Ralf Heyl macht als Rechtsanwalt alte Forderungen der Deutsche Postbank AG geltend und behauptet, die Forderungen seien ihm abgetreten worden. Wer als Verbraucher nicht zahlt, wird oft verklagt. Gerne beantragt Heyl auch Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide. Gerichtsvollzieher können dann die Forderung für Ralf Heyl 30 Jahre lang eintreiben.
Der erste Fall „Heyl“
Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist eigentlich auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungen und Immobilien spezialisiert und vertritt Bankkunden gegen Banken und Sparkassen. Als eine Verbraucherin vor einigen Jahren auf uns zukam wegen einer Altforderung der BHW Bank AG, die von einem Rechtsanwalt Ralf Heyl geltend gemacht wurde, haben wir uns der Sache angenommen, weil es sich ursprünglich um eine Bankforderung handelte.
Während wir noch mit Rechtsanwalt Ralf Heyl verhandelten und ihm mitteilten, dass die Verbraucherin seit Jahren nicht in Deutschland lebt und er die Verbraucherin gerne in Dubai verklagen könne, erwirkte Rechtsanwalt Ralf Heyl einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid in Berlin, ohne dass unsere Mandantin dort gemeldet war. Wir möchten dieses Verhalten hier nicht weiter kommentieren, haben das aber als Herausforderung angesehen, so etwas nicht stehen zu lassen. Rechtsanwalt Ralf Heyl hatte in unserem ersten Fall die Klage dann schließlich zurückgenommen und ist eingeknickt.
Weil niemand Verbrauchern half…
Wir haben weiter nachgefragt, wie Verbraucher Hilfe bei derartigen Forderungen bekommen und festgestellt, dass sich niemand um derartige Fälle kümmert. Es hieß, an den Forderungen sei ja irgendetwas dran, weil es sich um alte Forderungen der Deutsche Postbank AG handelt. Weder Verbraucherzentralen noch Schuldnerberatungen oder Rechtsanwälte boten Verbrauchern eine Lösung und Schutz an, obwohl es im Internet durchaus Kritik an dem Vorgehen von Rechtsanwalt Ralf Heyl gab. Siehe dazu zum Beispiel den Beitrag im Tagesspiegel oder im Spiegel.
Weil es niemand gab, der sich um derartige Fälle kümmerte, Verbraucher aber offensichtlich Unterstützung brauchen, um sich gegen derartige Forderungen zu wehren, hat sich Fachanwalt Dr. Achim Tiffe entschlossen, sich der Sache anzunehmen und Verbrauchern eine Möglichkeit zu bieten, sich gegen derartige Forderungen professionell zu wehren. Seit zwei Jahren bauen wir nun Wissen und Kompetenz auf, Ansprüche von Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Altforderungen von Kreditinstituten abzuwehren.
Wir differenzieren dabei bewusst nicht zwischen Kleinstforderungen von 50 Euro und existenzbedrohenden Forderungen von mehreren Zehntausenden Euro, weil wir denken, dass in unserer Gesellschaft jeder Verbraucher und jede Verbraucherin professionellen Schutz gegen ein derartiges Vorgehen erhalten sollte.
Bisherige Erfolge
Inzwischen haben wir zahlreiche Verbraucher gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl vertreten. Wir haben alte Vollstreckungstitel wegbekommen, weil die Zustellung an Orten erfolgte, an denen sich die Verbraucher nachweislich nicht aufhielten und zahlreiche Gerichtsverfahren für unsere Mandanten gegen Rechtsanwalt Heyl geführt.
In mehreren Gerichtsverfahren hat Rechtsanwalt seine Klagen zurückgenommen. In anderen Gerichtsverfahren hat Rechtsanwalt Ralf Heyl verloren. Da wir wollen, dass Verbraucher professionell und gut vertreten werden und sich das Wissen verbreitet, wie man sich gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl wehren kann, veröffentlichen wir erstrittene Urteile und werden die folgende Liste regelmäßig ergänzen:
- Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 10.11.2021, Az. 4 C 476/21 (Klage von Ralf Heyl schon nicht schlüssig, Anspruch im Übrigen auch verjährt)
- Landgericht Darmstadt, Urteil vom 03.11.2021, Az. 2 O 220/19 ( Abtretung an Ralf Heyl fraglich, Anspruch verjährt, Anspruch im Übrigen auch verwirkt)
- Landgericht München, Urteil vom 24.06.2021, Az. 29 O 205/21 (Abtretung an Ralf Heyl fraglich, Anspruch verjährt) siehe gesonderter Beitrag
Heyl nahm in mehreren weiteren Fällen von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte die Klagen nach Hinweisen des Gerichts zurück, weil das Gericht diese als unbegründet bzw. unschlüssig ansah.
Wenn das so positiv klingt, muss ich dann noch zahlen?
Wir raten allen Verbrauchern, nicht zu versuchen, die Probleme selbst zu lösen und bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sofort zu reagieren. Wir sind als JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nur so erfolgreich, weil wir sehr vorsichtig sind und oft auch außergerichtliche Vergleiche schließen, um Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Denn gerade bei existenzbedrohenden Forderungen bergen Gerichtsverfahren immer auch hohe Risiken. Zudem kommt es auf den Einzelfall an. Wir besprechen im Vorfeld mit unseren Mandanten daher immer im Vorfeld die Risiken und mögliche Lösungen.
Bevor Sie eine Forderung anerkennen oder Zahlungen an Rechtsanwalt Ralf Heyl leisten, sprechen Sie uns am besten an. Selbst wenn Sie schon jahrelang zahlen und die Forderung tituliert ist, kann man oft noch etwas machen und die Sache verbraucherfreundlich und zeitnah abzuschließen.
Nichts machen oder einfach zahlen ist oft schlechteste Lösung
Denken Sie daran: Nichts machen oder einfach (weiter) an Heyl zahlen ist meistens die schlechteste Lösung für Sie als Verbraucher. Sprechen Sie uns daher an. Ansprechpartner bei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.