Wir sind regelmäßig und gerne Ansprechpartner für Finanzjournalisten und Wirtschaftsredaktionen. Denn wir sind der Auffassung, dass eine ausgiebige Berichterstattung über Probleme, die Verbraucher mit Finanzdienstleistern haben, bei der Durchsetzung verbraucherpolitischer Ziele stärken kann. Zudem werden Verbraucher so über ihre Ansprüche und Rechte informiert und in der Wahrnehmung ihrer Interessen bestärkt. Eine Auswahl finden Sie hier:
Achim Tiffe nimmt in der Sendung Markt des NDR am 04.12.2023 zu Forderungen des Rechtanwalts Ralf Heyl Stellung und weist auf zahlreiche Urteile, hin, in denen Verbraucher Forderungen von Ralf Heyl erfolgreich abgewehrt haben.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 30.08.2023 über wucherische Verbraucherkredite. Dabei nimmt die Zeitung Bezug auf das von JUEST+OPRECHT erstrittene Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 325 110/22 und Achim Tiffe: „Ein Kreditnehmer schulde bei einem sittenwidrigen Darlehensvertrag der Bank weder „Zinsen noch Kosten“. Das Darlehen sei dann neu abzurechnen,“ wird Rechtsanwalt Achim Tiffe in der Süddeutschen Zeitung zitiert.
Rechtsanwalt Achim Tiffe nimmt am 22.07.2023 in der Tagesschau um 20:00 Uhr zu den Haftungsfällen der Postbank, eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, und den rechtlichen Ansprüchen der Verbraucher Stellung: „Die Rechtslage ist klar, die Bank muss am nächsten Tag das Geld bei nicht autorisierten Zahlungen erstatten, es sei denn, sie kann darlegen, dass der Kunde sich grob fahrlässig verhalten hat,“ so Achim Tiffe.
Die Zeit berichtete am 07.07.2023 kritisch über das Risiko von Teilverkäufe von Immobilien für Verbraucher und zitiert dabei Rechtsanwalt Achim Tiffe: „Teilverkauf kann Sinn ergeben, etwa bei Paaren mit hoher Nettorente, die sich noch einmal ein Wohnmobil oder Segelboot leisten, gleichzeitig aber das Nutzungsentgelt problemlos zahlen können. Meist geht es aber um ältere Menschen, bei denen die Rente vorne und hinten nicht reicht.“
Procontra berichtete am 28.06.2024 über die Verleihung des Versicherungskäse 2023 und die Kritik an der Krebsversicherung von Advigon von Achim Tiffe als Mitglied der Jury. Die lückenhafte Absicherung für nur eine Erkrankungsart hält Achim Tiffe als den falschen Weg der Absicherung.
Wenn Banken wegen Geldwäscheverdacht Konten sperren und Gelder zurückhalten. Achim Tiffe nimmt im Hamburger Abendblatt am 16.05.2023 Stellung zu Kontosperrungen und was Unternehmen und Verbraucher in derartigen Fällen tun können.
Das Hamburger Abendblatt berichtet am 11.05.2023 über vermehrte Kontoplünderungen beim Onlinebanking. Achim Tiffe nimmt Stellung zu den sich häufenden Fällen und die Reaktionen der Banken und Sparkassen.
Achim Tiffe nimmt am 25.04.2023 in Panorama 3 vom NDR, Stellung zum Betrug mit falschen Textnachrichten. Ahnungslose Verbraucher werden dazu veranlasst, schnell Rechnungen für Kinder oder andere Verwandte zu zahlen. Die Textnachrichten stammen in diesen Fällen nicht von der eigenen Familie, sondern den Tätern. Das Geld ist dann meistens weg.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 02.05.2022 in einem Artikel über Kettenkredite und betroffene Verbraucher, die Rechtsanwalt Achim Tiffe vertrat. Es fing alles mit einem Kredit für ein Auto an. Die Bank schuldete den Kredit immer wieder um. Verkauft wurden dabei immer wieder neue Restschuldversicherungen. Die Schulden wuchsen so ständig an, obwohl die Verbraucher laufend ihre Raten zahlten. Mit Beginn der Rente reichte das Geld nicht mehr.
Rechtsanwalt Achim Tiffe berichtet in dem Artikel, wie er den Verbrauchern half, aus dem Kettenkredit herauszukommen. Mit seiner Hilfe sind die Betroffenen jetzt fast schuldenfrei.
„Bei Kettenkrediten werden die Kredite ständig umgeschuldet“ und „Verbrauchern Verträge mit hohen Kosten verkauft, die sie gar nicht brauchen,“ so Fachanwalt Achim Tiffe.
Das Versicherungsmagazin berichtete am 07.04.2022 über Enkelpolicen des Versicherers ERGO. „Für Kinder sind Rentenversicherungen grundsätzlich nicht empfehlenswert.“, kommentiert das Versicherungsmagazin die Stellungnahme von Rechtsanwalt Achim Tiffe, die der BdV zum Negativpreis „Versicherungskäse 2022″ veröffentlicht hatte. Sowohl die Garantie des Produkts als auch dessen Zielrichtung seien nach Achim Tiffe fragwürdig.
„Den Kindern wird hier vermutlich oft ein Versicherungsvertrag aufgedrängt, den sie nicht selbst ausgesucht haben und dann ein Leben lang weiter bedienen sollen.“ so Tiffe. Er rechnet daher auch mit einer hohen Abbruchquote und Verluste für die Versicherten.
ntv berichtete am 23.12.2021 über Risiken beim Online-Banking und der Verwendung von Bankkarten. Rechtsanwalt Achim Tiffe führt in dem Artikel aus, dass sich Banken oft darauf berufen, dass die Schuld bei den Verbrauchern liege, während sie ihr System als absolut sicher darstellen.
Verbraucher sollten sich trotzdem nicht abschrecken lassen, wenn sie den verloren gegangenen Betrag erst mal nicht zurückerstattet bekommen. Eine Verbraucherzentrale zu kontaktieren oder einen Anwalt einzuschalten, sei in solchen Situationen sinnvoll. „Die Chancen sind oft gut“, so Achim Tiffe.
Im Interview mit Euro am Sonntag vom 18.09.2021 nimmt Rechtsanwalt Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte zur aktuellen Entscheidung des EuGH vom 09.09.2021, Az. C-33/20, Stellung und weist auf die weitreichende Bedeutung des Urteils für alle Ratenkredite und auch Immobilienfinanzierungen hin.
Verbrauchern rät er darin, bevor sie den Widerruf erklären, sich bezüglich der Folgen rechtlich beraten zu lassen und die Vorteile realistisch einzuschätzen.
Am 03.09.2021 berichtete Finanztest von Stiftung Warentest online über die Praktiken eines Rechtsanwalts Ralf Heyl, der nach eigenen Angaben zahlreiche Forderungen der Deutsche Postbank AG gegen Verbraucher erworben hat und diese nun geltend macht.
Rechtanwalt Achim Tiffe und die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte werden mit einer erstrittenen Gerichtsentscheidung sowie ihren Erfahrungen mit derartigen Altforderungen in dem Beitrag zitiert.
Welt am Sonntag bezog sich am 02.09.2021 auf einen Beitrag von Rechtsanwalt Achim Tiffe und Professor Ulrich Krüger, der im der Online-Ausgabe von „Publicus“ erschienen ist und beleuchtete die Frage, welchen Einfluss Nebeneinkünfte von Richtern und Professoren haben kann.
Der Beitrag von Welt am Sonntag ging dabei explizit auf die Positionen der Autoren Krüger/Tiffe zu fehlender Transparenz und mögliche Interessenkonflikte ein.
Publicus vom Boorberg Verlag veröffentlichte am 16.08.20121 einen Aufsatz von Professor Ulrich Krüger und Rechtsanwalt Achim Tiffe in gekürzter Form auf seiner Online-Plattform in zwei Teilen.
Rechtanwalt Stephen Rehmke nahm zur Praxis der Banken bei Ratenkrediten im Verbraucher – und Wirtschaftsmagazin WISO Stellung. In einem Beitrag in seiner Montagssendung vom 20.08.2018 wurde die von vielen Banken geübte Methode dargestellt, Kunden zum fortwährenden Abschluss neuer Kreditverträge mit Restschuldversicherungen zu bewegen.
Finanztip informierte am 19.01.2018 über das Risiko mit Kettenkrediten und Restschuldversicherungen und zeigte mit Verweis auf Achim Tiffe als Rechtanwalt und eine aktuell erstrittene Entscheidung des LG Hamburg vom 29.12.2017, Az. 307 O 142/16, wie sich Verbraucher erfolgreich gegen Forderungen von Banken nach Kündigung der Kredite wehren können.
Das Hamburger Abendblatt berichtete am 26.10.2017 in Print und Online über das Verfahren einer Mandantin der Kanzlei im VW-Abgasskandal. Dabei geht es um den laufenden Prozess und die Ansprüche geschädigter Käufer von Volkswagen. Rechtsanwalt Martin Schnelle sagt dazu: „Die Wirksamkeit und die Langzeitfolgen der Software-Updates für betroffene Dieselfahrzeuge sind unklar. Das Risiko wird komplett auf die Käufer abgewälzt.“ VW gewährt Käufer nur noch bis Ende des Jahres 2017 einen Verzicht auf die Verjährung von Ansprüchen. „Viele verunsicherte Käufer werden im nächsten Jahr auf ihrem Schaden sitzen bleiben“, vermutet Schnelle.
Die Zeitschrift Guter Rat berichtete in der April-Ausgabe 2017 über den Fehler von Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung: „Sparkassen-Kunden können hoffen: In nahezu allen Darlehensverträgen der Hamburger Sparkasse, die in der Zeit vom 11. Juni 2010 bis Ende Mai 2011 abgeschlossen wurden, enthält die Widerrufsbelehrung einen Fehler. Bezug genommen wird auf die Entscheidung des BGH vom 22.11.2016, Az. XI ZR 434/15 sowie JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.
frontal 21 berichtete im ZDF am 27.09.2016 über die Tücken von Bausparsofortfinanzierungen.
Rechtsanwalt Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte weist in dem Beitrag darauf hin, dass die Bausparkassen in den letzten Jahren das Geschäft mit Kombinationsfinanzierungen entweder direkt oder über die Sparkassen und Banken extrem ausgweitet haben. Diese Produkte haben erhebliche Nachteile: Statt regelmäßig zu tilgen, sparen die Verbraucher nun in ein separates Produkt. Verbraucher haben dadurch zwei Produkte, mehr Kosten und erhebliche Risiken im Verhältnis zu einem üblichen (Annuitäten-)Darlehen, über die sie in der Regel nicht aufgeklärt werden. => Link.
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