Die Digitalisierung der Finanzwelt macht auch vor der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung von Privatkunden nicht halt. Das Verbrauchermagazin ÖKO-TEST hat das Angebot computergestützter Geldanlagen durch sogenannte Robo-Advisor untersucht und auch unseren Rechtsanwalt Stephen Rehmke dazu befragt.

ÖKO-TEST untersucht Robo-Advisor

Die Geldanlage über online-Portale wie Scalable Capital, Quirion oder Cominvest soll eine effizientere Alternative zur Anlageberatung von Banken bieten. Diese Fintech-Unternehmen versprechen eine einfache, transparente und vor allem auch kostengünstige Methode, die auch noch zuverlässig bessere Anlageergebnisse bringen. Schließlich basierten die Anlagevorschläge auf computergesteuerten Algorithmen neuester Technik, so die Anbieter. Die Finanzjournalistin Barbara Sternberger-Frey kommt in ihrer Untersuchung für das Verbrauchermagazin ÖKO-TEST jedoch zu differenzierten Ergebnissen. Viele der insgesamt 24 untersuchten Robo-Advisor seien in der Darstellung ihres Angebots und ihrer Kosten nur wenig transparent und seien keinesfalls so kostengünstig, wie beworben. Oft stimmten auch die Erhebungen zum Anlegerprofil nicht, mit dem letztlich das Verlustrisiko für die Geldanlage bestimmt wird.

Der Test findet sich unter dem Titel „Ohne Gewähr“ in der Ausgabe 3/2018 der ÖKO-TEST und ist ebenso wie weitere Details zu den Testergebnissen auch kostenpflichtig abrufbar unter www.oeketest.de.        

Robo-Advisor in der Pflicht

Die von der ÖKO-TEST gemachten Untersuchungsergebnisse lassen aufhorchen. Was passiert, wenn die von den Robo-Advisors angegebenen Kosten nicht stimmen oder es wegen der fehlerhaften Risikoanalyse der Kunden zu verlustreichen Anlagegeschäften kommt? Von der ÖKO-TEST befragt, haben wir es uns mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt. Die Antworten von Rechtsanwalt Stephen Rehmke finden sich ebenfalls in dem Artikel der Zeitschrift.

Fest steht, dass alle Anbieter von Robo Advisory ihre Kunden richtig und vollständig über die für den Anlageentschluss wesentlichen Umstände unterrichten müssen und auch gehalten sind, das angebotene Anlagekonzept zumindest auf Plausibilität prüfen. Sie müssen auch die Angemessenheit des Geldanlageprodukts für den Kunden beurteilen und hierfür Informationen über Erfahrungen und Kenntnisse ihres Kunden mit Kapitalanlagen einholen. Alle Anbieter müssen ihre Kunden außerdem über zentrale Daten des Vertrags informieren. Das beinhaltet neuerdings insbesondere auch eine Darstellung sämtlicher Kosten und Nebenkosten.

Diese Vorgaben kommen aus dem Aufsichtsrecht und berechtigten die Aufsichtsbehörde zum Einschreiten, sollte gegen sie verstoßen werden. Eine direkte zivilrechtliche Haftung des Unternehmers gegenüber seinem Kunden sehen die Gesetze aber wie vor nicht ausdrücklich vor. Es ist aber denkbar, dass ein Verstoß gegen die Informationspflichten oder gegen Pflichten zur Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung zugleich auch eine Verletzung einer vertraglichen Pflicht darstellt und den Kunden so zum Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Vertrages berechtigen.

Das ist, wie so oft in der rechtlichen Beurteilung von Finanzdienstleistungsgeschäften und insbesondere der Anlageberatung, aber immer eine Frage des Einzelfalls. Eine automatisierte Antwort verbietet sich und gibt es jedenfalls von uns nicht. Fragen Sie uns, wenn Sie Probleme mit der Geldanlage bei einem Robo-Advisor haben. Wir geben Ihnen gerne einen individuellen Rat.