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BGH-Urteil und Verfassungs-beschwerde wegen stiller Reserven

Stephen Rehmke ärgert sich. Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt der Allianz Lebensversicherung Recht und weist den Anspruch seines Mandanten auf eine höhere Beteiligung an den Bewertungsreserven ab. Nun hat Stephen Rehmke für seinen Mandanten das Bundesverfassungsgericht angerufen.

2008 wurden Kunden von Lebensversicherungen mehr Leistungen versprochen, sie sollten zusätzlich an den stillen Reserven der Versicherungsunternehmen beteiligt. Das forderte schließlich das Bundeverfassungsgericht Jahre zuvor ein. Doch von dieser Beteiligung an den Bewertungsreserven spüren die Versicherten nichts. Viele vermuten Rechentricks. Der Kunde Hans Berges will es genau wissen und klagt sich mit Hilfe seine Anwalts Stephen Rehmke und mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Bund der Versicherten durch die Instanzen bis zum BGH. Doch der fand nichts Anstößiges und wies die Klage ab. Nun liegt die Sache wieder beim Bundesverfassungsgericht.