Der geschlossenen Fonds Canada Gold Trust II scheitert mit seiner Klage auf Rückzahlung von Ausschüttungen vor dem Amtsgericht Reinbek.
Die Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG warb mit Erträgen aus kanadischen Goldminen und das schien anfangs auch zu klappen. Die Anleger erhielten regelmäßig Auszahlungen aus dem Fonds. Doch dem vermeintlichen Goldrausch folgte schnell der Kater. Die Ausbeutung der Beaver Pass Gold Mines durch die Betreibergesellschaft Henning Gold Mines erwies sich aus bis heute nicht ganz durchsichtigen Gründen als wenig erfolgreich.
Die Treuhandgesellschaft des Fonds Xolaris begann daraufhin Ausschüttungen wegen angeblicher Zahlungsnot von den Anlegern zurückzufordern. So auch von unserem Mandanten, der sich seinerzeit mit 50.000 Euro an der Gesellschaft beteiligte. Xolaris wollte von unserem Mandanten 2.550 Euro von dem an ihn insgesamt ausgezahlten 9.517 Euro zurück. Wir rieten von einer Rückzahlung ab, weil wir keine rechtliche Grundlage erkennen konnten.
Das Amtsgericht Reinbek teilt diese Auffassung (Urteil vom 25.04.2017, Az. 13 C 728/16): Die entsprechende Klausel in § 24 Nr. 8 des Gesellschaftsvertrages, auf die sich Canada Gold Trust II berufen hat, ist nach § 305c BGB intransparent und unwirksam. Ein Anleger muss weder mit einer derartigen Klausel rechnen noch ist die Klausel konkret genug, unter welchen Voraussetzungen ein „Liquiditätsbedarf“ durch „unvorhergesehene Umstände“ bestehen soll. Das Gericht ließ in seinem Urteil auch erkennen, dass kaum Aussichten für eine wirtschaftliche Besserung des Goldfonds bestünden.
„Die Verantwortlichen der Beaver Pass Gold Mines Inc. haben nach Valutierung des Darlehens erhebliche Pflichtverletzungen im Rahmen der Mittelverwendung begangen und die Gelder nicht zweckmäßig verwandt. Eine Rückzahlung des Darlehens an die Klägerin erfolgte aus diesem Grund bisher nicht und ist in Zukunft auch nicht zu erwarten. …“
Der Fonds hätte Kosten für den laufenden Betrieb in Höhe 357.000 Euro und ein Guthaben von rund 400.000 Euro, das aber im Wesentlichen auf Rückzahlungen einiger Gesellschafter beruhen würde. Dem stünden Steuerforderungen von rund 1,1 Mio. Euro gegenüber.
Über die geschlossenen Fonds der Canada Gold Trust Gesellschaften berichtete bereits mehrfach kritisch das Handelsblatt, zuletzt am 11.04.2017. Ein weiteres für Anleger positives Urteil erging am 21.11.2016 vor dem Landgericht Tübingen (Az. 2 O 153).