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Wucher mit Kettenkrediten

ZDF-WISO vom 20.08.2018

Hohe Kosten für eine Restschuldversicherung, die einen herkömmlichen Ratenkredit maßlos überteuern – die ZDF-Fernsehsendung WISO berichtet über Kettenkredite und einen leider nicht untypischen Fall aus unserer Kanzleipraxis

Abzocke mit Kettenkrediten 

Das Verbraucher – und Wirtschaftsmagazin WISO stellte in einem Beitrag in seiner Montagssendung vom 20.08.2018 die von vielen Banken geübte Methode dar, Kunden zum fortwährenden Abschluss neuer Kreditverträge mit Restschuldversicherungen zu bewegen.  Die Banken erzielen bei diesen Kettenkrediten insbesondere durch die Vermittlung der Zusatzversicherungen erhebliche Gewinne. Ihren Kunden droht, sich in einer Schuldenspirale zu verfangen. WISO veranschaulichte das an einem Fall aus unserem Büro. Unser Mandant hatte in gut zehn Jahren sieben Kreditverträge abgeschlossen und zahlte in diesem Zeitraum für eine Kreditsumme von gut 63.000 EUR, Raten von insgesamt 156.000 EUR. Kostentreiber waren vor allem die Prämien für die Restschuldversicherungen.

Vermittlungsprovisionen liegen bei über 50 Prozent

Zum Hintergrund: Eine Studie der Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungsunternehmen (BaFin) machte im Juni 2017 offiziell, was Verbraucherschützer schon seit geraumer Zeit aus den Ratenkreditverträgen herauslesen konnten: die Banken haben in dem Verkauf von massiv überteuerten Zusatzversicherungen zum Kredit ein einträgliches Geschäft zum Nachteil ihrer Kunden gefunden. Danach erhält überwiegende Zahl der befragten und untersuchten Kreditinstitute Provisionen für die Vermittlung von sogenannten Ratenschutz- oder Restschuldversicherungen, die regelmäßig 50 Prozent und stellen weise sogar über 70 Prozent der Versicherungsprämien ausmachen können.  

So lässt sich erklären, dass auch die Versicherungsprämien in keinem angemessenen Verhältnis zur angebotenen Versicherungsleistung mehr stehen. Für die Absicherung eines Kreditbetrages von knapp 50.000 EUR für den Todes- und Krankheitsfall sowie die zeitlich stark begrenzte Arbeitsunfähigkeit sollte unser Mandant in dem Beispielsfall des ZDF einen Versicherungsbeitrag von etwa 18.000 EUR leisten.

Bündnis gegen Wucher

Gegen diese Praxis hat sich ein aus dem Institut für Finanzdienstleitungen (iff) und Verbraucherzentralen und -verbänden, Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwaltsbüros bestehendes „Bündnis gegen den Wucher“ gegründet, dem auch JUEST+OPRECHT angehört. Wir halten solche Geschäfte für sittenwidrig und sehen Beratungspflichten verletzt. Wir fordern mit dem Bündnis ein Ende dieses Wuchers und wollen für unsere Mandanten eine Rückabwicklung der Verträge und eine Erstattung zu viel entrichteter Prämien und Zinsentgelte erreichen.   

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