Aktuelles

Erneute schwere Niederlage für Nordcapital vor dem LG Hamburg

Wir hatten bereits im April 2018 darüber berichtet, dass das Land- und das Oberlandesgericht Hamburg Beschlüsse der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds, nämlich der Nordcapital Immobilien Fonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG für nichtig erachtete.

Erneuter Versuch von Nordcapital den Verkauf der Immobilien nachträglich zu genehmigen

Im Mai 2018 lud der Fonds im Mai letzten Jahres zu einer Gesellschafterversammlung ins Hamburger Hotel Steigenberger. Für die Genehmigung des Verkaufs und der Liquidation stimmten nunmehr rund 60 % der abgegebenen Stimmen. Nach der Satzung wäre eine Mehrheit von 75 % erforderlich gewesen.

Rund 3 Monate nach der Abstimmung teilte der Fonds dann mit, dass entsprechend einem in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens aufgrund der bestehenden Treuepflicht der Gesellschafter, eine Zustimmungsverpflichtung aller Gesellschafter zu den Beschlüssen bestanden habe, so dass die Beschlüsse trotz der pflichtwidrig abgegebenen Stimmen zustande gekommen seien.

Urteil des Landgericht Hamburg vom 09.07.2019

Dieser Ansicht folgte das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 09.07.2019, Az. 411 HKO 62/18, erneut nicht, da die Genehmigung keine unabweisbar notwendige Maßnahme zur Rettung der Gesellschaft bzw. ihrer Komplementärin sei, sondern der Beschluss sollte nur der „Klarstellung“ der Rechtmäßigkeit des Handelns der Geschäftsführung und damit deren Entlastung von etwaigen Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Geschäftsführung dienen. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung Nordcapital Immobilien Fonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG ist daher nichtig, so das Urteil des Landgericht Hamburg.

Wir werden weiter berichten.