{"id":2194,"date":"2023-05-19T18:22:04","date_gmt":"2023-05-19T16:22:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juestundoprecht.com\/?p=2194"},"modified":"2023-05-19T18:29:04","modified_gmt":"2023-05-19T16:29:04","slug":"bank-ersetzt-schaden-nach-betrug-beim-onlinebanking","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juestundoprecht.com\/en\/bank-ersetzt-schaden-nach-betrug-beim-onlinebanking\/","title":{"rendered":"Bank ersetzt Schaden nach Betrug beim Onlinebanking"},"content":{"rendered":"\n<p>Durch den Einsatz von Rechtsanwalt Ulrich Husack hat eine Genossenschaftsbank einem Kunden 77 % des entstandenen Schadens im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches ersetzt. Der Vergleich war vor dem Landgericht Kiel, Az. 12 O 40\/22, im Jahr 2023 zustande gekommen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Wie Rechtsanwalt Husack den Vergleich erzielte<\/h4>\n\n\n\n<p>Hintergrund des Falles war, dass ein Verbraucher Online-Banking betrieb und im M\u00e4rz 2021 angebliche Mails von der Telekom erhielt, welche er ungelesen l\u00f6schte. Noch am selben Tage wurde der Verbraucher dann von einem angeblichen Telekom-Mitarbeiter angerufen, welcher fragte, ob er bez\u00fcglich seines Mobilfunkvertrages ein Premium-Paket tats\u00e4chlich abschlie\u00dfen wollte. Nachdem der Mandant dieses verneinte, fragte der Anrufer, ob er dem Verbraucher dabei behilflich sein solle, diesen nicht gew\u00fcnschten Vertrag wieder zu stornieren. Nachdem der Verbraucher diese Frage bejahte, fragte der Anrufer diverse Daten bez\u00fcglich des Telekomanschlusses beim Verbraucher ab. Der Mandant gab dem Anrufer aber weder seine PIN f\u00fcr das Telefonbanking noch irgendwelche Angaben zu seiner Bankverbindung bekannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Er nannte weder seine Bank, noch Zugangsdaten zum Online-Banking. Der Mandant erhielt allerdings diverse SMS von der Telekom auf sein Mobiltelefon und gab dem Anrufer diesbez\u00fcglich die Daten auch weiter. Am Ende des Telefonats teilte der Anrufer mit, dass er die Angaben pr\u00fcfen und sich am n\u00e4chsten Tage wieder melden w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Anstatt eines Anrufes des angeblichen Telekom-Mitarbeiters erhielt der Verbraucher dann am n\u00e4chsten Tage einen Anruf seiner Bank und es wurde angefragt, er tats\u00e4chlich eine Erh\u00f6hung seines Dispos veranlasst habe. Der Verbraucher verneinte dieses. Im Zuge dieses Telefonats stellte sich heraus, dass mehrere \u00dcberweisungen auf ein Konto in Spanien erfolgt seien. Der Mandant lie\u00df sein Konto sofort sperren, da er diese \u00dcberweisungen nicht veranlasst hatte. Der dadurch entstanden Schaden betrugt rund 32.000 Euro.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Die Bank muss beweisen, dass sich der Verbraucher grob fahrl\u00e4ssig verhalten hat<\/h4>\n\n\n\n<p>Es war hier zwar sehr wahrscheinlich, dass der T\u00e4ter aufgrund der Angaben des Mandanten in der Lage war, seine Mobilfunknummer quasi zu \u00fcbernehmen und dadurch z.B. TAN\u00b4s der Bank zu empfangen. Unklar blieb allerdings, wie der T\u00e4ter in der Lage war, auch in das Onlinebanking des Verbrauchers bei seiner Bank einzudringen. Hier kann nur vermutet werden, dass das System der Bank selbst vom T\u00e4ter \u00fcberwunden wurde. Auch die Bank ging in dem Fall davon aus, dass die \u00dcberweisungen nicht vom Verbraucher veranlasst wurden, so dass unstreitig keine Autorisierungen vorlagen. Ein Kunde kann allerdings bei nicht von ihm autorisierten Zahlungen trotzdem f\u00fcr den Schaden verantwortlich gemacht werden, wenn er grob fahrl\u00e4ssig gehandelt hat. Dazu muss aber ein objektiv schwerer und in subjektiver Hinsicht schlechthin unentschuldbarer Sorgfaltspflichtversto\u00df des Kunden vorliegen, welcher jeweils von der Bank bewiesen werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p>In der m\u00fcndlichen Verhandlung gab das Gericht zu erkennen, dass es sehr zweifelhaft sei, ob das geschilderte Verhalten des Mandanten als grob fahrl\u00e4ssig anzusehen sei, weil er, wenn \u00fcberhaupt nur in Hinblick auf die Weitergabe der Telekom-Daten einen Pflichtversto\u00df begangen h\u00e4tte.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Erste Hilfe bei Betrug im Online-Banking<\/h4>\n\n\n\n<p>Sollten auch Sie Opfer von Betrug beim Online-Banking sein, sperren Sie sofort die betroffenen Konten bzw. Karten bei Ihrer Bank oder unter der <strong>zentralen Telefonnummer zur<\/strong> <strong>Sperrung 116 116.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das gilt <strong>auch, wenn noch gar kein Geld von ihren Konten abgeflossen ist<\/strong>, sie aber im Internet Daten zum Einloggen f\u00fcr das Online-Banking eingegeben haben, ohne dass sie zu ihrem Online-Banking kamen. Denn dann hat m\u00f6glicherweise ein T\u00e4ter schon ihre Daten abgefischt und bereitet die Pl\u00fcnderung ihres Kontos vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Erstatten Sie auch unverz\u00fcglich, m\u00f6glichst noch <strong>am selben Tag, Anzeige bei der Polizei<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch sollten Sie sofort ein <strong>Ged\u00e4chtnisprotokoll <\/strong>\u00fcber die Vorkommnisse mit Zeitangaben verfassen und s\u00e4mtliche SMS oder E-Mails auszudrucken, damit sie den Vorgang belegen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie daher den Fall Ihrer Bank oder der Polizei schildern, stellen Sie<strong> keine Vermutungen<\/strong> an, sondern schildern Sie nur das, was sie wissen. Denn die Bank oder Sparkasse wird alles, was Sie ihr oder der Polizei gegen\u00fcber \u00e4u\u00dfern, gegen Sie verwenden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Am besten sofort mit einem Anwalt sprechen<\/h4>\n\n\n\n<p>Nach Erfahrungen von JUEST+OPRECHT Rechtsanw\u00e4lte argumentieren Banken oft damit, dass ihr Banking-System praktisch absolut sicher und nicht \u00fcberwindbar sei bzw. die Kunden grob fahrl\u00e4ssig gehandelt haben m\u00fcssten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei verwenden Banken und Sparkassen alles, was die Kunden ihnen mitteilen oder bei der Polizei ausgesagt haben, gegen ihre Kunden. Am besten ist es daher, vorher mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Wenn die Bank sich weigert, den Betrag zu erstatten<\/h4>\n\n\n\n<p>Viele Banken antworten nicht oder erst nach vielen Wochen und lehnen dann die Erstattung ab, meist mit der Begr\u00fcndung, der Kunde h\u00e4tte die Zahlungen autorisiert oder sich grob fahrl\u00e4ssig verhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir empfehlen: Beschweren Sie sich in jedem Fall bei der Aufsichtsbeh\u00f6rde BaFin und schildern sie dort ihren Fall. Denn das Gesetz sieht vor, dass in der Regel die Bank oder Sparkasse den Schaden zu tragen hat und nicht Sie!&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Teilweise hilft es, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde und die Bank oder Sparkasse \u00fcbernimmt dann den Schaden. Wenn auch dies nicht hilft, bleibt nur ein Gerichtsverfahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerichtsverfahren k\u00f6nnen teuer werden, f\u00fcr Sie aber auch f\u00fcr die Bank oder Sparkasse. Entsprechend muss man abw\u00e4gen, ob man dieses Risiko eingehen will. Wie der Fall beim Landgericht Kiel von Rechtsanwalt Husack gezeigt hat, kann sich eine Klage aber auch auszahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Hilfreich ist dabei immer, wenn der Kunde \u00fcber eine Rechtsschutzversicherung verf\u00fcgt, die das Kostenrisiko auff\u00e4ngt. Dies ist hier besonders wichtig, weil das Gericht in derartigen F\u00e4llen auf Gutachten durch Sachverst\u00e4ndige angewiesen ist und das das Prozesskostenrisiko steigen l\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Was wir f\u00fcr Sie tun k\u00f6nnen<\/h4>\n\n\n\n<p>JUEST+OPRECHT Rechtsanw\u00e4lte vertritt zahlreiche Kunden, bei denen T\u00e4ter auf ihr Online-Banking zugegriffen haben. Rechtsanwalt Husack, der Fachanwalt f\u00fcr Bank- und Kapitalmarktrecht ist, ber\u00e4t und vertritt sie gerne, wenn T\u00e4ter sich Zugriff auf Ihre Konten verschafft haben oder Sie Opfer einer Phishing-Attacke geworden sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch den Einsatz von Rechtsanwalt Ulrich Husack hat eine Genossenschaftsbank einem Kunden 77 % des entstandenen Schadens im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches ersetzt. Der Vergleich war vor dem Landgericht Kiel, Az. 12 O 40\/22, im Jahr 2023 zustande gekommen. 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