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Mit dem Widerruf zum Neuwagen

Banken müssen in allen Verbraucherdarlehen ihre Kunden richtig über die Widerrufsmöglichkeiten informieren. Deshalb sticht der Widerrufsjoker unter Umständen nicht nur bei den Immobiliendarlehen, sondern auch bei den üblichen Ratenkrediten und insbesondere auch den Autokrediten.

Die Stiftung Warentest hat jüngst darüber berichtet, dass etwa in Kreditverträgen der Autobanken des VW-Konzerns die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten worden sind. Wir kennen das auch aus eigener Anschauung.

Für Autokäufer können sich daraus interessante Rechtsfolgen ergeben, insbesondere wenn der Autohändler auch die Finanzierung vermittelt hat. Der Verbraucher erhält die Anzahlung und die kompletten Kreditraten zurück und muss dafür das Auto plus einer Nutzungsentschädigung zurückgeben.

Und sollte das Auto nach dem 13.6.2014 erworben und finanziert worden sein, so hätte der Verbraucher bei erfolgreichem Widerruf noch nicht einmal Ersatz für die mit dem Auto zurückgelegten Kilometer zu zahlen. Nur die – zumeist relativ geringen – vertraglichen Darlehenszinsen kann die Bank beanspruchen. Der Verbraucher hätte wirtschaftlich betrachtet das Auto also bis zur Rückgabe nahezu kostenlos genutzt. Im Anschluss könnten dann die zurückerhaltenen Gelder oder eine neue Finanzierung zum Erwerb eines neuen Fahrzeuges eingesetzt werden.

Gerade für Käufer von Autos, die von den Abgasmanipulationen betroffen sind, und ihr Fahrzeug nur schwer wieder loswerden oder Gewährleistung- oder Entschädigungsansprüche nicht durchsetzen können, kann der Widerruf der gesamten Autofinanzierung eine gute Alternative bieten.

Wir beraten Sie gerne, ob in Ihrem Fall Chancen für einen Widerruf bestehen.