Unser Partner Rechtsanwalt Ulrich Husack hat gegen einen ehemaligen Hamburger Anwalt ein Urteil beim Landgericht Hamburg am 31.01.2023, Az. 311 O 354/19, erstritten. Der Anwalt muss nun an seine Mandanten insgesamt 44.400,00 Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Das entsprechende Urteil finden Sie hier.

Hohe Gebühren von Mandanten verlangt ohne Aussicht auf Erfolg

Ein älteres Ehepaar, hatte einen angeblich entsprechend spezialisierten Anwalt mit dem Widerruf ihrer Darlehensverträge beauftragt, mit denen sie eine Immobilie finanzierten. Der Anwalt riet zu entsprechenden Widerrufen der Darlehensverträge, obwohl diese Widerrufe von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg waren. Mit seinen Mandanten schloss er eine pauschale Vergütungsvereinbarung und ließ sich für sein Tätigkeit gleich eine Vergütung von 41.650 Euro zahlen. Ferner zahlten die Mandanten an einen Gutachter 2.975 Euro für die Berechnung ihrer angeblichen Ansprüche gegen die Bank.

Der Anwalt soll zu den Mandanten vor Abschluss der Vergütungsvereinbarung auch geäußert haben, dass mit einer Erstattung von mehreren hunderttausend Euro durch die Bank gerechnet werden könne.

Tatsächlich war nach Ansicht des Landgerichts Hamburg der maximale wirtschaftliche Erfolg der Mandanten für den Fall einer Widerrufsmöglichkeit nur rund 35.000 gewesen. Die vom Anwalt geforderte pauschale Vergütung hätte diesen Vorteil schon überstiegen. Die Mandanten hielten die Vergütungsvereinbarung zudem für sittenwidrig und überhöht. Nachdem die Mandanten zwischenzeitlich verstorben waren, haben die Erben die Anwaltsgebühren und Kosten für das Gutachten von dem Anwalt zurückverlangt.

Anwaltszulassung widerrufen?

Vermutlich hatte die hamburgische Rechtsanwaltskammer diesem Anwalt schon mit Bescheid vom 07.03.2018 die Zulassung widerrufen. Dabei wurde damals die sofortige Vollziehung des Zulassungswiderrufes aber nicht angeordnet.

Am 20.12.2022 entschied zumindest der Bundesgerichtshof (AnwZ (BrfG) 22/22), dass die Zulassung der Berufung eines Anwaltes – welcher wie der vom Landgericht Hamburg verurteilte Anwalt am 06.08.2006 zugelassen wurde – gegen die Entscheidung des Hamburgischen Anwaltsgerichtshof (11.07.2022 – AGH I zu 11/2018) zurückgewiesen wird. Eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei wurde inzwischen zum Abwickler bestellt und vertritt nunmehr die Interessen der Mandanten.

Was Betroffene tun können

Das Beispiel zeigt, dass nicht alle Rechtsanwälte die Erfolgsaussichten korrekt darstellen und Forderungen von Rechtsanwälten nicht immer berechtigt sind.

Sollten Sie sich fragen, ob die Rechnungen von Rechtsanwälten gerechtfertigt sind, können Sie dies überprüfen lassen. Das gilt ebenso, wenn Ihnen haltlose Versprechen von Anwälten gemacht wurden. Überprüfungen von Anwaltsgebühren sind aber sehr zeitaufwändig und nur sinnvoll, wenn diese sehr hoch sind bzw. von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg bestand. Bei kleineren Anwaltshonoraren kann die Rechtsanwaltskammer vor Ort weiterhelfen.

Wenn Sie entsprechende Probleme mit Anwälten haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Husack gerne mit Rat und Tat zur Seite.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertrat die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. erfolgreich in einem Gerichtsverfahren gegen die Targobank.

Die Verbraucherzentrale Sachsen war der Ansicht, dass ein Ratenkredit der Targobank sittenwidrig und wucherisch war. Denn die Targobank hatte von einem Verbraucher für einen Ratenkredit im Jahr 2019 einen Zinssatz von 13,04 % effektiver Jahreszins verlangt. Der Marktzins lag bei Vertragsschluss dagegen bei 6,52 %. Damit war der Zinssatz der Targobank nach Ansicht der Verbraucherzentrale doppelt so hoch wie der Marktzins.

Weist ein Darlehensvertrag mehr als das Doppelte des üblichen Zinssatzes aus, ist das Darlehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sittenwidrig. So sah es auch der Richter des Landgerichts Görlitz in der mündlichen Verhandlung am 17.03.2022.

Verbraucherzentrale verklagte Targobank

Dazu kamen weitere Faktoren wie die nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen überteuerten Restschuldversicherungen und die nachteilhafte Umschuldung eines bereits bestehenden Darlehens. Für die Verbraucherzentrale Sachsen war dies ein klarer Fall von Wucher. Sie ließ sich den Anspruch des Verbrauchers abtreten und klagte einen Betrag in Höhe von über 5.500 Euro ein. Dr. Achim Tiffe der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner vertraten die Verbraucherzentrale Sachsen vor dem Landgericht Görlitz.

Targobank knickte vor Gericht ein

Der Richter des Landgerichts Görlitz gab zu erkennen, dass die Klage Aussicht auf Erfolg habe. Die Targobank hatte schon im Vorfeld die Forderung der Verbraucherzentrale Sachsen teilweise in Bezug auf die Rückzahlung eines Entgelts in Höhe von 80,00 Euro und der verlangten Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 237,13 Euro anerkannt.

Nach der mündlichen Verhandlung erkannte die Targobank nunmehr die geltend gemachte Forderung der Verbraucherzentrale Sachsen „vollumfänglich“ an. Damit gab sich die Targobank in diesem Verfahren der Verbraucherzentrale geschlagen, bevor ein Urteil ergehen konnte. Offenbar wollte die Targobank damit vermeiden, dass ein positives Urteil für die Verbraucherseite ergeht.

Targobank muss nun über 5.500 Euro zurückzahlen

Die Targobank muss nun über 5.500 Euro erstatten und die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Der Betrag setzt sich aus den Zinsen für den Darlehensvertrag nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über der Basiszinssatz, den Kosten der Restschuldversicherung sowie der gezahlten Entgelte und der verlangten Vorfälligkeitsentschädigung bei Ablösung des Ratenkredits zusammen.

Das Gerichtsverfahren zeigt nach Ansicht von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte und der Verbraucherzentrale Sachsen, dass man sich als Verbraucher erfolgreich gegen überteuerte Kredite und Restschuldversicherungen wehren kann. Das betrifft sowohl verlangte Entgelte als auch gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen und überteuerte Restschuldversicherungen.

Verbraucher sollten ihre Verträge überprüfen

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte empfiehlt Verbrauchern, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Auch bei bereits zurückgezahlten Ratenkrediten lohnt sich eine Überprüfung der Darlehensverträge, insbesondere wenn Verbraucher eine Restschuldversicherung abgeschlossen hatten, der Zins sehr hoch war oder Verbraucher zusätzliche Gebühren bezahlen mussten. Dies bietet zum Beispiel die Verbraucherzentrale Sachsen an.

Wofür das „Bündnis gegen Wucher“ steht

Die Verbraucherzentrale Sachsen ist Mitbegründer des Bündnis gegen Wucher und setzt sich seit Jahren für faire Konditionen bei Krediten und gegen Wucher und Ausbeutung von Verbrauchern durch Ratenkredite ein. Durch Gerichtsverfahren sollen Praktiken von Banken offengelegt werden und sittenwidrig überteuerte Ratenkredite und Restschuldversicherungen öffentlich gemacht werden.