Zu unseren Schwerpunkten zählt insbesondere auch die Interessenwahrnehmung in Fällen falscher Beratung und unzureichender Aufklärung über

Kapitalanlagen.

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Zu unseren Schwerpunkten zählt insbesondere auch die Interessenwahrnehmung in Fällen falscher Beratung und unzureichender Aufklärung über Geldanlagen und in Fragen der bedarfsgerechten Altersvorsorge. Die Kundenberatung von Banken und Finanzdienstleistern zu Kapitalanlagen haben in den vergangenen Jahren zunehmend die Interessen der Anleger aus den Augen verloren; es ist offenkundig, dass hohe Vertriebsprovisionen zu falschen Anlageempfehlungen in riskante und undurchsichtige Finanzprodukte geführt haben.

Auch wenn Banken und Finanzdienstleister mit ihrer vermeintlich kostenlosen Beratung eigene finanzielle Interessen verfolgen dürfen, schulden sie ihren Kunden vertraglich eine vollständige und wahrheitsgetreue Aufklärung und eine kundengerechte Beratung. Das Beratungsgespräch soll den Kunden zu einer verständigen Entscheidung verhelfen; die Berater müssen deshalb nicht nur sicherzustellen, dass der Kunde das Produkt versteht und seine Risiken erkennt, sie müssen ihn auch über mögliche Eigeninteressen der Bank etwa an dem Geschäft konkret genug unterrichten.

Auch die Herausgeber von Kapitalanlageprodukten sind verpflichtet hinreichende und richtige Informationen über Eigenschaften, Risiken und Kosten etwa in Verkaufsprospekten oder Broschüren zu geben.

Wir prüfen in diesen Fällen, ob gegen die Pflichten einer anleger- und anlagegerechten Beratung verstoßen worden ist und hieraus Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf eine Rückabwicklung erwachsen sind.

Das betrifft sämtliche Formen und Bereiche privater Geldanlage:

  • Geschlossene Fonds
    • Immobilienfonds
    • Schiffsfonds und Logistikfonds
    • Lebensversicherungsfonds
    • Medienfonds
    • Beteiligungen an anderen unternehmerischen Projekten
  • Wertpapiere
    • Aktien
    • Aktienfonds und Rentenfonds
    • Zertifikate
  • Schrottimmobilien und Erwerbermodelle
  • Spareinlagen
    • Sparbücher, Tages- und Termingelder
    • Bausparverträge
    • Genossenschaftsanteile
  • Inhaberpapiere, Unternehmensanleihen, Genussscheine
  • Grauer Kapitalmarkt
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