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P&R Container: Anlegern droht Verlust!

Ein weiterer Anlegerskandal erschüttert Deutschland. Nach Lehman, Prokon, S&K und Schiffsfonds müssen sich zehntausende Anleger erneut Sorgen um ihr eingesetztes Kapital in Milliardenhöhe machen, wie das Handelsblatt berichtete.

Direktinvestment als Falle für Anleger

Die P&R-Gruppe veräußerte an Anleger Containern als sogenanntes Direktinvestment. Im Gegensatz zu einem Fonds (geschlossene Beteiligung), legt der Anleger nicht in einer Gesellschaft an, welche dann ihrerseits Container kauft, sondern wurde direkt Eigentümer der Container. Die Container wurden dann der P&R-Gruppe zur Vermarktung überlassen und der Anleger erhielt eine Miete. P&R sollte nach dem Plan die Container dann auch dem Anleger wieder abkaufen.

Insolvenzen bei P&R Container beantragt

Leider mussten die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH,  die P&R Gebrauchscontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und die P&R Container Leasing GmbH nunmehr Insolvenz anmelden. Die P&R Transport-Container GmbH stellte keinen Insolvenzantrag. Die Anleger müssen davon ausgehen, weder weitere Mietzahlungen zu erhalten, als auch den Container alleine verwerten zu müssen.

Mögliche Ansprüche gegen freie Vermittler

Vermittelt wurden die Container wohl überwiegend durch freie Vermittler. Diese haben eine Reihe von Aufklärungs- und Beratungspflichten bei der Empfehlung von Anlagen zu beachten. Die Juest+Oprecht Rechtsanwälte haben bereits für hunderte von Anlegern in anderen Fällen erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt und helfen entschlossenen Anlegern auch in den P&R-Fällen Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dabei ist auf die Besonderheiten des Direktinvestments zu achten, welche neue Ansätze für die Rückabwicklung der Anlage bieten.

Klären Sie Ihre Rechtsansprüche

Die meisten Kapitalanleger hätten nie gedacht, dass sie einmal Container besitzen, die auf der Welt verstreut sind. Sie haben es als reine Kapitalanlage betrachtet. Bevor Ansprüche verjähren raten wir Ihnen, Ihre Ansprüche gegen alle Beteiligten prüfen zu lassen und Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden.

Gerne unterstützen wir Sie als Fachanwälte dabei. Denn es ist in der Regel nicht damit zu rechnen, dass Zahlungen über den Insolvenzverwalter zu einer vollständigen Befriedigung der Ansprüche der Anleger führen. Unabhängig davon ist die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren stets sinnvoll.

Geben Sie nicht auf, sondern kämpfen Sie für Ihr Recht.