizerischen Unternehmen zugutekommen kann:
-  So müssen heute Banken nach neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch bisher zurückgehaltene Dokumente an die Kunden herausgeben.
- Kick-Backs, also verdeckte Provisionszahlungen bzw. Rückvergütungen, die Banken innerhalb der letzten zehn Jahren erhalten haben, sind an die Kunden auszuzahlen.
- Durch eine nunmehr zulässige Teilklage und einer partiellen Berechnung der Anwaltskosten auf Erfolgsbasis, lässt sich das Kostenrisiko für Anleger erheblich reduzieren.
- Und die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche ab Schadenseintritt beträgt nach Artikel 130 Obligationsrechts zehn Jahre, und zwar – das ist ein entscheidender Unterschied zum bundesdeutschen Recht – unabhängig davon, wann der Anleger Kenntnis vom Schaden und vom Schädiger erlangte.
Viele Anleger können also ihre Schadensersatzansprüche noch heute unter verbesserten Bedingungen geltend machen. Aber das Schweizer Uhrenwerk tickt auch hier gnadenlos präzise:  Gerade für Anlagen, die kurz vor der Pleite der Lehman Brothers getätigt wurden, wird in Kürze die absolute Verjährung eintreten. Für Anleger, die das Prozessrisiko bisher in der Schweiz gescheut haben, bietet sich also jetzt die letzte Möglichkeit.
Ein ausführliches Memo mit weiteren Informationen von unserem Netzwerkkollegen Rechtsanwalt Dr. Paul Peyrot haben wir Ihnen nebenstehend zum Download bereitgestellt.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir vermitteln Ihnen den Kontakt zu unserem Züricher Kollegen und führen die entsprechende Korrespondenz mit der Schweiz.