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SANTA-R Ausschüttungen werden zurückgefordert

Der Insolvenzverwalter der Beteiligungsgesellschaft MS „SANTA-R SCHIFFE“ mbH & Co. KG verlangt von den Anlegern des Fonds die Rückzahlung von Ausschüttungen. Zu Unrecht, wie wir meinen.

Anleger sollten nicht aufgeben!

Das Insolvenzverfahren über den Fonds der Santa-R Schiffe wurde bereits am 7.5.2014 vom Amtsgericht Niebüll eröffnet. Knapp vier Jahre (!) später tritt der Insolvenzverwalter an die Anleger nun mit Rückzahlungsforderungen heran, die bis auf diese Ausschüttungen bereits den kompletten Verlust ihrer Kapitalanlage beklagen mussten. Schadensersatzansprüche der jeweiligen Anleger gegen ihre Berater sind verjährt und die Betroffenen sehen sich teils einer existenzbedrohenden Forderung ausgesetzt.

Von 2003 bis 2008 zahlte der Fonds nämlich 53 % des angelegten Geldes als Ausschüttungen aus. Diese Beträge, also 53 % der ursprünglichen Anlagesumme, will der Insolvenzverwalter nunmehr für den Fonds wieder einfordern; bei einem Anlagebetrag von 100.000 Euro also 53.000 Euro. Als Zahlungsziel setzt der Insolvenzverwalter 3 Wochen.

Kein Anspruch des Insolvenzverwalters

Wir halten das Verhalten des Insolvenzverwalters für nicht zulässig. Grundsätzlich hätte ein Anleger zwar an ihn ausgezahlte Liquiditätsausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen, falls die Masse nicht ausreicht, um sämtliche Insolvenzgläubiger zu befriedigen. Doch pauschale Beurteilungen verbieten sich. Denn in jedem Einzelfall müssen die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse und wirtschaftlichen Zusammenhänge berücksichtigt werden. Das hat der Insolvenzverwalter in den Fällen der Santa-R Schiffe nach unserer Auffassung versäumt, nach den tatsächlichen Zahlungsflüssen ergibt sich für ihn kein Zahlungsanspruch mehr.

Wir treten der Forderung des Insolvenzverwalters deshalb für zahlreiche Mandanten entgegen. Gerne prüfen wir auch Ihren Fall. Sprechen Sie uns an!