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Schadensersatz gegen das Kartell der deutschen Autobauer

Verbraucher können Schadenersatzansprüche wegen möglicher Kartellabsprachen der deutschen Automobilkonzerne geltend machen.

Die deutsche Automobilwirtschaft erlebt ihren nächsten Skandal. Nach Medienberichten soll es zwischen den großen Herstellern Daimler, BMW, VW, Audi und Porsche in diversen Arbeitskreisen zu Kartellabsprachen zu Technik, Kosten und Zulieferern gekommen sein. Diese Geheimtreffen sollen auch der Ursprung des sogenannten Dieselskandals gewesen sein. Die möglichen Schäden einer solchen wettbewerbswidrigen Kungelei lassen sich momentan kaum abschätzen.

Die Leidtragenden dürften zunächst Millionen von Verbraucher sein, wie der Bundesverband Verbraucherzentralen richtig angemahnt hat. Sie haben Autos gekauft, die womöglich nicht das Geld wert gewesen sind, zu dem sie verkauft worden sind. Aber erstmals können auch Verbraucher wegen solcher Kartellvergehen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ulrich Husack von JUEST+OPRECHT erläutert dazu:

„Am 27.1.2016 und in Teilen erst zum 9.6.2017, trat die Reform des Kartellrechts (9.GWB-Novelle) in Kraft. Neben einer Verlängerung der Verjährungsfristen ist hier interessierendes Kernstück die Schaffung von Kartellschadenersatzansprüchen auch für Verbraucher. Mit § 33a GWB hat der Gesetzgeber hier eine neue Anspruchsgrundlage geschaffen, welche Verbrauchern unter Umständen die Möglichkeit gibt, Schadenersatz gegen einen Automobilhersteller durchzusetzen, welche darauf beruhen, dass aufgrund einer Kartellabsprache das Fahrzeug z.B. teurer verkauft wurde, als dieses ohne Absprache möglich gewesen wäre.“

Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüche ist komplex. Und die deutsche Automobilindustrie neigt nicht dazu, ihre Kunden anstandslos zu entschädigen, wie sich in der aktuellen Abgasaffäre zeigt.

Wir wollen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sinnvoll erscheint es uns, Ansprüche gegen einzelne Hersteller und unter Umständen auch wegen unterschiedlicher Fahrzeugmodelle in der Bearbeitung zu bündeln.

Ulrich Husack: „Zu denken ist hier z.B. an ein gemeinsames Gutachten hinsichtlich der Frage, in welcher Höhe ein Schaden konkret eingetreten ist. Durch eine entsprechende Bündelung lässt sich das finanzielle Risiko hier minimieren. Aufgrund unserer bundesweiten Vernetzung wird es uns gelingen, die Fälle nach Gruppen zu sortieren und unter unseren Mandanten Fallgruppen zu bilden.“  

Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir prüfen für Sie auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für den Fall eintrittspflichtig ist.