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Unterlassungsklage gegen die Commerzbank

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat für die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Unterlassungsklage gegen die Commerzbank AG wegen eines Verwahrentgelts bzw. Guthabenentgelts auf Spareinlagen eingereicht.

Verbraucherzentrale Hamburg verklagt die Commerzbank

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg darf die Commerzbank kein Verwahrentgelt für Guthaben auf Sparbüchern von ihren Kundinnen und Kunden verlangen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält auch die Versuche der Commerzbank für unzulässig, Verwahrentgelte über gesonderte Vereinbarungen mit Kunden als „Guthabenentgelt“ festzulegen.

Verwahrentgelte auf Spareinlagen an sich unzulässig

Verbraucher werden dadurch in die Irre geführt, so die in der Klage vertretene Auffassung. Denn Verbraucher könnten denken, dass damit nur die Kosten an sie weitergereicht werden, die die Commerzbank an die Europäische Zentralbank für ihre Spareinlagen zahlen muss. Nicht bekannt ist, dass Banken verpflichtet sind, Spareinlagen bei der Europäischen Zentralbank zu hinterlegen. Auch hinterlegen diese vermutlich nicht sämtliche Einlagen bei der Europäischen Zentralbank, sondern nur einen Bruchteil davon. Denn das Kerngeschäft einer Bank sollte die Verwendung von Einlagen für die Herausgabe von Krediten sein und nicht die Hinterlegung von Spareinlagen bei der Europäischen Zentralbank. Eine Leistung stehe dem „Guthabenentgelt“ nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg ebenso wenig gegenüber.

Vereinbarungen über ein Verwahrentgelt sind daher aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässig unabhängig davon, ob es sich um Neukunden handelt oder um Bestandskunden, mit denen die Commerzbank eine Vereinbarung über die Zahlung von Verwahrentgelten anstrebt.

Gerichtsverfahren beim Landgericht Frankfurt am Main anhängig.

Das Gerichtsverfahren wird bei dem Landgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2-25 O 228/21 geführt.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt Verbraucherverbände bei Unterlassungsklagen gegen Banken und Versicherer in mehreren Verfahren. Ansprechpartner für dieses Thema ist Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.