Kontosperre oder Geldwäscheverdacht? Wir helfen!
Weigert sich Ihre Bank plötzlich Überweisungen vorzunehmen oder in Empfang zu nehmen? Weigert sich Ihre Bank ferner, den Grund für dieses Vorgehen zu nennen? Dann ist es möglich, dass ein Geldwäscheverdacht gegen Sie besteht. Wie es dazu kommt, vermittelt ein kurzer Blick in die §§ 46, 47 Geldwäschegesetz (GWG).
Hintergrund sind in diesem Zusammenhang meistens ungewöhnliche hohe Bareinzahlungen oder zahlreiche niedrigere Bareinzahlungen auf Ihrem Konto oder andere Umstände, welche einen Geldwäscheverdacht bei Ihrer Bank begründen. In diesem Fall hat Ihre Bank oder Ihre Sparkasse wahrscheinlich eine Verdachtsmeldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion erstattet, welche den Fall überprüfen soll.
Ohne Girokonto geht gar nichts.
Viele Privatpersonen und Unternehmen haben nur ein Girokonto, über das alle Zahlungen laufen. Ohne Girokonto ist eine Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht möglich. Privatpersonen können ihre Miete und Strom nicht bezahlen, Geld nicht mehr abheben und Einkäufe nicht mehr tätigen. Unternehmen können Gehälter nicht überweisen und Rechnungen nicht begleichen. Sperrt die Bank Gelder oder kündigt sie das Konto, ist das sowohl für Unternehmen wie Privatpersonen eine Katastrophe, zumindest ein großes Problem.
Sie sollten schnell reagieren!
In einem derartigen Fall hilft möglicherweise ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Kontosperre gegen die Bank. Sie sollten einen solchen Antrag wegen der erforderlichen Eilbedürftigkeit möglichst schnell nach der Kontosperre stellen und dazu detailliert begründen. Es ist zudem möglich, dass die Bank bereits eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegt hat.
Oft ist die Kooperation mit einem Strafverteidiger angezeigt.
Sollten Sie als Privatperson oder Ihr Unternehmen der Geldwäsche direkt verdächtigt werden, stehen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit einem bekannten Hamburger Strafverteidiger gerne zur Seite, um Ihren Fall „ganzheitlich“ zu betreuen. Denn nur so kann der Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens wiederhergestellt werden und Sie Schutz vor einer strafrechtlichen Verfolgung erlangen.
Eine Kontokündigung sollte man in keinem Fall einfach hinnehmen.
Eine Kündigung des Girokontos sollten Sie sich nicht gefallen lassen und immer hinterfragen, insbesondere wenn Sie auf das Konto angewiesen sind. Oft nennt die Bank aber keine konkreten Gründe oder verweist auf eine angebliche Bonitätsverschlechterung, ohne Fakten zu nennen. Wir haben als Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht Erfahrung mit überraschenden Kontokündigungen und helfen, die bestehende Kontoverbindung zu erhalten oder zeitnah eine neue Bank für ihren Zahlungsverkehr zu finden. Auch sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, ob die Kündigung zulässig war und wirksam ist. Ist das nicht der Fall, bestehen möglicherweise auch Schadensersatzansprüche.