Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Versicherungsrechts. Hierzu zählen Streitfälle um Rechte von Versicherten, um verweigerte Versicherungsleistungen oder um die Vermittlung falscher oder unpassender Versicherungsverträge.
Versicherungsfall
Wenn Ihre Versicherung Ihren Schadensfall nicht oder nur unzureichend regulieren will, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir überprüfen Ihren Versicherungsvertrag und dessen Versicherungsbedingungen und stellen fest, welchen Versicherungsschutz und welche Rechte Sie haben. Wir regeln den Schriftverkehr mit der Versicherung, stellen gegebenenfalls Ihren Fall dem Versicherungsombudsmann vor und machen Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich geltend.
Tätig sind wir bei Personenversicherungen wie
- privaten Renten- und Lebensversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Unfallversicherungen
- Private Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen
und bei Sachversicherungen wie
- Rechtsschutzversicherungen
- Hausratversicherungen
- Wohngebäudeversicherungen
- Reiseversicherungen
- Haftpflichtversicherungen
- Autoversicherungen.
Versicherungsvermittlung
Wir helfen Ihnen außerdem, wenn Ihnen unpassende und falsche Versicherungsverträge vermittelt worden sind. Finanzberater und Versicherungsagenten sind zur sorgfältigen Beratung und vollständigen Aufklärung verpflichtet. Sie dürfen den Versicherungskunden nur Versicherungsprodukten empfehlen, die Ihren Bedürfnissen auch entsprechen. Ebenso müssen Versicherungsvermittler vor unsinnigen oder unzureichenden Versicherungsverträgen warnen und Ihre Beratung protokollieren und dokumentieren.
Private Altersvorsorge
Gerade im Bereich der lukrativen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen werden die Anforderungen an eine bedarfsgerechte Beratung vielfach missachtet. Wir nehmen die Verträge und die Beratung der Vermittler kritisch unter die Lupe und ermitteln, ob Sie sich von den Verträgen ohne Verluste trennen können und Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend machen können.