{"id":2158,"date":"2023-03-14T11:58:13","date_gmt":"2023-03-14T10:58:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juestundoprecht.com\/?p=2158"},"modified":"2023-03-14T12:00:06","modified_gmt":"2023-03-14T11:00:06","slug":"rechtsanwalt-muss-40-000-euro-an-anwaltsgebuehren-zurueckzahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juestundoprecht.com\/en\/rechtsanwalt-muss-40-000-euro-an-anwaltsgebuehren-zurueckzahlen\/","title":{"rendered":"Rechtsanwalt muss 40.000 Euro an Anwaltsgeb\u00fchren zur\u00fcckzahlen"},"content":{"rendered":"\n<p>Unser Partner Rechtsanwalt Ulrich Husack hat gegen einen ehemaligen Hamburger Anwalt ein <a href=\"https:\/\/www.juestundoprecht.com\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/2023-01-31_Landgericht_Hamburg_311_O_354_19_Urteil_Anwalt_muss_Gebuehren_zurueckzahlen.pdf\">Urteil beim Landgericht Hamburg am 31.01.2023, Az. 311 O 354\/19, erstritten. Der Anwalt muss nun an seine Mandanten insgesamt 44.400,00 Euro zuz\u00fcglich Zinsen zur\u00fcckzahlen. Das entsprechende Urteil finden Sie <strong>hier<\/strong>.<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Hohe Geb\u00fchren von Mandanten verlangt ohne Aussicht auf Erfolg<\/h3>\n\n\n\n<p>Ein \u00e4lteres Ehepaar, hatte einen angeblich entsprechend spezialisierten Anwalt mit dem Widerruf ihrer Darlehensvertr\u00e4ge beauftragt, mit denen sie eine Immobilie finanzierten. Der Anwalt riet zu entsprechenden Widerrufen der Darlehensvertr\u00e4ge, obwohl diese Widerrufe von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg waren. Mit seinen Mandanten schloss er eine pauschale Verg\u00fctungsvereinbarung und lie\u00df sich f\u00fcr sein T\u00e4tigkeit gleich eine Verg\u00fctung von 41.650 Euro zahlen. Ferner zahlten die Mandanten an einen Gutachter 2.975 Euro f\u00fcr die Berechnung ihrer angeblichen Anspr\u00fcche gegen die Bank. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Anwalt soll zu den Mandanten vor Abschluss der Verg\u00fctungsvereinbarung auch ge\u00e4u\u00dfert haben, dass mit einer Erstattung von mehreren hunderttausend Euro durch die Bank gerechnet werden k\u00f6nne. <\/p>\n\n\n\n<p>Tats\u00e4chlich war nach Ansicht des Landgerichts Hamburg der maximale wirtschaftliche Erfolg der Mandanten f\u00fcr den Fall einer Widerrufsm\u00f6glichkeit nur rund 35.000 gewesen. Die vom Anwalt geforderte pauschale Verg\u00fctung h\u00e4tte diesen Vorteil schon \u00fcberstiegen. Die Mandanten hielten die Verg\u00fctungsvereinbarung zudem f\u00fcr sittenwidrig und \u00fcberh\u00f6ht. Nachdem die Mandanten zwischenzeitlich verstorben waren, haben die Erben die Anwaltsgeb\u00fchren und Kosten f\u00fcr das Gutachten von dem Anwalt zur\u00fcckverlangt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Anwaltszulassung widerrufen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Vermutlich hatte die hamburgische Rechtsanwaltskammer diesem Anwalt schon mit Bescheid vom 07.03.2018 die Zulassung widerrufen. Dabei wurde damals die sofortige Vollziehung des Zulassungswiderrufes aber nicht angeordnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Am 20.12.2022 entschied zumindest der Bundesgerichtshof (AnwZ (BrfG) 22\/22), dass die Zulassung der Berufung eines Anwaltes &#8211; welcher wie der vom Landgericht Hamburg verurteilte Anwalt am 06.08.2006 zugelassen wurde &#8211; gegen die Entscheidung des Hamburgischen Anwaltsgerichtshof (11.07.2022 \u2013 AGH I zu 11\/2018) zur\u00fcckgewiesen wird. Eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei wurde inzwischen zum Abwickler bestellt und vertritt nunmehr die Interessen der Mandanten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was Betroffene tun k\u00f6nnen<\/h3>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p>Das Beispiel zeigt, dass nicht alle Rechtsanw\u00e4lte die Erfolgsaussichten korrekt darstellen und Forderungen von Rechtsanw\u00e4lten nicht immer berechtigt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Sie sich fragen, ob die Rechnungen von Rechtsanw\u00e4lten gerechtfertigt sind, k\u00f6nnen Sie dies \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Das gilt ebenso, wenn Ihnen haltlose Versprechen von Anw\u00e4lten gemacht wurden. \u00dcberpr\u00fcfungen von Anwaltsgeb\u00fchren sind aber sehr zeitaufw\u00e4ndig und nur sinnvoll, wenn diese sehr hoch sind bzw. von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg bestand. Bei kleineren Anwaltshonoraren kann die Rechtsanwaltskammer vor Ort weiterhelfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie entsprechende Probleme mit Anw\u00e4lten haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Husack gerne mit Rat und Tat zur Seite.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unser Partner Rechtsanwalt Ulrich Husack hat gegen einen ehemaligen Hamburger Anwalt ein Urteil beim Landgericht Hamburg am 31.01.2023, Az. 311 O 354\/19, erstritten. Der Anwalt muss nun an seine Mandanten insgesamt 44.400,00 Euro zuz\u00fcglich Zinsen zur\u00fcckzahlen. Das entsprechende Urteil finden Sie hier. 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