Udo Reifner, ein bekannter Wissenschaftler mit internationalem Ruf, der sich mit Verbraucher- und insbesondere mit Darlehensrecht beschäftigt, beginnt seine Arbeit als Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte. Ziel ist es, in ausgesuchten Fällen zu kooperieren, um Musterverfahren gegen Banken und andere Anbieter voranzutreiben.
Damit schließt sich der Kreis der Zusammenarbeit, der vor über 30 Jahren in Hamburg mit Gerichtsverfahren gegen wucherische Praktiken von Banken begann. Schon die erste von Rechtsanwalt Husack erstrittene Entscheidung des BGH im Jahr 1990 (BGH, Urteil vom 3.4.1990 – XI ZR 261/89) stellt eine Verbindung zwischen der Arbeit der Rechtsanwälte von JUEST+OPRECHT mit Prof. Udo Reifner her. Schon damals hat Rechtsanwalt Ulrich Husack eine Kombinationsfinanzierung zum BGH gebracht und die Sittenwidrigkeit der Finanzierungsart herausgearbeitet. Der BGH ist dem im Wesentlichen gefolgt und hat sich im Übrigen dabei auch mehrfach auf die Rechtsmeinung von Reifner (ZIP 1988, 817) bezogen.
Die Probleme, dass arme Bevölkerungsschichten von Banken und anderen Anbietern gezielt ausgenutzt werden, bestehen weiterhin. Mit neuen Konstruktionen haben die Banken erfolgreich Lücken in der alten Rechtsprechung ausgenutzt und den Wucher sogar noch verschärft.
JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte führen daher zahlreiche Verfahren gegen Banken, die sich auf Ratenkredite spezialisiert haben.
Gerade Verbraucher mit niedrigen Einkommen sollten vor Wucher und unzulässigen Praktiken vom Staat und den Gerichten wirksam geschützt werden. Darin sind sich Prof. Udo Reifner und JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte einig.
In diesem Sinne erwarten wir eine fruchtbare Zusammenarbeit für uns und unsere Mandanten!