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Keine Schulden mehr bei der Targobank

Hamburger Rentnerin ist schuldenfrei!

Die Targobank hat vor dem Landgericht Hamburg verloren und ist gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.12.2017, Az. 307 O 142/16, nicht in Berufung gegangen. Das Urteil gegen die Targobank ist rechtskräftig geworden. Damit ist unsere Mandantin schuldenfrei. Sie muss die geforderte Restschuld von 22 314 Euro nicht an die Targobank zurückzahlen.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte das Urteil gegen die Targobank erstritten und sich nicht nur auf Sittenwidrigkeit und völlig überteuerte Restschuldversicherungen berufen, sondern auch Verjährung geltend gemacht, siehe dazu die anfängliche Berichterstattung. Dem ist das Hamburger Gericht gefolgt.

Targobank verliert vor Gericht

Die Targobank kann somit die geforderte Restschuld von unserer Mandantin nie mehr einfordern. Unserer Mandantin fiel ein Stein vom Herzen: „Ich kann es noch gar nicht glauben, dass Sie es geschafft haben, mich da rauszuhauen. […] Es ist, als erwache ich aus einem Traum.“

Oft ist die schleichende Verschuldung ein Albtraum, aus dem die Betroffenen nicht mehr entkommen, bis Sie als überschuldet gelten. Die Schulden steigen trotz jahrelangen Zahlungen aufgrund ständiger Umschuldungen. Aber die Ansprüche sind oft nicht berechtigt. Forderungen der Bank können, wie im vorliegenden Fall, verjährt sein, die Versicherungen sind oft sittenwidrig überteuert, Verbraucher werden nicht über die Nachteile der Umschuldungen aufgeklärt und die gesamte Kette von Krediten erscheint in vielen Fällen als sittenwidrig.

Verbraucher können sich wehren

Wir als Fachanwälte setzen uns dafür ein, dass sich Verbraucher gegen die Forderungen der Banken wehren und prüfen lassen, ob diese überhaupt rechtlich zulässig sind. Auch Finanztest hat das Thema nun aufgegriffen und über den Fall berichtet unter dem Titel: „Ratenkredite: so wehren sich Kunden gegen Kreditwucher“.

Überteuerte Restschuldversicherungen und Umschuldungen führen bei Banken immer wieder zur Überschuldung von Verbrauchern. Das Bündnis „Stop Wucher“ setzt sich dafür ein, diese Praktiken aufzudecken und Ansprüche auf Rückzahlungen von Verbrauchern durchzusetzen. Eine Darstellung des Falls der Targobank findet sich hier.

Was Sie beachten sollten:

Wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte bei Ihnen vorliegen, sollten Sie sich als Verbraucher rechtlich beraten lassen:

  1. Es wurden mehrere Ratenkredite hintereinander bei derselben Bank abgeschlossen.
  2. Sie sind von ihrer Bank zur Umschuldung animiert worden.
  3. Es sind hohe Kosten durch Restschuldversicherungen entstanden.
  4. Der Ratenkredit wurde von der Bank gekündigt.
  5. Sie haben von der Bank nach Kündigung des Ratenkredits Aufforderungen zur Zahlung erhalten.
  6. Die Bank oder das Inkassobüro will, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben, nach Kündigung kleine Raten leisten oder bei einem Notar eine Unterwerfungserklärung unterschreiben.
  7. Sie haben einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten mit einer Zahlungsforderung Ihrer Bank.

Insbesondere sollten Sie nicht ungeprüft

  • Forderungen der Banken anerkennen, z. B. auch durch kleine Ratenzahlungen,
  • Kündigungen durch die Bank einfach hinnehmen oder
  • sich bei gerichtlichen Mahnbescheiden passiv verhalten.

JUEST+OPRECHT ist dem Bündnis „Stop Wucher“ beigetreten und unterstützt von Beginn an die Arbeit des Bündnisses mit juristischer Expertise und Fällen aus der Praxis.