Für den Schutz von Verbrauchern, Selbständigen und mittelständischen Unternehmern vor der Marktmacht der Finanzunternehmen, arbeiten in unserer Kanzlei juest oprechte

Das Team
Ulrich Husack
Dr. Achim Tiffe
Stephen Rehmke
Cornelia Beckmann
Dr. Udo Reifner
Elitsa Donova
Matthias Keßler
Jochen Schnelle
Martin Schnelle
Babette Koring
Angelika Holzbach
JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte sind gesellschaftsrechtlich organsiert als „JUEST & OPRECHT – Partnerschaft mbB der Rechtsanwälte Husack und Tiffe“.
Die Köpfe hinter JUEST+OPRECHT sind die Partner Rechtsanwalt Ulrich Husack und Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe.
Die Partnerschaft JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte arbeitet mit Rechtsanwalt Martin Schnelle als Kooperationspartner zusammen, der sich im Schwerpunkt mit allen Fragen zu Versicherungen auseinandersetzt.
Unterstützt wird JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte zudem durch die Rechtsanwältin Cornelia Beckmann, die neben Mandaten aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht als Fachanwältin für Familienrecht vor allem auch familien- und erbschaftsrechtliche Angelegenheiten im Rahmen einer Bürogemeinschaft betreut.
JUEST + OPRECHT Rechtsanwälte haben darüber hinaus eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Jochen Schnelle, Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Im Sekretariat der Kanzlei arbeiten die Rechtsanwaltsfachangestellten Babette Koring und Angelika Holzbach. Sie organisieren das Büro und sorgen dafür, dass kein Anliegen von Ihnen unberücksichtigt bleibt.
Ulrich Husack

Ulrich Husack
Rechtsanwalt Ulrich Husack ist Partner unserer Kanzlei, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit über 30 Jahren als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Seit Beginn seiner Berufstätigkeit arbeitet Rechtsanwalt Husack im Bereich der Finanzdienstleistungen auf der Verbraucherseite.
Seit Jahren ist Rechtsanwalt Husack ferner auf das Wohnungseigentumsrecht spezialisiert, und vertritt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer und WEG-Verwaltungen.
Rechtsanwalt Husack ist Gründungsmitglied des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. und der European Lawyers Group e.V., einer Vereinigung unabhängiger europäischer Anwaltsgesellschaften. Rechtsanwalt Husack ist ferner Mitglied der Anlegerschutzanwälte e.V.
Dr. Achim Tiffe
Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe ist Partner unserer Kanzlei und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Seine Mandanten sind Unternehmer und Verbraucher, die Schwierigkeiten mit Banken und Versicherungen haben. Ob vermögend oder in einer finanziell angespannten Situation, Verbraucher und Unternehmer sind gegenüber Banken und Versicherungen oft in der schwächeren Position. Sein Ziel ist es daher, seine Mandanten dabei zu unterstützen, aufrecht zu bleiben, sich nicht einschüchtern zu lassen und ihre Rechte durchzusetzen.
Seine Expertise im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherrecht baut auf seiner langjährigen Tätigkeit im institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) auf, bei dem er zuletzt als geschäftsführender Direktor tätig war. Er hat dabei zahlreiche Gutachten und Studien für die Europäische Kommission und Bundesministerien zu den Themen Riester-Rente, Verbraucherkredite, Immobilienfinanzierung, Anlageberatung und Zahlungsverkehr erstellt. Seine Expertise reicht von der Politikberatung bis zu Stellungnahmen für Verbände und den Bundestag. Darüber hinaus war Achim Tiffe als Lehrkraft an der Universität Hamburg tätig und hält regelmäßig Vorträge zu Themen des Verbraucherrechts in Bezug zu Finanzdienstleistungen. Dabei kommt ihm seine Expertise an der Schnittstelle von Politikwissenschaften und Recht zugute.
Achim Tiffe ist Berater von Verbraucherverbänden, Mitherausgeber der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR), Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und organisiert im Hamburgischen Anwaltverein (HAV).
Im Schwerpunkt bearbeitet Achim Tiffe alle Angelegenheiten im Bankgeschäft, in der Anlageberatung und mit Versicherungen.
Stephen Rehmke

Stephen Rehmke
Rechtsanwalt Stephen Rehmke ist Partner unserer Kanzlei und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Hauptsächlich ist er als Vorstand für den Bund der Versicherten e.V. tätig.
In unserer Kanzlei kümmert er sich um besondere Angelegenheiten und Rechtsprobleme aus dem klassischen Kundengeschäft von Banken und Versicherungen. Er bearbeitet insbesondere Fälle von Beratungsverschulden von Anlageberatern und Versicherungsvermittlern. Und er hilft Verbrauchern und Unternehmen in allen Fragen des Versicherungsrechts, sei es zu Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen, privaten Krankenversicherungen oder zu Sachversicherungen.
Stephen Rehmke unterstützt außerdem regelmäßig Verbraucherverbände in verbraucherpolitischen Musterverfahren und in Unterlassungsverfahren gegen den unlauteren Wettbewerb und unzulässige Geschäftsbedingungen von Finanzunternehmen.Â
Schließlich kämpft er für die verfassungsmäßig verbürgten Rechte seiner Mandanten auch in Verfahren vor den Verfassungsgerichten.
Stephen Rehmke war Lehrbeauftragter an der Hochschule Bremen an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften (School of International Business). Er dozierte dort zum Recht der Finanzdienstleistungen.
Stephen Rehmke ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und organisiert im Hamburgischen Anwaltverein (HAV). Stephen Rehmke hat sich zudem viel mit rechtspolitischen Themen auseinandergesetzt und für den Schutz der Grundrechte engagiert. Er ist im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) vertreten.
Cornelia Beckmann

Cornelia Beckmann
Rechtsanwältin Cornelia Beckmann war Mitbegründerin und Partnerin der Rechtsanwalts- kanzlei Husack Schnelle Beckmann und arbeitet seit 2017 als Einzelanwältin in Bürogemeinschaft mit JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und verfügt über spezielle Kenntnisse im Familien- und Erbrecht sowie im Bank- und Kapitalanlagerecht.
Im Familienrecht deckt Rechtsanwältin Cornelia Beckmann die gesamte Bandbreite familienrechtlicher Fallgestaltungen ab: Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Gestaltung eines Ehevertrages. Beratung, Schlichtung und Prozessführung im Familienrecht ist Ihre Kernkompetenz.
Aufgrund der komplexen Zusammenhänge im Familienrecht, bei denen oft auch steuer- und gesellschaftsrechtliche Probleme eine Rolle spielen, ist eine frühzeitige Beratung im Vorfeld zur Vermeidung erheblicher, insbesondere finanzieller Nachteile sinnvoll. Rechtsanwältin Cornelia Beckmann steht für Erstberatungen und weitere Beratungen zur Verfügung.
Da das Familienrecht ein sensibles, mit Emotionen belastetes Rechtsgebiet darstellt, kann Cornelia Beckmann aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung zunächst alle Möglichkeiten ausloten, gütliche, aber wirtschaftlich vertretbare Lösungen zu finden.
Im Bereich des Erbrechts erfolgt eine Beratung bei der Testamentsgestaltung. Die Vertretung bei der Durchsetzung von Erbschafts- und Pflichtteilsansprüchen gehört ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts vertritt Rechtsanwältin Cornelia Beckmann ausschließlich Verbraucher gegen Banken und Sparkassen wegen fehlerhafter Anlageberatung. In letzter Zeit ist eine Vielzahl von Mandanten wegen Widerrufs von Immobiliendarlehen dazugekommen.
Dr. Udo Reifner

Dr. Udo Reifner
Rechtsanwalt Dr. Udo Reifner, emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg, konzentriert seine anwaltliche Tätigkeit auf ausgesuchte Musterprozesse, in denen Menschen Opfer von Wucher und Überschuldung geworden sind. Er kooperiert dabei mit JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.
Dr. Udo Reifner ist mit seinen Arbeiten zum Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen international bekannt. In seinem 2017 erschienen dreibändigen Werk „Das Geld“ hat er seine Erfahrungen in seinem Forschungsschwerpunkt zusammengefasst. Dieser Schwerpunkt prägte auch seine Arbeit als Gründer und Direktor des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff).
Er ist Mitglied im Verbraucherbeirat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), der Verbraucherzentrale Hamburg, Berater verschiedener Verbraucherverbände und hält regelmäßig Vorlesungen an den Universitäten Trient und Hamburg. Mit seinem Einstieg in den Anwaltsberuf möchte er seine Erfahrung einbringen, um Menschen im Fall von Wucher und Überschuldung zu ihrem Recht zu verhelfen und gleichzeitig auf unhaltbare Zustände aufmerksam zu machen.
Elitsa Donova

Elitsa Donova
Frau Donova ist als bulgarische Rechtsanwältin (Advokat) in Hamburg niedergelassen. Als ehemalige Wirtschafts- und Unternehmensjuristin bringt Frau Donova viel Erfahrung mit internationalen Mandaten mit. Sie spricht fließend Deutsch, Englisch und Bulgarisch und ist seit Mai 2015 bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in Hamburg als niedergelassene europäische Rechtsanwältin aufgenommen.
Frau Donova befasst sich überwiegend mit Themen des Bankrechts und des Verbraucherschutz insbesondere mit europarechtlichen und internationalen Bezügen.
Matthias Keßler

Matthias Keßler
Rechtsanwalt Matthias Keßler arbeitet seit Anfang 2016 in enger Kooperation mit unserer Partnerschaft JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte im Bereich Bank- und Versicherungsrecht zusammen. Daneben ist er als Einzelanwalt tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind neben dem Bank- und Versicherungsrecht das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Insolvenzrecht.
Darüber hinaus berät er bei der Verbraucherzentrale Hamburg im Bereich Finanzdienstleistungen.
Matthias Keßler ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht, im Deutschen Anwaltverein (DAV), dem Hamburgischen Anwaltverein (HAV) sowie dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).
Jochen Schnelle

Jochen Schnelle
Rechtsanwalt Jochen Schnelle war Mitbegründer und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Husack Schnelle Beckmann und arbeitet seit 2016 als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft mit JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte. Er ist seit 1982 als Rechtsanwalt tätig, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Jochen Schnelle vertritt unter anderem Unternehmer und Verbraucher in Versicherungsfällen. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte schätzt es, auf sein fundiertes Wissen im Bereich Versicherungsrecht zurückgreifen zu können.
Rechtsanwalt Jochen Schnelle vertritt Versicherer und Versicherungsnehmer in allen Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen, wie z.B. der Lebensversicherung, der Unfallversicherung, der privaten Krankenversicherung, der Wohngebäudeversicherung, der Hausratversicherung usw. Er verfügt auch über ein umfangreiches medizinisches Wissen, welches für die Beurteilung von Verletzungen und sonstigen Personenschäden unerlässlich ist.
Er vertritt dabei Geschädigte von Unfällen oder Straftaten gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherer. Er verfügt insbesondere über große Erfahrung bei der Einschätzung von Personenschäden, Schmerzensgeldern, Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden, sowie von Sachschäden. Dabei kommt ihm seine Erfahrung aus der Tätigkeit für Versicherer zugute, weshalb er genau weiß, wie die „andere Seite“ arbeitet.
Jochen Schnelle vertritt außerdem Versicherer in Schadenersatzprozessen vor Gericht. Er verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in Verkehrsunfallprozessen und in Rechtstreitigkeiten über die Haftpflicht von Kraftfahrzeugen, Radfahrern, Fußgängern usw., aber auch über die Betriebshaftpflicht von Firmen aus Industrie und Handwerk, sowie von Privatpersonen. Er ist spezialisiert auf die Klärung von Schuldfragen, von Schmerzensgeldforderungen, von Schäden an Kraftfahrzeugen u.v.m.
Martin Schnelle

Martin Schnelle
Rechtsanwalt Martin Schnelle arbeitet seit 2016 als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft mit JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte. Er betreut vorwiegend Mandate im allgemeinen Zivilrecht, sowie im Wirtschaftsrecht. Insbesondere berät er Unternehmen und Verbraucher zu Rechtsfragen in Bezug auf Vertragsschlüsse im Internet, wie Fernabsatz-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht. Daneben ist er mit Rechtsanwalt Jochen Schnelle im Verkehrs- und Versicherungsrecht tätig.
Eine Kombination dieser Tätigkeiten stellt der VW-Abgasskandal dar. Hierbei werden bundesweit dutzende Käufer und Leasingnehmer gegen den Volkswagen-Konzern und seine Händler vertreten. Ziel ist es dabei, dass Käufer den manipulierten Diesel zurückgeben können und den Kaufpreis zurückerhalten.
Martin Schnelle hat in Freiburg im Breisgau studiert und anschließend am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht das Referendariat absolviert. Dies umfasste Stationen in einer Hamburger Wirtschaftsrechtskanzlei und einem amerikanischen Internetkonzern in dessen Berliner Niederlassung.
Babette Koring

Babette Koring
Babette Koring hat seit 1984 in zahlreichen Kanzleien als Rechtanwaltsfachangestellte gearbeitet und leitet seit 2000 das Büro der Kanzlei. Sie hält den neun Rechtsanwälten und Rechtanwältinnen den Rücken frei und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Angelika Holzbach

Angelika Holzbach
Angelika Holzbach hat seit 1978 in zahlreichen Kanzleien als Rechtanwaltsfachangestellte gearbeitet und ist seit 2011 in der Kanzlei im Team mit Babette Koring tätig.