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Der Widerspruch zu einer Lebensversicherung

Lange Zeit waren Lebens- und Rentenversicherungsverträge eine beliebte Form der Altersvorsorge. Doch diese Verträge sind unflexibel, mit hohen Kosten belastet und weisen zusehends nur niedrige Renditen auf. Nun bietet sich vielen Versicherten die Möglichkeit zum kostengünstigen Ausstieg – durch Widerspruch.

Attraktiv ist es nicht, unrentabel gewordenen Lebens- und Rentenversicherungsverträge weiterzuführen. Ein besonderes Ärgernis: Diese Versicherungen sind außerordentlich intransparent. Durch die undurchsichtige Aufteilung der Versicherungsleistung in Garantiesumme, Überschussbeteiligung und Beteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven weiß der Kunde nicht, was er am Ende erwarten kann und ob die Berechnung der Versicherungen richtig sind.

Wir empfehlen, diese Verträge etwa durch die Verbraucherzentrale Hamburg  oder den Bund der Versicherten überprüfen zu lassen. Klären Sie, ob es sinnvoll ist, die Versicherung weiterzuführen.

Oft lohnt es sich nicht. Doch eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages führt aufgrund der anfänglichen Kostenbelastung nicht selten dazu, dass nur ein geringer Rückkaufswert zurückgezahlt wird, der deutlich niedriger ist als das, was in den Vertrag an Beiträgen eingezahlt worden ist.

Doch vielen Versicherten, die ihre Verträge in den Jahren 1994 bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben, bietet sich nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch heute noch die Möglichkeit zum Widerspruch. Die gilt auch für bereits gekündigte Verträge. Der Widerspruch hat die komplette Rückabwicklung des Vertrages zur Folge: der Versicherer muss die eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzahlen, abziehen darf er nur die Kosten für den Versicherungsschutz. Komplizierter ist dies bei fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen.

Voraussetzung für einen Widerspruch lange Zeit nach Vertragsschuss ist, dass die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. Dann hat die Widerspruchsfrist noch nicht zu laufen begonnen. Fehlerhaft sind Belehrungen etwa, wenn Hinweise für die rechtssichere Ausübung des Widerspruchs fehlen oder die Belehrung nicht deutlich genug hervorgehoben ist.

Lassen Sie Ihren Vertrag überprüfen und klären Sie mit uns, ob Ihnen die Möglichkeit für einen Widerspruch offensteht und genutzt werden sollte.