Babette Koring hat seit 1984 in zahlreichen Kanzleien als Rechtanwaltsfachangestellte gearbeitet und leitet seit 2000 das Büro der Kanzlei. Sie hält den acht Rechtsanwälten und Rechtanwältinnen den Rücken frei und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe ist Partner unserer Kanzlei. Seine Mandanten sind Unternehmer und Verbraucher, die Schwierigkeiten mit Banken und Versicherungen haben. Ob vermögend oder in einer finanziell angespannten Situation, Verbraucher und Unternehmer sind gegenüber Banken und Versicherungen oft in der schwächeren Position. Sein Ziel ist es daher, seine Mandanten dabei zu unterstützen, aufrecht zu bleiben, sich nicht einschüchtern zu lassen und seine Rechte durchzusetzen.

Seine Expertise im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherrecht baut auf seiner langjährigen Tätigkeit im institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) auf, bei dem er zuletzt als geschäftsführender Direktor tätig war. Er hat dabei zahlreiche Gutachten und Studien für die Europäische Kommission und Bundesministerien zu den Themen Riester-Rente, Verbraucherkredite, Immobilienfinanzierung, Anlageberatung und Zahlungsverkehr erstellt. Seine Expertise reicht von der Politikberatung bis zu Stellungnahmen für Verbände und den Bundestag. Darüber hinaus war Achim Tiffe als Lehrkraft an der Universität Hamburg tätig und hält regelmäßig Vorträge zu Themen des Verbraucherrechts in Bezug zu Finanzdienstleistungen. Dabei kommt ihm seine Expertise an der Schnittstelle von Politikwissenschaften und Recht zugute.

Achim Tiffe ist Berater von Verbraucherverbänden, Mitherausgeber der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR), Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und organisiert im Hamburgischen Anwaltverein (HAV).

Im Schwerpunkt bearbeitet Achim Tiffe alle Angelegenheiten im Bankgeschäft, in der Anlageberatung, mit Versicherungen sowie im Erbrecht und im Immobilienrecht.

Rechtsanwalt Ulrich Husack ist Partner unserer Kanzlei und seit über 30 Jahren als selbständiger Rechtsanwalt tätig und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit Beginn seiner Berufstätigkeit arbeitet Rechtsanwalt Husack im Bereich der Finanzdienstleistungen auf der Verbraucherseite.

Seit Jahren ist Rechtsanwalt Husack ferner auf das Wohnungseigentumsrecht spezialisiert, und vertritt Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer und WEG-Verwaltungen.

Rechtsanwalt Husack ist Gründungsmitglied des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. und der European Lawyers Group e.V., einer Vereinigung unabhängiger europäischer Anwaltsgesellschaften. Rechtsanwalt Husack ist ferner im Vorstand der Anlegerschutzanwälte e.V.