Nachdem das Landgericht Hamburg die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG bereits am 21.06.2019 verurteilte, zwei bei notebooksbilliger.de gekaufte Laptops im Wert von ca. 10.000 Euro zurückzunehmen und dem Verbraucher insgesamt 12.275 Euro für den Kaufpreis und die Zinsen zurückzuzahlen, legte die Hanseatic Bank Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg ein.

Doch auch das Oberlandesgericht Hamburg sah den Widerruf als berechtigt an und die Hanseatic Bank verpflichtet, Kaufpreis und Zinsen an den Verbraucher gegen Rückgabe der gekauften Ware zu zahlen. Das hat das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019 mehr als deutlich gemacht.

Hanseatic Bank nimmt Berufung beim OLG Hamburg zurück

Die Hanseatic Bank nahm daraufhin die Berufung zurück. Das Problem bleibt jedoch bestehen. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet, dass es sich um einen Systemfehler bei der Bank handelt und damit zahlreiche Darlehensverträge der Hanseatic Bank aus den letzten Jahren rückabgewickelt werden können, bei denen Verbraucher Waren wie Elektronik bei Online-Händlern finanziert haben.

Fehler in Darlehensverträgen der Hanseatic Bank

Die Hanseatic Bank hat nämlich in den Darlehensverträgen die Fälligkeit der Rate vergessen. Das Feld für die Angabe blieb im Darlehensvertrag leer. Das reicht aus, so auch das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019, um den Darlehensvertrag rückabwickeln zu können.

Das Urteil des Landgericht Hamburg vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, ist somit rechtskräftig geworden. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Hanseatic Bank ebenfalls zu tragen.

Da wohl alle Klagen gegen die Hanseatic Bank beim Landgericht Hamburg landen und das Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz eine klare Meinung zu den lückenhaften Darlehensverträgen der Hanseatic Bank hat, ist das Ergebnis für die Verbraucher voraussehbar. Voraussetzung aber ist, dass die Finanzierung noch läuft. Ob die Rückgabemöglichkeit möglicherweise auch besteht, wenn die letzte Rate bereits gezahlt worden ist, darüber hat das Gericht nicht entschieden.

Kauf war bei notebooksbilliger.de

Betroffen sind nach der Einschätzung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nicht nur Käufe bei notebooksbilliger.de in den letzten Jahren, sondern auch von vielen anderen Anbietern. Denn die Hanseatic Bank bot wahrscheinlich Finanzierungen unterschiedlichen Kooperationspartnern an, so vermutet JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.

Rückabwicklung sollte überlegt sein

Auch wenn die Rückabwicklung so einfach klingt, Verbraucher sollten sich vorher rechtlich beraten lassen, bevor sie versuchen, die Verträge rückabzuwickeln.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit Verbraucher gegen Banken und Anbieter.

Die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG wurde vom Landgericht Hamburg verurteilt, einem Hamburger Kunden 12.275 Euro für zwei Laptops, die er bei notebooksbilliger.de erworben hatte, zurückzuzahlen. Damit kann der Hamburger Verbraucher seine bei notebooksbilliger.de gekauften Laptops zurückgeben und erhält sein gesamtes Geld zurück. Finanziert hatte er die zwei Gaming Laptops beim Kauf im Internet bei der Hanseatic Bank.

notebooksbilliger.de lehnte Rückabwicklung ab

Anlass waren Probleme mit den Laptops. Der Verbraucher bemängelte schon nach kurzer Zeit Abstürze und das Hängenbleiben der Grafik. Doch die notebooksbillliger.de AG vertröstete den Kunden immer wieder. Da die durchgeführten Nachbesserungsversuche nicht halfen, wollte der Verbraucher von dem Kauf zurücktreten. Den Rücktritt wollte die notebooksbilliger.de AG aber nicht akzeptieren.

Darauf wendete sich der Verbraucher an JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte. Durch den Widerruf schließlich schaffte er es mit Unterstützung von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe, die Rückabwicklung des gesamten Kaufs durchzusetzen.

Hanseatic Bank zur Zahlung des Kaufpreises zzgl. Zinsen verurteilt

Das Landgericht Hamburg verurteilte die Hanseatic Bank, dem Verbraucher gegen Rückgabe der Laptops sämtliche gezahlten Raten zurückzuzahlen. Einen Zinsanspruch hat die Bank ihrerseits nicht. Der Fall zeigt, so Rechtsanwalt Achim Tiffe, dass sich Verbraucher gegen Banken und Unternehmen wehren können und nicht ungefragt Ablehnungen hinnehmen müssen.

Bei Unzufriedenheit sollten Verbraucher ihre Verträge prüfen lassen

Insbesondere Verbraucher, die mit Käufen unzufrieden sind, die sie im Internet getätigt haben und die durch eine Bank wie der Hanseatic Bank finanziert wurden, lohnt es sich, die Verträge von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, um seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen und ausschöpfen zu können. Dies betrifft zum Beispiel finanzierte Computer und Laptops aber auch TV-Geräte.

In dem vorliegenden Fall des Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, war der Darlehensvertrag nicht vollständig. Weil eine Pflichtangabe fehlte, konnte der Verbraucher den finanzierten Vertrag insgesamt widerrufen und hat einen Anspruch darauf, gegen Rückgabe der Laptops sämtlich Zahlungen zurückzuerhalten. Nach Auffassung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte handelt es sich vermutlich um einen Systemfehler, so dass wahrscheinlich sämtliche von der Hanseatic Bank finanzierten Verträge aus der Zeit des Jahres 2015 und später bei notebooksbilliger.de und anderen Anbietern auch heute noch widerrufbar sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.