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Drohende Verjährung von Ansprüchen aus „Abgas-Skandal“

2,5 Mio. Fahrzeugkäufer haben einen Anspruch auf Gewährleistungsrechte gegen Volkswagen und Tochterfirmen bei vielen betroffenen Fahrzeugen nur noch bis Ende des Jahres.

Betroffen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, die oft ganze Fuhrparks halten. Auch im Raum Hamburg sind viele Käufer ratlos, wie sie sich aktuell verhalten sollen.

Im September 2015 wurde bekannt, dass u.a. von Volkswagen verkaufte Diesel deutlich mehr Stickoxide (NOx) ausstoßen, als erlaubt ist, und dies nur mittels einer Abschaltsoftware geheim gehalten werden konnte. Der Skandal wuchs zu einer gewaltigen Krise der Autoindustrie und des Diesels an sich heran.

Konkret von mehreren Gerichten als mangelhaft befunden wurde der von Volkswagen und seinen Tochter- und Partnerfirmen: Audi, SEAT und Skoda verwendete Dieselmotor vom Typ EA 189, der allein in Deutschland ca. 2,5 Millionen Mal verkauft worden ist. Dieser Motor wurde primär von 2008 bis 2015 in fast allen Dieselfahrzeugen in den Größen 1,2 bis 2,0 Litern verbaut

An vielen dieser Fahrzeuge wurde jetzt eine „Nachrüstung“ seitens des Verkäufers durchgeführt. Dabei handelte es sich oft jedoch lediglich um ein Software-Update. Experten zweifeln stark daran, dass sich das Problem damit lösen lässt. Käufer berichten über schon jetzt eintretende Nachteile wie Auswirkungen auf die Motorleistung, das Drehmoment, den Verbrauch oder den CO2 Ausstoß. Langfristig sind negative Auswirkungen auf die Langlebigkeit des Motors, die Häufigkeit von Werkstattaufenthalten, die Langlebigkeit von Rußpartikelfiltern und/oder der ruhige Lauf des Motors zu befürchten.

Daneben droht ein massiver Wertverlust beim Wiederverkauf und Fahrverbote in Innenstädten. Gerade bei Neuwagen und Firmenflotten wird sich dieser Schaden aufsummieren.

Grundsätzlich haben Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeugs zwei Jahre lang Zeit, auftretende Mängel beim Verkäufer anzuzeigen und Nachbesserung zu verlangen. Wenn dies nicht geschieht oder keinen Erfolg bringt, kann das Fahrzeug zurückgegeben werden.

Volkswagen nahm bisher nur vereinzelt Fahrzeuge freiwillig zurück, räumte Käufern aller betroffenen Fahrzeuge aber bisher einen Verzicht auf diese Frist bis Ende des Jahres 2017 ein. Bis dahin soll die Nachrüstung aller Fahrzeuge abgeschlossen sein. Nun häufen sich die Anzeichen, dass diese Nachrüstung nicht ausreichen wird, dennoch verjähren die Ansprüche und Volkswagen will die Frist nicht verlängern.

Käufer sollten daher jetzt handeln, um sich ihre Rechte zu sichern und das Auto zurückgeben zu können.

Neben Fahrzeugen von VW sind nach Presseberichten auch der Porsche Cayenne und Fahrzeuge der Marken Renault, Fiat-Chrysler, Ford, Volvo, Peugeot und Citroen von überhöhten Abgaswerten betroffen. Auch bei BMW, Mercedes-Benz und Opel werden Probleme vermutet. Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Bei finanzierten Autokäufen, beispielsweise durch Leasing oder den Kredit einer Autobank, treten in den notwendigen Formularen auch regelmäßig Fehler auf, die eine Rückgabe des Fahrzeugs aus diesem Grund ermöglichen. JUEST+OPRECHT hat bereits darüber berichtet.

Unser Team aus Hamburger Vertrags- und Verkehrsanwälten hat umfangreiche Erfahrung im Fahrzeugkauf und der Rückabwicklung von Verträgen. Gerne prüfen wir als Rechtsanwälte für Sie auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für den Fall eintrittspflichtig ist und bieten Hilfe im Einzelfall an.

Das Hamburger Abendblatt hat über einen Fall von uns am 26.10.2017 berichtet.

Unsere Ansprechpartner sind Rechtanwalt Martin Schnelle, der in Bürogemeinschaft mit JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte arbeitet und Rechtsanwalt Stephen Rehmke.