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Hamburger Sparkasse zwingt Kunden zur Fortsetzung von Verträgen

Ein Hamburger Ehepaar versucht seit Jahren, ihr Widerrufsrecht gegenüber der Hamburger Sparkasse durchzusetzen. Doch die Hamburger Sparkasse zwingt sie seit inzwischen dreieinhalb Jahren, weiterhin die Raten zu zahlen, und verweigert die Ablösung der Verträge.

Nachdem die Kunden der Hamburger Sparkasse am 31.01.2015 den Widerruf ihrer laufenden Darlehensverträge erklärt hatten und die Restschulden zurückzahlen wollten, weigerte sich die Hamburger Sparkasse, wie in vielen Fällen, den Widerruf zu akzeptieren.

Oberlandesgericht Hamburg gab schon zwei Mal eindeutige Hinweise

So musste das Ehepaar die Hamburger Sparkasse verklagen. Das Hanseatische Oberlandesgericht, Az. 13 U 305/16, hat schon mit dem Hinweis vom 05.01.2017 erklärt, dass der Widerruf wohl zulässig sei und in der mündlichen Verhandlung am 08.09.2017 nochmals festgestellt, „dass hier ein Widerrufsrecht eindeutig besteht“.

Das interessiert die Hamburger Sparkasse jedoch nicht. Bis heute verlangt die Hamburger Sparkasse von dem Hamburger Ehepaar jeden Monat weiterhin Zinsen in Höhe von bis zu 5,41 % eff. Jahreszins, obwohl sich das Ehepaar seit nunmehr dreieinhalb Jahren von der Hamburger Sparkasse trennen will.

Trotz eindeutiger Rechtslage lässt Haspa Kunden nicht gehen

Die Darlehensverträge aus dem Jahr 2007 enthalten in der Widerrufsbelehrung den Hinweis „Die Frist beginnt frühestens…“. Diese Widerrufsbelehrungen sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eindeutig irreführend und führen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann, so schon der BGH, Urteil vom 09.12.2009, Az. VIII ZR 219/08. Dies ist seit Jahren gefestigte Rechtsprechung, siehe BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az. XI ZR 349/10, Rn. 46. Auch hat die Haspa vergleichbare Prozesse vor dem Oberlandesgericht Hamburg bereits verloren, siehe beispielsweise OLG Hamburg, Urteil vom 29.03.2017, Az. 13 U 112/15.

Die Hamburger Sparkasse möchte aber weiterhin die hohen Zinsen von den Kunden kassieren und verweigert seit Jahren die Rückzahlung entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und entgegen der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Jeder Tag bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die seit Anfang 2017 aussteht, ist dabei ein Gewinn für die Hamburger Sparkasse auf Kosten ihrer Kunden, die seit Jahren genug von der Hamburger Sparkasse haben.

Kunden haben genug von Haspa

Rechtsanwalt Achim Tiffe betreut das Hamburger Ehepaar und hält das Verhalten der Hamburger Sparkasse für katastrophal: „Die Hamburger Sparkasse, die sonst immer gerne den „ehrbaren Kaufmann“ zitiert, zwingt Kunden hier entgegen besseren Wissens zur Fortführung eines Vertrages, der seit Jahren nicht mehr besteht. Für mich ist dies ein für Sparkassen unwürdiges Verhalten. Ob sich die Hamburger Sparkasse damit einen Gefallen tut, bezweifle ich.“

„Kunden sollten bei einer Bank oder Sparkasse sein, weil Sie sich dort gut behandelt fühlen und gerne bleiben, nicht weil sie dazu gezwungen werden.“ Nach Meinung von Fachanwalt Achim Tiffe ist das Verhalten einer Sparkasse oder Bank zudem höchst problematisch, wenn sie wie hier, höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert und auch auf die Hinweise des Oberlandesgerichts Kunden nicht aus den Darlehensverträgen entlässt.“