Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt im Verbandsklageverfahren die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gegen die Axa Versicherung AG.

Hintergrund ist, dass die Axa Versicherung AG ihren Kunden eine Kündigung der von ihr angebotenen Unfall-Kombirente angedroht hatte, wenn die Verbraucher nicht „freiwillig“ in eine andere Versicherung wechseln. Die Unfall-Kombirente wurde von Axa als Existenzabsicherung vermarktet, zum Beispiel für Gerüstbauer und Dachdecker.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hält die Kündigung für unwirksam, da die Unfall-Kombirente der Axa gerade keine reine Unfallversicherung ist, sondern die Existenz des Verbrauchers absichern will. Entsprechend ist die Unfall-Kombirente der Axa Versicherung von ihrem Wesen her eher mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder mit einer Unfallrente vergleichbar.

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen aber ist eine ordentliche Kündigung durch die Versicherung ausgeschlossen.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat in der Vergangenheit zahlreiche Verbandsklageverfahren für Verbraucherverbände durchgeführt.

Ansprechpartner für Verbandsklageverfahren ist Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe.