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BGH: Bearbeitungsentgelte bei Darlehen unzulässig

Achim Tiffe freut sich. Der Bundesgerichtshof hat Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen untersagt und sich dabei auch an seinen Argumenten orientiert.

Im Jahr 2012 hatte Achim Tiffe bereits einen Aufsatz in der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR) zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen veröffentlicht (VuR 2012, S. 127-133). Der BGH hat sich dieser Auffassung in den beiden Urteilen vom 13.05.2014, (Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13) ausdrücklich angeschlossen, den Aufsatz mehrfach in seinen Entscheidungsgründen berücksichtigt und geurteilt: durch Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen werden Verbraucher unangemessen benachteiligt.