Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 26.03.2020:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass voraussichtlich Darlehensverträge, die seit dem 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 abgeschlossen wurden, widerrufbar sind, weil das Muster für die Widerrufsinformation, das vermutlich alle Banken und Sparkassen verwendet haben, unverständlich und intransparent ist.

Dies betrifft sowohl Immobiliardarlehen als auch Ratenkredite und zum Teil auch noch in letzter Zeit abgeschlossene Verträge.

Kann ich jetzt einfach meinen Kreditvertrag widerrufen?

Nein, davon rät Fachanwalt Dr. Achim Tiffe ab. Vorher sollte der Verbraucher einige Fragen klären. Denn ein Verbraucher muss das Darlehen dann auch zeitnah zurückzahlen können. Es gibt viele Verbraucher, die haben weder das Geld noch können sie umschulden. Auch kann es sein, dass der Verbraucher durch den Widerruf nicht besser gestellt wird als vorher. Schließlich kann es sein, dass der Darlehensvertrag schon viel früher abgeschlossen und nur verlängert wurde. Es gibt daher zahlreiche Fragen zu klären, bevor man weiß, ob es sinnvoll ist, den Widerruf zu erklären.

Wird die Bank oder Sparkasse nachgeben?

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe vermutet, dass das nicht der Fall sein wird. In der Vergangenheit hat zumindest eine Bank Kunden auch verklagt, wenn sie den Darlehensvertrag widerrufen haben. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte Verbraucher in dem Fall erfolgreich begleitet. Andere Banken oder Sparkassen denken sich einfach etwas aus, dass der Vertrag der Kunden nicht betroffen sei, damit die Kunden glauben, Sie hätten keine Rechte bzw. ihr Vertrag sei davon nicht betroffen.

Lassen Sie sich daher nicht von den Mitarbeitern der Banken und Sparkassen oder auch der Versicherungen entmutigen.

Wo kann ich mich unabhängig beraten lassen?

Holen Sie sich unabhängigen Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale und bleiben Sie vorsichtig, wenn alles ganz einfach dargestellt wird. Denken Sie daran: Für die Rechtsanwälte ist dies ein großes Geschäft. Sie als Verbraucher tragen aber die Risiken.

Was sagt die Gerichtsentscheidung des EuGH?

Das Urteil in der Rechtssache C-66/19, JC/Kreissparkasse Saarlouis, vom 26.03.2020 wurde bereits veröffentlicht. Das deutsche Recht verstößt danach gegen die EU-Richtlinie und damit bleiben Darlehensverträge, die eine derartige Widerrufsinformation enthalten, widerrufbar, so die Einschätzung von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.

In der Pressemitteilung des EuGH heißt es dazu:

„Außerdem steht die Richtlinie dem entgegen, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist. Im Fall einer solchen Kaskadenverweisung kann der Verbraucher auf der Grundlage des Vertrags nämlich weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, für ihn zu laufen begonnen hat. Im vorliegenden Fall stellt der Gerichtshof fest, dass der im fraglichen Vertrag enthaltene Verweis auf die deutschen Rechtsvorschriften nicht dem Erfordernis genügt, den Verbraucher in klarer und prägnanter Form über die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren.“

Haben die Verbraucher damit gewonnen?

Nein, denn der EuGH entscheidet nur über Rechtsfragen. Das deutsche Gericht muss nun in der Sache noch entscheiden. Das Europarecht steht jedoch in dem Fall über dem nationalen Recht. Auch der Bundesgerichtshof muss sich der Entscheidung des EuGH beugen, obwohl er bisher eine andere Auffassung vertreten hat.

Werden sich die deutschen Gerichte an das Urteil des EuGH halten?

In vielen Fällen ja. Es gibt aber Hintertüren. So werden zahlreiche Gerichtsverfahren verloren, weil die Gerichte trotz irreführender bzw. intransparenter Widerrufsbelehrungen einfach unterstellen, das Recht des Verbrauchers sei „verwirkt“. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hält dieses Instrument der Verwirkung für ein sehr gefährliches Mittel, denn es öffnet Willkür Tür und Tor. Zudem hat das Rechtsinstitut der Verwirkung historisch eine sehr bedenkliche Vergangenheit, wie die juristische Literatur zum Thema in der NS-Zeit belegt.

Wenn Verbraucher vom EuGH im Prinzip Recht bekommen und nationale Gerichte das Recht dann massenweise aus anderen Gründen zurückweisen, wird das voraussichtlich auch als Missachtung des EuGH zu werten sein und es steht ein Anspruch auf Staatshaftung im Raum. Es wird daher voraussichtlich nicht die letzte Entscheidung vom EuGH in der Sache sein.

Welche Erfahrung hat JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte mit dem Widerruf?

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe war seit dem Jahr 2013 von Anfang an dabei und hat seitdem zahlreiche Verbraucher gegenüber Banken und Sparkassen bundesweit außergerichtlich und gerichtlich vertreten und Ansprüche auf Rückabwicklung sowie auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen durchgesetzt. Für die Widerrufsfälle steht ein Team von Fachanwälten im Bank- und Kapitalmarktrecht bei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte zur Verfügung.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat dabei den Ansatz, ihren Kunden eine realistische Einschätzung abzugeben, möglichst zeitnah ökonomisch sinnvolle Lösungen zu erreichen und Risiken der Verbraucher zu minimieren, wenn es sein muss aber auch vor Gericht die Ansprüche konsequent durchzusetzen und bei wegweisenden Entscheidungen diese zu veröffentlichen, um damit auch anderen Verbrauchern in der Sache helfen.

Verbraucher und VW haben sich auf einen Vergleich geeinigt.

Bei der von dem Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichten Musterfeststellungsklage haben sich über 400.000 Verbraucher eingetragen. Für ca. 250.000 besteht nun die Möglichkeit sich dem ausgehandelten Vergleich anzuschließen und einen Betrag zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro von VW zu erhalten und ihr Fahrzeug weiterzufahren.

Wer kann sich dem Vergleich anschließen?

Jeder Verbraucher, der sich ordnungsgemäß, insbesondere vor dem 30.09.2019 in das Register zur Musterfeststellungsklage eingetragen hat. Dazu muss er sein Fahrzeug noch vor dem 31.12.2015 erworben haben und seinen Wohnsitz damals in Deutschland gehabt haben.

Welche Vor- und Nachteile hat der Vergleich?

Der Vorteil ist die kostengünstige Abfindung der Ansprüche gegen ca. 15 % des Kaufpreises. Der Verbraucher bekommt die Entschädigung zur freien Verfügung und kann sein Fahrzeug weiterfahren.

Allerdings trägt der Verbraucher alle Risiken von Stilllegungen des Diesels über Fahrverbote und Langzeitfolgen des Software-Updates selbst. VW kann später nicht mehr in Anspruch genommen werden.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat Erfahrung mit Einzelklagen und Vergleichen

Wir haben seit Ausbruch des VW-Skandals zahlreiche Mandanten in Einzelklagen erfolgreich gegen VW vertreten und die Verfahren zur Zufriedenheit der Verbraucher abgeschlossen. Daneben haben wir mehrere Mandanten in die Musterfeststellungsklage eingetragen und beraten diese nun zur Frage des Vergleichsabschlusses oder des weiteren Vorgehens gegen VW.

Lassen Sie sich rechtlich beraten bevor Sie eine Entscheidung treffen

„Verbraucher sollten sich von Anwälten beraten lassen, die sich mit Diesel-Verfahren auskennen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

VW zahlt jedem Verbraucher eine Erstberatung bei einem Anwalt dessen Wahl, sollte dieser sich zu dem Vergleich entscheiden. Will der Verbraucher sich nicht vergleichen, so können Sie mit dem Anwalt das weitere Verfahren und die entstehenden Kosten besprechen.

Wir übernehmen daher entweder die Abwicklung des Vergleichs auf Kosten von VW oder die Fortführung des Rechtsstreits für Sie.

Rufen Sie uns am besten an unter 040 / 389 35 36 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an post@juestundoprecht.com.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit Mandanten und arbeitet ausschließlich auf Kunden- und Verbraucherseite.

Viele Autokäufer bangen derzeit um Ihre Anzahlungen, wenn sie ihren VW oder Audi noch nicht erhalten haben. Anzahlungen in Höhe von 16.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

VW-Händler meldete Insolvenz an

Denn am 18.02.2020 meldete die Auto Wichert GmbH, einer der großen VW-Händler in Norddeutschland, Insolvenz an. Die Geschäfte können wohl auf eigenen Antrag in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das Gericht bestellte zwei Insolvenzverwalter als vorläufige Sachverwalter. Die Auslieferung aller Fahrzeuge wurde anscheinend gestoppt.

Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter – und nun?

Die rechtlichen Möglichkeiten der Kunden scheinen begrenzt zu sein auf die Anmeldung ihrer Forderung beim Insolvenzverwalter.

Die Quoten, die man in einem Insolvenzfall durchschnittlich erhält, sind meist sehr niedrig und werden oft erst nach Jahren gezahlt. Was also als Unternehmer oder Verbraucher in der aktuellen Situation tun? JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte sieht weitere Möglichkeiten.

Wer trägt die Verantwortung für die Insolvenz?

Möglicherweise steigt auch der VW Konzern als Investor ein und sorgt dafür, dass die Kunden ihre bestellten Fahrzeuge doch noch erhalten. Es ist kaum vorstellbar, dass der VW Konzern diesen Imageschaden allein die Kunden tragen lässt. Denn für einen Autohersteller ist es bedenklich, wenn Kunden sich plötzlich fragen müssen, ob sie noch ohne Sorge einen VW oder Audi beim Händler vor Ort bestellen und anzahlen können. Der VW Konzern müsste daher ein großes Interesse daran haben, dass das Verkaufsmodell über Händler vor Ort nicht in Frage gestellt wird.

Schließlich ist auch noch nicht geklärt, was schon intern bekannt war, als die Neuverträge abgeschlossen und Anzahlungen noch entgegengenommen wurden. Möglicherweise haben hier Betroffene weitere Anknüpfungspunkte für Ansprüche.

Welche Möglichkeiten Kunden haben

Zum Teil kann man Käufern auch schnell helfen, wenn das Fahrzeug schon übereignet wurde und daher aus der Insolvenzmasse ausgesondert werden muss. Dann kommt man als Kunde möglicherweise schnell an sein Fahrzeug. Hier kommt es vor allem darauf an, ob die Käufer den Fahrzeugbrief schon erhalten haben.

Leider gibt es keine einheitliche Lösung für die Betroffenen: Zu unterscheiden ist bei Neuwagenkauf und Gebrauchtwagenkauf sowie in Fällen von Teilfinanzierungen und Leasing. Betroffen von der Insolvenz sind zudem auch Käufer, die das Fahrzeug schon erhalten haben, aber noch Gewährleistungsansprüche haben.

Betroffene sollten nicht einfach abwarten, sondern ihre Ansprüche bündeln

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte bündelt die Ansprüche Betroffener, um gemeinsam diese gegenüber den Insolvenzverwaltern geltend zu machen und gegebenenfalls mit dem VW Konzern über eine Lösung zu verhandeln.

Käufer, die Anzahlungen geleistet haben und das Fahrzeug nicht erhalten, sollten sich rechtlich beraten zu lassen und sich mit anderen Betroffenen zusammenzuschließen. Die Verbraucherzentrale Hamburg war eine der ersten, die zu Ansprüchen von Kunden Stellung genommen hat und ist auf jeden Fall eine gute Anlaufstelle. Zudem erscheint die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll, um die indiviuellen Ansprüche prüfen zu lassen. Auf keinen Fall sollten sich Unternehmen und Kunden einfach vertrösten lassen.

Nachdem sich ein Verbraucher gegen die Kettenumschuldungen der Targobank wehrte und den Wucher der Kredite anprangerte, die zu einer steigenden Überschuldung bei ihm führten, übernahm die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte die Vertretung des Verbrauchers.

Überteuerte Restschuldversicherungen und ständige Umschuldungen

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe arbeitete den entstandenen Schaden durch die ständige Umschuldung und den Abschluss teurer Restschuldversicherungen auf:

Der Verbraucher hatte zwischen den Jahren 2003 und 2014 einen Kredit bei der Targobank, der sechs Mal umgeschuldet wurde. Spätestens nach zwei Jahren erfolgte jeweils eine Umschuldung. Jedes Mal wurde die bestehende Restschuldversicherung abgelöst und eine neue teurere Restschuldversicherung aufgenommen. Die monatlichen Raten stiegen kontinuierlich von 465 Euro auf über 1.100 Euro und die Restschuld stieg immer weiter an. Die letzte Restschuldversicherung kostete allein über 18.000 Euro und wurde dazu auf Kredit gekauft, so dass auch noch 9,99 % Zinsen jährlich auf die Restschuldversicherung anfielen.

Der NDR griff den Fall auf und berichtete in der Sendung Markt bereits am 30.09.2019 über diesen Fall.

Der Vorschlag des Gerichts

Außergerichtlich ließ sich die Targobank auf nichts ein. Daher blieb dem Verbraucher, der zwischenzeitlich den letzten Kredit bei der Targobank abgelöst hatte, nur eine Klage beim Landgericht Lüneburg, Az. 10 O 146/19, auf Rückzahlung. Das Landgericht schlug noch vor der mündlichen Verhandlung einen Vergleich vor, bei dem die Targobank dem Verbraucher nachträglich 25.000,00 Euro zahlt.

Die „freiwillige“ Zahlung der Targobank von 25.000 Euro

Diesen Vergleich nahm sowohl die Targobank als auch der Verbraucher an. Bezeichnend ist dabei, dass sich die Targobank „freiwillig“ darauf einlässt, 25.000 Euro an einen Verbraucher zu zahlen. Dr. Achim Tiffe vermutet, dass die Targobank unbedingt Urteile vermeiden will, bei denen über die Sittenwidrigkeit ihrer Darlehen mit Restschuldversicherungen entschieden werden könnte.

Der Verbraucher war zufrieden mit dem Vergleich. Denn dadurch ist er fast schuldenfrei. Wäre er bei der Targobank geblieben, wäre er dagegen wahrscheinlich früher oder später in der Überschuldung gelandet, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe. Denn die monatlichen Raten und die Restschuld stiegen trotz regelmäßigen Ratenzahlungen über die Jahre kontinuierlich an.

Was Verbraucher tun können

Verbraucher sollten nicht abwarten, bis sie die Raten gar nicht mehr zahlen können und in der Überschuldung landen. Die ständige Umschuldung und überteuerte Restschuldversicherung haben Methode und es ist oft nicht die Schuld der Verbraucher, dass sich der Schuldenberg immer weiter auftürmt, meint Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe dazu.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit zahlreiche Betroffene. Er rät Verbrauchern, die durch Kettenkredite und teure Restschuldversicherungen in eine Überschuldungsspirale geraten sind, sich frühzeitig rechtlichen Rat zu suchen. Ohne rechtliche Begleitung sollten Verbraucher aber nicht die Zahlungen einfach einstellen oder gegen derartige Verträge selbst vorgehen.

Nachdem das Landgericht Hamburg die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG bereits am 21.06.2019 verurteilte, zwei bei notebooksbilliger.de gekaufte Laptops im Wert von ca. 10.000 Euro zurückzunehmen und dem Verbraucher insgesamt 12.275 Euro für den Kaufpreis und die Zinsen zurückzuzahlen, legte die Hanseatic Bank Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg ein.

Doch auch das Oberlandesgericht Hamburg sah den Widerruf als berechtigt an und die Hanseatic Bank verpflichtet, Kaufpreis und Zinsen an den Verbraucher gegen Rückgabe der gekauften Ware zu zahlen. Das hat das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019 mehr als deutlich gemacht.

Hanseatic Bank nimmt Berufung beim OLG Hamburg zurück

Die Hanseatic Bank nahm daraufhin die Berufung zurück. Das Problem bleibt jedoch bestehen. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet, dass es sich um einen Systemfehler bei der Bank handelt und damit zahlreiche Darlehensverträge der Hanseatic Bank aus den letzten Jahren rückabgewickelt werden können, bei denen Verbraucher Waren wie Elektronik bei Online-Händlern finanziert haben.

Fehler in Darlehensverträgen der Hanseatic Bank

Die Hanseatic Bank hat nämlich in den Darlehensverträgen die Fälligkeit der Rate vergessen. Das Feld für die Angabe blieb im Darlehensvertrag leer. Das reicht aus, so auch das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019, um den Darlehensvertrag rückabwickeln zu können.

Das Urteil des Landgericht Hamburg vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, ist somit rechtskräftig geworden. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Hanseatic Bank ebenfalls zu tragen.

Da wohl alle Klagen gegen die Hanseatic Bank beim Landgericht Hamburg landen und das Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz eine klare Meinung zu den lückenhaften Darlehensverträgen der Hanseatic Bank hat, ist das Ergebnis für die Verbraucher voraussehbar. Voraussetzung aber ist, dass die Finanzierung noch läuft. Ob die Rückgabemöglichkeit möglicherweise auch besteht, wenn die letzte Rate bereits gezahlt worden ist, darüber hat das Gericht nicht entschieden.

Kauf war bei notebooksbilliger.de

Betroffen sind nach der Einschätzung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nicht nur Käufe bei notebooksbilliger.de in den letzten Jahren, sondern auch von vielen anderen Anbietern. Denn die Hanseatic Bank bot wahrscheinlich Finanzierungen unterschiedlichen Kooperationspartnern an, so vermutet JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.

Rückabwicklung sollte überlegt sein

Auch wenn die Rückabwicklung so einfach klingt, Verbraucher sollten sich vorher rechtlich beraten lassen, bevor sie versuchen, die Verträge rückabzuwickeln.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit Verbraucher gegen Banken und Anbieter.

Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG hatte als Gesellschaft in der Vergangenheit von zahlreichen Anlegern die Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verlangt und diese bei Verweigerung auf Zahlung von Teilbeträgen verklagt. Die Schwestergesellschaft Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG hat ebenfalls Ausschüttungen von Anlegern zurückverlangt. Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hielt diese Praxis von Anfang an nicht für zulässig und vertrat daher betroffene Anleger gegen Canada Gold Trust.

Zentrale Frage in den Gerichtsverfahren ist, ob § 24 Nr. 8 des Gesellschaftsvertrages der Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG intransparent und damit unwirksam ist, so dass eine Rückforderung von Ausschüttungen durch die Gesellschaft ausgeschlossen ist.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet, dass sich viele Anleger in der Vergangenheit nicht oder nur halbherzig gegen die Forderungen gewehrt haben. Entsprechend gingen auch Gerichtsverfahren verloren.

Dass dies nicht der Fall sein muss, zeigen folgende Urteile:

AG Bad Hersfeld, Urteil vom 06.11.2019, Az. 10 C 346/18

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertrat eine Anlegerin vor dem AG Bad Hersfeld gegen Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG.

Das Amtsgericht Bad Hersfeld wies die Klage von Canada Gold Trust ab, schloss sich der Begründung in den Urteilen des LG Berlin vom 25.06.2018, Az. 42 S 158/17 und des LG Duisburg, Urteil vom 19.07.2018, Az. 5 S 53/17 an und hält die Klausel in § 24 Nr. 8 des Gesellschaftsvertrages für nicht hinreichend bestimmt und somit für unwirksam.

LG Potsdam, Az. 7 S 15/18: Canada Gold Trust nimmt Berufung zurück

In einem weiteren Gerichtsverfahren am LG Potsdam, Az. 7 S 15/18, bei dem JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte eine Anlegerin als Beklagte gegenüber der Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG vertrat, nahm die Schwestergesellschaft Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG die Berufung am 24.07.2019 zurück.

Die Gesellschaft Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG hatte schon in der ersten Instanz vor dem AG Rathenow, Urteil vom 12.02.2018, Az. 4 C 388/16 (2), gegen eine Anlegerin verloren. Die Klage wurde damals vom AG Rathenow zugunsten unserer Anlegerin abgewiesen.

Rücknahme von Revisionen beim BGH im Juli 2019

Besonders brisant ist dabei, dass die Kläger in zwei anhängigen Gerichtsverfahren des LG Berlin und des LG Duisburg – beide Gerichte wiesen Rückzahlungsansprüche gegenüber Anlegern zurück – im Juli 2019 die Revision kurz vor dem mündlichen Termin zur Verhandlung zurückgezogen hatten.

Welche Gesellschaften die Kläger in diesen Fall konkret waren, entzieht sich der Kenntnis von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte. Vermutlich handelt es sich dabei aufgrund der Ähnlichkeit der verwendeten Klauseln in § 24 Nr. 8 des jeweiligen Gesellschaftsvertrages um dieselbe Gesellschaft oder Schwestergesellschaften.

Es handelt sich um folgende Verfahren:

  • BGH, II ZR 243/18, Vorinstanz LG Berlin, Urteil vom 25.06.2018 – 42 S 158/17
  • BGH, II ZR 308/18, Vorinstanz LG Duisburg, Urteil vom 09.08.2018 – 5 S 53/17

Offensichtlich besteht Angst davor, dass der BGH in diesen Fällen für die Anleger entscheidet.

Rückforderungen von Ausschüttungen durch Canada Gold Trust damit am Ende?

Läuft damit das Geschäftsmodell von Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG und Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG aus, die Gesellschaften im Wesentlichen durch Rückforderungen von Ausschüttungen am Leben zu halten, wie JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet? Die Rücknahmen der Revisionen beim BGH und die intransparenten Klauseln sprechen jedenfalls dafür, dass die Rückforderungen von Ausschüttungen auf Basis von § 24 Nr. 8 des Gesellschaftsvertrages von Canada Gold Trust II GmbH und vergleichbaren Formulierungen vor dem BGH scheitern wird, so die rechtliche Einschätzung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.

In einem Parallelverfahren vor dem Landgericht Lübeck, das JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte führt und das noch nicht abgeschlossen ist, weist Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG darauf hin, dass die Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG „oder deren Schwestergesellschaften bislang kein Verfahren vor dem BGH verloren haben. Die dortigen Verfahren wurden zwischenzeitlich ohne Urteil des Bundesgerichtshofs beendet.“ Verloren wurden die Verfahren aber wohl nur deshalb nicht, weil man vorher die Revisionen vor einer BGH-Entscheidung zurückgezogen hatte, vermutet Fachwanwalt Dr. Achim Tiffe.

Für die Anleger sind die beiden Entscheidungen auf jeden Fall relevant, da es sich in § 24 Nr. 8 des Gesellschaftsvertrages um vergleichbare Klauseln handelt und die Entscheidungen diesbezüglich eindeutig sind.

Vorsicht bei Rückforderungen von Canada Gold Trust

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte rät insbesondere aufgrund der aktuellen Entscheidungen und der Rücknahme der Revisionen beim BGH dazu, Zahlungsaufforderungen der Gesellschaften von Canada Gold Trust vor einer Zahlung genau zu prüfen und sich vor einer Zahlung im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.

JUEST+OPRECHT setzt sich für Waffengleichheit von Anlegern gegenüber den Gesellschaften und Finanzdienstleistern ein. Da die zitierten Urteile und Entscheidungen nach eigenem Sachstand bisher nicht veröffentlicht sind, hat sich die Kanzlei entschieden, die Gerichtsentscheidungen und das Schreiben zur Rücknahme der Revisionen beim BGH zu veröffentlichen.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Anleger und betroffene Verbraucher bei Rückforderungen von Ausschüttungen geschlossener Beteiligungen. Die Kanzlei ist bundesweit tätig mit dem Fokus auf Bankrecht, Versicherungsrecht und Immobilien.

Viele Verbraucher werden nach vielen Jahren mit alten Forderungen von Banken konfrontiert, die Rechtsanwalt Ralf Heyl von den Banken vermutlich aufgekauft hat. Dabei kann es um eine ursprüngliche Forderung von 30 Euro bis hin zu 15.000 Euro und mehr gehen.

Durch Zinsen und Kosten sind diese Forderungen zum Teil auf das Vierfache angewachsen. Die Schreiben von Rechtsanwalt Ralf Heyl wirken auf Verbraucher oft einschüchternd.

Wie JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte auf das Problem aufmerksam wurde

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertrat eine Mandantin, die mit einer Forderung von ca. 26.000 Euro in die Kanzlei kam und das nicht auf sich sitzen lassen wollte. Seit über zehn Jahren hatte sie nichts mehr von der damaligen Bank gehört. Die ganze Finanzierung war dubios, JUEST+OPRECHT berichtete bereits darüber im Mai 2019. Rechtsanwalt Ralf Heyl verklagte daraufhin unsere Mandantin, knickte dann aber schnell ein und nahm die Klage zurück.

Wie sich herausstellte, war auch den Verbraucherzentralen Rechtsanwalt Ralf Heyl seit Jahren bekannt. Die Presse hatte ebenfalls schon über den Rechtsanwalt Ralf Heyl berichtet. Daher nahm sich JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte dem Thema an.

Selbst Zahlen löst das Problem häufig nicht

Hat Rechtsanwalt Ralf Heyl erst kürzlich einen SCHUFA-Eintrag veranlasst, bekommt man voraussichtlich die nächsten drei Jahre von keiner Bank mehr einen Kredit oder eine Immobilienfinanzierung bzw. nur zu deutlich schlechteren Konditionen. Selbst der einfache Online-Einkauf oder ein neuer Handy-Vertrag können dann schwierig werden. Daher reicht selbst eine Zahlung nicht einfach aus, um die dadurch entstandenen negativen Folgen zu beseitigen.

Keine Angst vor Rechtsanwalt Ralf Heyl

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte will mit diesem Beitrag Verbrauchern Mut machen, sich gegen Altforderungen zu wehren und nicht einfach aus Angst klein beizugeben. Viele Verbraucher benötigen eine schnelle Ersteinschätzung, scheuen die Anwaltskosten und können sich, wenn sie ausreichende Informationen erhalten, oft auch selbst helfen.

Dafür zeigen JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte im Folgenden ein paar von uns erkämpfte positive Beispiele von Verbrauchern.

Positive Beispiele von Verbrauchern, die sich gewehrt haben:

Fall Nr. 1 – Forderung nicht bekannt: Unser Mandant hielt die Forderung von Rechtsanwalt Ralf Heyl, abgetreten von der Postbank, in Höhe von ursprünglichen ca. 80 Euro für nicht existent. Die Forderung aus dem Jahr 2011 hatte sich laut Rechtsanwalt Ralf Heyl inzwischen durch Zinsen und Kosten auf ca. 235 Euro verdreifacht.

JUEST+OPRECHT schrieb auch hier Rechtsanwalt Ralf Heyl an, bestritt im Namen des Mandanten die Forderung, berief sich dazu auf Verjährung und setzte Ralf Heyl eine Frist von zwei Wochen. Rechtsanwalt Ralf Heyl schrieb daraufhin zurück: „ich teile Ihnen mit, dass ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Forderung nicht weiter verfolgen werde. Der Vorgang ist somit abgeschlossen.“

Fall Nr. 2 – Konto nicht bekannt: Unser Mandant kannte weder die von Rechtsanwalt Ralf Heyl geltend gemachte Forderung in Höhe von insgesamt ca. 120 Euro aus dem Jahr 2014 noch ein derartiges Konto. Er hält die Forderung für völlig haltlos. Wir haben als Rechtsanwälte Ralf Heyl darauf entsprechend aufmerksam gemacht und ihn aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, dass er keine derartige Forderung mehr gegen unseren Mandanten geltend macht.

Daraufhin schrieb Rechtsanwalt Ralf Heyl am 15.10.2019: „und teile Ihnen mit, dass ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein kulanzhalber die Forderung nicht weiter verfolgen werde…“

Unserem Mandanten reicht eine Kulanzregelung in dem Fall nicht. Wir bleiben dran und werden darauf bestehen, dass Ralf Heyl rechtsverbindlich erklärt, dass er diese Forderung nicht mehr gegenüber unserem Mandanten geltend macht.

Fall Nr. 3 – Anspruch verjährt und Verträge widerrufen: Rechtsanwalt Ralf Heyl verlangte von unserer Mandantin insgesamt ca. 25.000 Euro aus einem alten Darlehensvertrag, der im Jahr 2006 von der Bank gekündigt wurde. Die Forderung wurde bestritten aufgrund des Widerrufs der Verträge und im Übrigen aufgrund eingetretener Verjährung. Ralf Heyl wurde als Rechtsanwalt aufgefordert, sämtlichen Schriftverkehr über JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte laufen zu lassen, da unsere Mandantin seit Jahren im Ausland lebte.

Davon ließ sich Rechtsanwalt Ralf Heyl aber nicht abhalten und ließ an einer Adresse in Deutschland einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid an unsere Mandantin zustellen, obwohl JUEST+OPRECHT ihm ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass unsere Mandantin nicht in Deutschland wohnt.

Nur durch Zufall hat unsere Mandantin von dem Mahn- und Vollstreckungsbescheid erfahren. Nachdem die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Einspruch einlegte und die Mandantin im Gerichtsverfahren vertrat, nahm Rechtsanwalt Ralf Heyl noch vor der mündlichen Verhandlung die Klage per Schriftsatz zurück: „In dem Rechtsstreit Rechtsanwalt Ralf Heyl ./. … wird die Klage zurückgenommen.“

Bis heute hat Rechtsanwalt Ralf Heyl nicht offengelegt, woher er die Adresse hatte und meinte, dort Mahn- und Vollstreckungsbescheid zustellen lassen zu können. Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte sieht dieses Verhalten daher als äußerst problematisch an.

Was alles nicht stimmen kann

Forderungen können aus unterschiedlichen Gründen rechtlich nicht mehr durchsetzbar sein: Fraglich ist schon, ob die Forderung überhaupt je bestand und wer den Betrag schuldet. Die Forderung kann sich auf eine ganz andere Person beziehen, zum Beispiel bei Namensgleichheit. Sie kann auch bereits von einem selbst oder einem Dritten bezahlt worden sein. Unabhängig davon kann die Forderung bzw. der Anspruch auf Zinsen und Kosten bereits verjährt sein. Hierdurch kann sich die geltend gemachte Forderung deutlich reduzieren. Schließlich kann es auch sein, dass Rechtsanwalt Ralf Heyl die Forderung gar nicht wirksam übertragen wurde.

Denken Sie daran: Jeder kann behaupten, Forderungen gegen einen zu haben. Lassen Sie erst die Forderung rechtlich prüfen, bevor Sie antworten oder Zahlungen leisten und damit die Forderung möglicherweise anerkennen.

Berichten Sie uns – Ihr Bericht hilft anderen Verbrauchern!

Wir bleiben dran. Berichten Sie uns, wie Sie sich erfolgreich gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl zur Wehr gesetzt haben oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie rechtliche Unterstützung brauchen. Eine kurze E-Mail mit den Unterlagen als Anlage reicht.

Suchen Sie sich im Zweifel rechtliche Unterstützung

Holen Sie sich, wenn Sie wegen einer abgetretenen Forderung zum Beispiel der Deutschen Postbank oder der BHW Bank von Rechtsanwalt Ralf Heyl angeschrieben werden, vor einer Antwort oder einer Zahlung rechtlichen Rat. Dies ist zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten möglich, die im Bereich Kreditrecht spezialisiert sind und Verbraucher vertreten.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.

Das Oberlandesgericht Hamburg sprach einem Verbraucher 13.323 Euro zu, der eine Kapitallebensversicherung mit einem Darlehen zusammen abgeschlossen und beides widerrufen hatte. Dabei handelte es sich um ein sogenanntes Beamtendarlehen.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte führte das Gerichtsverfahren gegen die ERGO Lebensversicherung AG. In der zweiten Instanz gab das Oberlandesgericht Hamburg im Urteil vom 06.09.2019, Az. 9 U 66/19, dem Verbraucher zum Teil recht.

Urteil des OLG Hamburg vom 06.09.2019

Den Widerspruch der Kapitallebensversicherung hielt das OLG Hamburg zwar für unwirksam, den Widerruf des Beamtendarlehens aber ließ es zu und urteilte, dass die ERGO Lebensversicherung AG gezogene Nutzungen von 13.323 Euro an unseren Mandanten zahlen musste.

Einen weitergehenden Anspruch auf Rückabwicklung des mit dem Beamtenkredits gleichzeitig abgeschlossenen Versicherungsvertrages, obwohl beide Verträge zusammenhingen und die Widerspruchsbelehrung der ERGO Lebensversicherung AG nach Ansicht von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte unzureichend und fehlerhaft war. Die Revision gegen das Urteil des OLG Hamburg war jedoch in dem Fall nicht möglich.

Risiken von Widerruf und Widerspruch von Versicherungsverträgen

Der Fall zeigt anschaulich, dass der Widerspruch bzw. Widerruf von klassischen und fondsgebundenen Kapitallebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungen kein Selbstgänger ist. Viele Gerichte lehnen die Ansprüche ab, weil sie die Widerrufsbelehrungen für wirksam oder den Anspruch als verwirkt ansehen. Für Verbraucher ist es daher nicht immer einfach abzuschätzen, ob sich ein Gerichtsverfahren für sie lohnt.

Entsprechend hatte JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nicht nur den Widerspruch der Kapitallebensversicherung, sondern auch den Widerruf des damit gekoppelten Beamtendarlehens geltend gemacht.

Hilfe bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist auf Darlehen, Versicherungen und Immobilien spezialisiert und betreut zahlreiche Fälle betroffener Verbraucher bei Widerspruch und Widerruf von klassischen und fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen sowie bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat langjährige Erfahrung mit Falschberatung, fehlerhaften Angaben und dem Widerruf bzw. Widerspruch von fondsgebundenen und klassischen Kapitallebens- und Rentenversicherungen.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit bei Versicherungsfragen und Krediten auf Kundenseite für Verbraucher und Unternehmer tätig.

Das Problem bei Anleihen der Thomas Cook Goup plc.

Die Insolvenz des britischen Tourismuskonzerns Thomas Cook ist für Kapitalanleger problematisch. Denn die insolvente Thomas Cook Group Plc. ist Schuldnerin zahlreicher Anleihen. Eine Rückzahlung der Anleihen ist zumindest sehr fraglich.

Mögliche Falschberatung

Falls Sie die Anleihe auf Empfehlung einer Bank oder eines freien Vermittlers gekauft haben, sollten Sie prüfen, ob man Sie falsch beraten hat. Ist dies der Fall gewesen, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein Berater darf Ihnen nur Anlagen vorschlagen, die zu Ihrem Anlegerprofil passen. Sollten Sie sich beim Berater kürzlich als sicherheitsorientierter Anleger vorgestellt haben, so hätte der Berater Ihnen sicher keine Thomas-Cook-Anleihe mehr empfehlen dürfen. Zurückgegriffen werden kann hier auf die Rechtsprechung zur Empfehlung von Lehman-Zertifikaten. Falls Sie dagegen die Anleihe auf eigenen Wunsch und ohne Beratung geordert haben, sind entsprechende Schadensersatzansprüche in der Regel nicht gegeben.

Aufklärungspflichtverletzungen

Im Bereich der Anleihen müssen Berater vor Kauf einer Anleihe zwingend auf ein Emittentenrisiko hinweisen. Emittentenrisiko bedeutet, dass bei einer Insolvenz der Emittentin ein Totalverlust droht. Gab es in den Bedingungen der Anleihe Sonderkündigungsrechte der Emittentin, ist auch darauf unter Umständen hinzuweisen.

Der „Klassiker“ der Aufklärungspflichten sind ferner verschwiegene Kick-Backs oder überhöhte Provisionen an den Berater, bzw. die Bank.

Im Fall der Insolvenz von Thomas Cook Group plc. kommt es vermutlich auch darauf an, ab wann in der Presse über Schwierigkeiten bei Thomas Cook erstmals berichtet wurde.

Haftung weiterer Beteiligter

Auch Wirtschaftsprüfer oder andere Beteiligte haften unter Umständen für falsche oder unvollständige Angaben in Prospekten.

Was Sie aktuell tun können

Grundsätzlich sollten Sie Ihre möglichen Ansprüche überprüfen lassen. Warten Sie daher nicht ab, ob und in welcher Höhe Ihre Ansprüche bei einem oft Jahre dauernden Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Auch sollten Sie Verkaufsmöglichkeiten erwägen, soweit diese noch bestehen, um den Schaden zu begrenzen. Schließlich sollten Sie das Ereignis auch zum Anlass nehmen, Ihre Anlagen an sich auf Risiken zu überprüfen und zu klären, ob diese zu Ihrem Anlegerprofil und Ihren Zielen passen. Gerade Mittelstandsanleihen mit hohen Zinsversprechen können erhebliche Risiken beinhalten.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche zur Verfügung. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ulrich Husack kann dabei auf eine vielfältige Erfahrung zurückgreifen, welche schon vor über 10 Jahren rund um die Lehman-Pleite zum Einsatz kam.

Nach Ansicht von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe sind viele Restschuldversicherungen überteuert. Dies hat auch die Aufsichtsbehörde BaFin in einer eigenen Studie im Jahr 2017 bestätigt. Nach der Studie der Aufsichtsbehörde „macht der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbeitrags aus“ (S.14). Nur ein kleiner Teil wird in dem Fall überhaupt für die Versicherungsleistung verwendet. Wieso die Aufsichtsbehörde BaFin bisher nicht eingeschritten ist, erscheint daher nicht nachvollziehbar.

Die Sendung Plusminus berichtete im ARD am 14.08.2019 über das Thema Restschuldversicherungen 

Rechtsanwalt Achim Tiffe in der Sendung plusminus im ARD am 14.08.2019

Neben den hohen Kosten von Restschuldversicherungen, zum Teil auch Ratenschutzversicherung oder Restkreditversicherung genannt, gibt es auch Schwierigkeiten bei der Leistung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Wenn das meiste Geld für Kosten und Provisionen verwendet wird, bleibt eben kaum noch etwas für die Leistung übrig, vermutet Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe.

Die Vertragskonstruktion ist für Verbraucher zudem nur schwierig zu verstehen. Denn sie sind bei Gruppenversicherungen gar nicht Versicherungsnehmer, sondern nur eine versicherte Person. Verbraucher wissen daher oft nicht, wem gegenüber sie Rechte haben und wie sie diese geltend machen können.

Betroffen sind Verbraucher davon insbesondere bei Ratenkrediten. Verbraucher sollten sich daher immer Rat suchen und sich gegebenenfalls wehren, wenn die Restschuldversicherung sehr teuer war, der Kredit mit Restschuldversicherung laufend umgeschuldet wurde oder die Restschuldversicherung im Leistungsfall nicht zahlt.

Bei folgenden Problemen mit Restschuldversicherungen sollten Sie sich Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt holen:

  1. Die Kosten der Restschuldversicherungen steigen bei jeder Umschuldung. Dadurch erstickt der Verbraucher faktisch durch die anwachsende Restschuld und die steigenden Raten. Schließlich kann er seine Raten nicht mehr zahlen.
  2. Der Verbraucher zahlt über Jahre viel zu hohe Kosten für die Restschuldversicherung und muss diese auch noch vorfinanzieren durch einen Kredit. Dabei erscheint der Preis für die Restschuldversicherung auch überteuert im Verhältnis zu einer üblichen Risikolebensversicherung.
  3. Der Verbraucher wird arbeitslos, arbeitsunfähig oder verstirbt. Die Versicherung will aber nicht zahlen und beruft sich auf einen Ausschlussgrund.

Wie sich Verbraucher bereits erfolgreich gewehrt haben

Folgende Beispiele zeigen, wie sich Verbraucher wehren können:

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit bei Versicherungsfragen und Krediten ausschließlich auf Kundenseite tätig.