JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte reicht Klage ein gegen VW Bank wegen Benziner-Auto (VW Golf)

Ein Verbraucher aus Schleswig-Holstein hatte im Jahr 2014 einen VW Golf über einen Händler vor Ort gekauft und zum Teil über die VW Bank GmbH finanziert. Es handelt sich dabei um einen Benziner. Mit dem PKW war der Verbraucher nicht zufrieden. Als er von seiner Widerrufsmöglichkeit hörte, widerrief er den Darlehensvertrag und wollte den VW Golf VI Highline der VW Bank zurückgeben. Doch diese weigert sich bis heute.

Daher hat JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte für Ihren Mandanten nun Klage beim Landgericht in Braunschweig eingelegt. Das Gerichtsverfahren ist unter dem Aktenzeichen 5 O 2857/17 beim Landgericht Braunschweig anhängig.

Rückabwicklung auch bei Benzin-Autos möglich

Verbrauchern ist bisher nicht bewusst, dass sie nicht nur bei Dieselfahrzeugen ihre Rechte geltend machen können, sondern auch bei allen mit Benzin betriebenen PKWs, wenn diese zumindest zum Teil finanziert wurden auch heute oft noch eine Widerrufsmöglichkeit besteht.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet, dass zahlreiche Darlehensverträge der letzten Jahre fehlerhaft sind, insbesondere von der VW Bank, so dass es für Verbraucher möglich ist, die Verträge rückabzuwickeln. Die finanzierende Bank muss in dem Fall den PKW zurücknehmen. Dies ist insbesondere dann für Verbraucher entscheidend, wenn ein hoher Wertverfall bei dem PKW droht oder schon eingetreten ist.

Sinnvoll ist es, sich vor einem Widerruf rechtlich beraten zu lassen und abzuklären, ob es möglich ist, den Vertrag rückabzuwickeln und welche Kosten auf einen zukommen.

Verbraucher werden im Diesel-Skandal allein gelassen

Rechtsanwalt Achim Tiffe vermutet, dass zahlreiche Fälle gar nicht bis zum Ende vor Gericht ausgefochten werden, sondern viele Fälle im Vergleichswege gelöst werden:

„Wer nicht klagt und selbst seine Ansprüche anmeldet, wird abgeschreckt und hingehalten. Wer sich als Verbraucher dagegen wehrt, hat wahrscheinlich gute Aussichten, sich von unliebsamen PKW und deren Finanzierung zu trennen, wenn die Bank Fehler gemacht hat.“

Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sind inzwischen Realität geworden, siehe dazu den Beitrag vom Februar 2018.

Gerade in Deutschland ist es für Fachwanwalt Achim Tiffe unverständlich, wie Verbraucher über Jahre von der Autoindustrie hingehalten werden und Fehler erst eingestanden werden, wenn sie von den Medien bereits berichtet und nicht mehr geleugnet werden können. Dass die Verbraucher hier von allen staatlichen Einrichtungen alleine gelassen, um die eigene Autoindustrie zu schonen, ist der eigentliche Skandal hinter dem Abgas-Skandal.

Verbraucher können Schadenersatzansprüche wegen möglicher Kartellabsprachen der deutschen Automobilkonzerne geltend machen.

Die deutsche Automobilwirtschaft erlebt ihren nächsten Skandal. Nach Medienberichten soll es zwischen den großen Herstellern Daimler, BMW, VW, Audi und Porsche in diversen Arbeitskreisen zu Kartellabsprachen zu Technik, Kosten und Zulieferern gekommen sein. Diese Geheimtreffen sollen auch der Ursprung des sogenannten Dieselskandals gewesen sein. Die möglichen Schäden einer solchen wettbewerbswidrigen Kungelei lassen sich momentan kaum abschätzen.

Die Leidtragenden dürften zunächst Millionen von Verbraucher sein, wie der Bundesverband Verbraucherzentralen richtig angemahnt hat. Sie haben Autos gekauft, die womöglich nicht das Geld wert gewesen sind, zu dem sie verkauft worden sind. Aber erstmals können auch Verbraucher wegen solcher Kartellvergehen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ulrich Husack von JUEST+OPRECHT erläutert dazu:

„Am 27.1.2016 und in Teilen erst zum 9.6.2017, trat die Reform des Kartellrechts (9.GWB-Novelle) in Kraft. Neben einer Verlängerung der Verjährungsfristen ist hier interessierendes Kernstück die Schaffung von Kartellschadenersatzansprüchen auch für Verbraucher. Mit § 33a GWB hat der Gesetzgeber hier eine neue Anspruchsgrundlage geschaffen, welche Verbrauchern unter Umständen die Möglichkeit gibt, Schadenersatz gegen einen Automobilhersteller durchzusetzen, welche darauf beruhen, dass aufgrund einer Kartellabsprache das Fahrzeug z.B. teurer verkauft wurde, als dieses ohne Absprache möglich gewesen wäre.“

Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüche ist komplex. Und die deutsche Automobilindustrie neigt nicht dazu, ihre Kunden anstandslos zu entschädigen, wie sich in der aktuellen Abgasaffäre zeigt.

Wir wollen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sinnvoll erscheint es uns, Ansprüche gegen einzelne Hersteller und unter Umständen auch wegen unterschiedlicher Fahrzeugmodelle in der Bearbeitung zu bündeln.

Ulrich Husack: „Zu denken ist hier z.B. an ein gemeinsames Gutachten hinsichtlich der Frage, in welcher Höhe ein Schaden konkret eingetreten ist. Durch eine entsprechende Bündelung lässt sich das finanzielle Risiko hier minimieren. Aufgrund unserer bundesweiten Vernetzung wird es uns gelingen, die Fälle nach Gruppen zu sortieren und unter unseren Mandanten Fallgruppen zu bilden.“  

Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir prüfen für Sie auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für den Fall eintrittspflichtig ist.