Das F.A.Z. Institut hat Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Part mbB zum TOP ANWALT 2026 im Versicherungsrecht gekürt.
TOP ANWALT und “Juristische Spitzenklasse”
Das renommierte F.A.Z. Institut sieht damit JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte mit in der “Juristischen Spitzenklasse” und Dr. Achim Tiffe als einen von 11 TOP Anwälten in Deutschland im Bereich Versicherungsrecht. Das F.A.Z. Institut ist nach eigenen Angaben eine Tochtergesellschaft der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und liefert “seit über 30 Jahren fundierte und hochwertige Informationen”.
Siehe zu dem Verfahren der Ermittlung der TOP Anwälte und der Ausweisung den Artikel des F.A.Z. Instituts vom 10. September 2025: https://topanwalt.faz.net/250910_TOP Anwalt_Privat.pdf
Die Veröffentlichung des F.A.Z. Instituts dazu finden Sie hier: https://topanwalt.faz.net/
JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte im Versicherungsrecht
Als JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Part mbB sind wir in zahlreichen Bereichen des Versicherungsrechts aktiv, wobei wir konsequent ausschließlich Versicherungsnehmer und Verbraucher gegenüber Versicherungsunternehmen vertreten.
Dabei vertreten wir gerichtlich wie außergerichtlich Verbraucher insbesondere bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, privaten Krankenversicherungen, Auslandsreisekrankenversicherungen, Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie Basisrentenverträgen, wenn die Versicherer die Leistung bzw. Ansprüche der Versicherungsnehmer ablehnen. Zahlreichen Versicherungsnehmern konnten wir so schon helfen.
Gegenüber Versicherungsunternehmen haben wir zum Beispiel Ansprüche bei Berufsunfähigkeitsversicherungen erfolgreich gerichtlich durchgesetzt, so für eine ehemalige Bankmitarbeiterin gegenüber der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.
Ebenso haben wir Auslandsreisekrankenversicherungen erfolgreich dazu gebracht, die Kosten im Fall von Unfällen bzw. Krankheit während einer Reise zu übernehmen, die diese anfänglich verweigert haben.
Bei privaten Krankenversicherungen fällt auf, dass zunehmend Leistungen nicht anerkannt werden. Auch hier helfen wir, die Ansprüche gegenüber der privaten Krankenversicherung durchzusetzen.
Bei kapitalbildenden Versicherungen helfen wir Versicherungsnehmern aus Basisrentenversicherungen herauszukommen und sich das angesparte Kapital auszahlen zu lassen.
Bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen helfen wir, die Ansprüche gegenüber den Versicherungsunternehmen durchzusetzen, wenn diese sich weigern, den Widerspruch bzw. Widerruf nicht anzuerkennen.
Wir wollen es auch grundsätzlich wissen
Darüber hinaus führen wir für Verbraucherverbände Verbandsklagen bis zum Bundesgerichtshof, um für Verbraucher eine grundsätzliche Klärung zu erreichen und die Rechte der Versicherungsnehmer zu stärken, so aktuell gegen die beiden großen Versicherer Debeka und Axa.
Das Gerichtsverfahren gegen den Debeka Lebensversicherungsverein a.G. richtet sich gegen zusätzliche Stornogebühren bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen, das wir in der ersten Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz gewonnen haben und nun beim Bundesgerichtshof in der Revision anhängig ist. Das Gerichtsverfahren gegen die Axa Lebensversicherung AG ist aktuell in der ersten Instanz bei dem Oberlandesgericht Köln anhängig.