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Bank ersetzt Schaden nach Betrug beim Onlinebanking

Durch den Einsatz von Rechtsanwalt Ulrich Husack hat eine Genossenschaftsbank einem Kunden 77 % des entstandenen Schadens im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches ersetzt. Der Vergleich war vor dem Landgericht Kiel, Az. 12 O 40/22, im Jahr 2023 zustande gekommen.

Wie Rechtsanwalt Husack den Vergleich erzielte

Hintergrund des Falles war, dass ein Verbraucher Online-Banking betrieb und im März 2021 angebliche Mails von der Telekom erhielt, welche er ungelesen löschte. Noch am selben Tage wurde der Verbraucher dann von einem angeblichen Telekom-Mitarbeiter angerufen, welcher fragte, ob er bezüglich seines Mobilfunkvertrages ein Premium-Paket tatsächlich abschließen wollte. Nachdem der Mandant dieses verneinte, fragte der Anrufer, ob er dem Verbraucher dabei behilflich sein solle, diesen nicht gewünschten Vertrag wieder zu stornieren. Nachdem der Verbraucher diese Frage bejahte, fragte der Anrufer diverse Daten bezüglich des Telekomanschlusses beim Verbraucher ab. Der Mandant gab dem Anrufer aber weder seine PIN für das Telefonbanking noch irgendwelche Angaben zu seiner Bankverbindung bekannt.

Er nannte weder seine Bank, noch Zugangsdaten zum Online-Banking. Der Mandant erhielt allerdings diverse SMS von der Telekom auf sein Mobiltelefon und gab dem Anrufer diesbezüglich die Daten auch weiter. Am Ende des Telefonats teilte der Anrufer mit, dass er die Angaben prüfen und sich am nächsten Tage wieder melden würde.

Anstatt eines Anrufes des angeblichen Telekom-Mitarbeiters erhielt der Verbraucher dann am nächsten Tage einen Anruf seiner Bank und es wurde angefragt, er tatsächlich eine Erhöhung seines Dispos veranlasst habe. Der Verbraucher verneinte dieses. Im Zuge dieses Telefonats stellte sich heraus, dass mehrere Überweisungen auf ein Konto in Spanien erfolgt seien. Der Mandant ließ sein Konto sofort sperren, da er diese Überweisungen nicht veranlasst hatte. Der dadurch entstanden Schaden betrugt rund 32.000 Euro.

Die Bank muss beweisen, dass sich der Verbraucher grob fahrlässig verhalten hat

Es war hier zwar sehr wahrscheinlich, dass der Täter aufgrund der Angaben des Mandanten in der Lage war, seine Mobilfunknummer quasi zu übernehmen und dadurch z.B. TAN´s der Bank zu empfangen. Unklar blieb allerdings, wie der Täter in der Lage war, auch in das Onlinebanking des Verbrauchers bei seiner Bank einzudringen. Hier kann nur vermutet werden, dass das System der Bank selbst vom Täter überwunden wurde. Auch die Bank ging in dem Fall davon aus, dass die Überweisungen nicht vom Verbraucher veranlasst wurden, so dass unstreitig keine Autorisierungen vorlagen. Ein Kunde kann allerdings bei nicht von ihm autorisierten Zahlungen trotzdem für den Schaden verantwortlich gemacht werden, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Dazu muss aber ein objektiv schwerer und in subjektiver Hinsicht schlechthin unentschuldbarer Sorgfaltspflichtverstoß des Kunden vorliegen, welcher jeweils von der Bank bewiesen werden muss.

In der mündlichen Verhandlung gab das Gericht zu erkennen, dass es sehr zweifelhaft sei, ob das geschilderte Verhalten des Mandanten als grob fahrlässig anzusehen sei, weil er, wenn überhaupt nur in Hinblick auf die Weitergabe der Telekom-Daten einen Pflichtverstoß begangen hätte.

Erste Hilfe bei Betrug im Online-Banking

Sollten auch Sie Opfer von Betrug beim Online-Banking sein, sperren Sie sofort die betroffenen Konten bzw. Karten bei Ihrer Bank oder unter der zentralen Telefonnummer zur Sperrung 116 116.

Das gilt auch, wenn noch gar kein Geld von ihren Konten abgeflossen ist, sie aber im Internet Daten zum Einloggen für das Online-Banking eingegeben haben, ohne dass sie zu ihrem Online-Banking kamen. Denn dann hat möglicherweise ein Täter schon ihre Daten abgefischt und bereitet die Plünderung ihres Kontos vor.

Erstatten Sie auch unverzüglich, möglichst noch am selben Tag, Anzeige bei der Polizei.

Auch sollten Sie sofort ein Gedächtnisprotokoll über die Vorkommnisse mit Zeitangaben verfassen und sämtliche SMS oder E-Mails auszudrucken, damit sie den Vorgang belegen können.

Wenn Sie daher den Fall Ihrer Bank oder der Polizei schildern, stellen Sie keine Vermutungen an, sondern schildern Sie nur das, was sie wissen. Denn die Bank oder Sparkasse wird alles, was Sie ihr oder der Polizei gegenüber äußern, gegen Sie verwenden.

Am besten sofort mit einem Anwalt sprechen

Nach Erfahrungen von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte argumentieren Banken oft damit, dass ihr Banking-System praktisch absolut sicher und nicht überwindbar sei bzw. die Kunden grob fahrlässig gehandelt haben müssten.

Dabei verwenden Banken und Sparkassen alles, was die Kunden ihnen mitteilen oder bei der Polizei ausgesagt haben, gegen ihre Kunden. Am besten ist es daher, vorher mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.

Wenn die Bank sich weigert, den Betrag zu erstatten

Viele Banken antworten nicht oder erst nach vielen Wochen und lehnen dann die Erstattung ab, meist mit der Begründung, der Kunde hätte die Zahlungen autorisiert oder sich grob fahrlässig verhalten.

Wir empfehlen: Beschweren Sie sich in jedem Fall bei der Aufsichtsbehörde BaFin und schildern sie dort ihren Fall. Denn das Gesetz sieht vor, dass in der Regel die Bank oder Sparkasse den Schaden zu tragen hat und nicht Sie! 

Teilweise hilft es, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde und die Bank oder Sparkasse übernimmt dann den Schaden. Wenn auch dies nicht hilft, bleibt nur ein Gerichtsverfahren.

Gerichtsverfahren können teuer werden, für Sie aber auch für die Bank oder Sparkasse. Entsprechend muss man abwägen, ob man dieses Risiko eingehen will. Wie der Fall beim Landgericht Kiel von Rechtsanwalt Husack gezeigt hat, kann sich eine Klage aber auch auszahlen.

Hilfreich ist dabei immer, wenn der Kunde über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die das Kostenrisiko auffängt. Dies ist hier besonders wichtig, weil das Gericht in derartigen Fällen auf Gutachten durch Sachverständige angewiesen ist und das das Prozesskostenrisiko steigen lässt.

Was wir für Sie tun können

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Kunden, bei denen Täter auf ihr Online-Banking zugegriffen haben. Rechtsanwalt Husack, der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, berät und vertritt sie gerne, wenn Täter sich Zugriff auf Ihre Konten verschafft haben oder Sie Opfer einer Phishing-Attacke geworden sind.