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Verbraucher erhält 13.000 Euro von ERGO Lebensversicherung

Das Oberlandesgericht Hamburg sprach einem Verbraucher 13.323 Euro zu, der eine Kapitallebensversicherung mit einem Darlehen zusammen abgeschlossen und beides widerrufen hatte. Dabei handelte es sich um ein sogenanntes Beamtendarlehen.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte führte das Gerichtsverfahren gegen die ERGO Lebensversicherung AG. In der zweiten Instanz gab das Oberlandesgericht Hamburg im Urteil vom 06.09.2019, Az. 9 U 66/19, dem Verbraucher zum Teil recht.

Urteil des OLG Hamburg vom 06.09.2019

Den Widerspruch der Kapitallebensversicherung hielt das OLG Hamburg zwar für unwirksam, den Widerruf des Beamtendarlehens aber ließ es zu und urteilte, dass die ERGO Lebensversicherung AG gezogene Nutzungen von 13.323 Euro an unseren Mandanten zahlen musste.

Einen weitergehenden Anspruch auf Rückabwicklung des mit dem Beamtenkredits gleichzeitig abgeschlossenen Versicherungsvertrages, obwohl beide Verträge zusammenhingen und die Widerspruchsbelehrung der ERGO Lebensversicherung AG nach Ansicht von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte unzureichend und fehlerhaft war. Die Revision gegen das Urteil des OLG Hamburg war jedoch in dem Fall nicht möglich.

Risiken von Widerruf und Widerspruch von Versicherungsverträgen

Der Fall zeigt anschaulich, dass der Widerspruch bzw. Widerruf von klassischen und fondsgebundenen Kapitallebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungen kein Selbstgänger ist. Viele Gerichte lehnen die Ansprüche ab, weil sie die Widerrufsbelehrungen für wirksam oder den Anspruch als verwirkt ansehen. Für Verbraucher ist es daher nicht immer einfach abzuschätzen, ob sich ein Gerichtsverfahren für sie lohnt.

Entsprechend hatte JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nicht nur den Widerspruch der Kapitallebensversicherung, sondern auch den Widerruf des damit gekoppelten Beamtendarlehens geltend gemacht.

Hilfe bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist auf Darlehen, Versicherungen und Immobilien spezialisiert und betreut zahlreiche Fälle betroffener Verbraucher bei Widerspruch und Widerruf von klassischen und fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen sowie bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat langjährige Erfahrung mit Falschberatung, fehlerhaften Angaben und dem Widerruf bzw. Widerspruch von fondsgebundenen und klassischen Kapitallebens- und Rentenversicherungen.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit bei Versicherungsfragen und Krediten auf Kundenseite für Verbraucher und Unternehmer tätig.