Wir sind regelmäßig und gerne Ansprechpartner für Finanzjournalisten und Wirtschaftsredaktionen. Denn wir sind der Auffassung, dass eine ausgiebige Berichterstattung über Probleme, die Verbraucher mit Finanzdienstleistern haben, bei der Durchsetzung verbraucherpolitischer Ziele stärken kann. Zudem werden Verbraucher so über ihre Ansprüche und Rechte informiert und in der Wahrnehmung ihrer Interessen bestärkt. Eine Auswahl finden Sie hier:











Rechtanwalt Stephen Rehmke nahm zur Praxis der Banken bei Ratenkrediten im Verbraucher – und Wirtschaftsmagazin WISO Stellung. In einem Beitrag in seiner Montagssendung vom 20.08.2018 wurde die von vielen Banken geübte Methode dargestellt, Kunden zum fortwährenden Abschluss neuer Kreditverträge mit Restschuldversicherungen zu bewegen.


Finanztip informierte am 19.01.2018 über das Risiko mit Kettenkrediten und Restschuldversicherungen und zeigte mit Verweis auf Achim Tiffe als Rechtanwalt und eine aktuell erstrittene Entscheidung des LG Hamburg vom 29.12.2017, Az. 307 O 142/16, wie sich Verbraucher erfolgreich gegen Forderungen von Banken nach Kündigung der Kredite wehren können.

Das Hamburger Abendblatt berichtete am 26.10.2017 in Print und Online über das Verfahren einer Mandantin der Kanzlei im VW-Abgasskandal. Dabei geht es um den laufenden Prozess und die Ansprüche geschädigter Käufer von Volkswagen. Rechtsanwalt Martin Schnelle sagt dazu: „Die Wirksamkeit und die Langzeitfolgen der Software-Updates für betroffene Dieselfahrzeuge sind unklar. Das Risiko wird komplett auf die Käufer abgewälzt.“ VW gewährt Käufer nur noch bis Ende des Jahres 2017 einen Verzicht auf die Verjährung von Ansprüchen. „Viele verunsicherte Käufer werden im nächsten Jahr auf ihrem Schaden sitzen bleiben“, vermutet Schnelle.

Die Zeitschrift Guter Rat berichtete in der April-Ausgabe 2017 über den Fehler von Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung: „Sparkassen-Kunden können hoffen: In nahezu allen Darlehensverträgen der Hamburger Sparkasse, die in der Zeit vom 11. Juni 2010 bis Ende Mai 2011 abgeschlossen wurden, enthält die Widerrufsbelehrung einen Fehler. Bezug genommen wird auf die Entscheidung des BGH vom 22.11.2016, Az. XI ZR 434/15 sowie JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.





frontal 21 berichtete im ZDF am 27.09.2016 über die Tücken von Bausparsofortfinanzierungen.
Rechtsanwalt Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte weist in dem Beitrag darauf hin, dass die Bausparkassen in den letzten Jahren das Geschäft mit Kombinationsfinanzierungen entweder direkt oder über die Sparkassen und Banken extrem ausgweitet haben. Diese Produkte haben erhebliche Nachteile: Statt regelmäßig zu tilgen, sparen die Verbraucher nun in ein separates Produkt. Verbraucher haben dadurch zwei Produkte, mehr Kosten und erhebliche Risiken im Verhältnis zu einem üblichen (Annuitäten-)Darlehen, über die sie in der Regel nicht aufgeklärt werden. => Link.





