Die HUK-Coburg, die HUK 24 und die VRK beendete gegenüber mehreren Kunden in diesen Wochen (Mai 2022) die Kfz-Versicherungen durch Anfechtung der Verträge. Gleichzeitig forderte der Versicherer für die Vergangenheit Beiträge nach. Die Versicherung fordert zudem auch geleistete Zahlungen zurück, wenn in der Zeit bereits ein Schaden entstanden war.

Grund ist angebliche Täuschung bei Vertragsschluss

Bei Abschluss des Vertrages wurden Bestätigungen ausländischer Versicherer eingereicht. Danach war der Kunde bereits mehrere Jahre im Ausland schadenfrei gefahren. Die Kunden haben dadurch bei dem deutschen Versicherer einen günstigen Tarif bekommen. Die Versicherer haben nun herausgefunden, dass die Bescheinigungen gefälscht sein sollen. Sie erklären daher die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Der Vertrag wird dann so behandelt, als ob er von Anfang an nicht bestanden hätte.

Verbraucher werden zu Nachzahlungen aufgefordert

Der Versicherer will zunächst die bisher bezahlten Prämien der Vergangenheit behalten. Zusätzlich fordert er für die Vergangenheit höhere Prämien, da der Tarif fälschlicherweise zu günstig berechnet gewesen sei. Darüber hinaus verlangt der Versicherer von den Verbrauchern geleistete Zahlungen aus beglichenen Schäden zurück. Bei einem nichtigen Vertrag hätte der Versicherer die Schäden an anderen Fahrzeugen oder am eigenen Fahrzeug ohne Grund bezahlt.

Je nach Laufzeit des Vertrags und Höhe der Schäden können hier Beträge von 600,00 € bis 8.000,00 € gefordert werden. Sollte in der Zeit ein schwerer Verkehrsunfall entstanden sein, so könnten auch deutlich höhere Beträge verlangt werden.

Welche Möglichkeiten es für Sie als Betroffene gibt

Betroffene sollten die Rückforderung des Versicherers genau prüfen und nicht vorschnell zahlen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Zunächst stellt sich die Frage, ob der Kunde willentlich falsche Angaben gemacht hat. In den hier bekannten Fällen wurde der Vertrag über eine Dritte Person vermittelt. Dieser wurden lediglich die Personen- und Fahrzeugdaten geschickt. Der Kunde bekam dann eine eVB-Nummer und hat das Fahrzeug umgemeldet. Die mittlerweile herausgegebenen Bestätigungen ausländischer Versicherer haben die Kunden vorher noch nie gesehen. Es ist daher unklar, wer diese erstellt oder gefälscht hat.

Gleichzeitig ist zweifelhaft, ob der Versicherer einerseits für die Vergangenheit noch höhere Prämien verlangen darf, wenn er gleichzeitig den Versicherungsschutz für die Vergangenheit ablehnt.

Auf keinen Fall sollten Verbraucher ohne Kfz-Versicherung Auto fahren

Wenn Sie eine Anfechtung Ihrer Kfz-Versicherung erhalten, sollten Sie zunächst auf keinen Fall mehr mit dem Fahrzeug fahren, bis Sie anderweitig eine Versicherung abgeschlossen haben. Das Fahren ohne gültige Versicherung kann für Sie im Fall eines Unfalls erhebliche finanzielle Schäden bis zum finanziellen Ruin bedeuten. Zudem machen Sie sich strafbar, wenn Sie ohne gültige Versicherung fahren.

Sollte die Rückforderung des Versicherers eine erhebliche Summe erreichen, so sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Forderungen beauftragen.

Wie JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Ihnen helfen kann.

Wir prüfen gerne, ob sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts und die Abwehr der Forderung lohnt und haben Erfahrung, mit den Forderungen diverser Versicherer in diesem Zusammenhang.

Fachanwalt für Versicherungsrecht Martin Schnelle von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist bundesweit tätig und hat zahlreiche Erfahrung mit der Vertretung von Verbrauchern gegenüber großen Unternehmen.

Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 26.03.2020:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass voraussichtlich Darlehensverträge, die seit dem 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 abgeschlossen wurden, widerrufbar sind, weil das Muster für die Widerrufsinformation, das vermutlich alle Banken und Sparkassen verwendet haben, unverständlich und intransparent ist.

Dies betrifft sowohl Immobiliardarlehen als auch Ratenkredite und zum Teil auch noch in letzter Zeit abgeschlossene Verträge.

Kann ich jetzt einfach meinen Kreditvertrag widerrufen?

Nein, davon rät Fachanwalt Dr. Achim Tiffe ab. Vorher sollte der Verbraucher einige Fragen klären. Denn ein Verbraucher muss das Darlehen dann auch zeitnah zurückzahlen können. Es gibt viele Verbraucher, die haben weder das Geld noch können sie umschulden. Auch kann es sein, dass der Verbraucher durch den Widerruf nicht besser gestellt wird als vorher. Schließlich kann es sein, dass der Darlehensvertrag schon viel früher abgeschlossen und nur verlängert wurde. Es gibt daher zahlreiche Fragen zu klären, bevor man weiß, ob es sinnvoll ist, den Widerruf zu erklären.

Wird die Bank oder Sparkasse nachgeben?

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe vermutet, dass das nicht der Fall sein wird. In der Vergangenheit hat zumindest eine Bank Kunden auch verklagt, wenn sie den Darlehensvertrag widerrufen haben. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte Verbraucher in dem Fall erfolgreich begleitet. Andere Banken oder Sparkassen denken sich einfach etwas aus, dass der Vertrag der Kunden nicht betroffen sei, damit die Kunden glauben, Sie hätten keine Rechte bzw. ihr Vertrag sei davon nicht betroffen.

Lassen Sie sich daher nicht von den Mitarbeitern der Banken und Sparkassen oder auch der Versicherungen entmutigen.

Wo kann ich mich unabhängig beraten lassen?

Holen Sie sich unabhängigen Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale und bleiben Sie vorsichtig, wenn alles ganz einfach dargestellt wird. Denken Sie daran: Für die Rechtsanwälte ist dies ein großes Geschäft. Sie als Verbraucher tragen aber die Risiken.

Was sagt die Gerichtsentscheidung des EuGH?

Das Urteil in der Rechtssache C-66/19, JC/Kreissparkasse Saarlouis, vom 26.03.2020 wurde bereits veröffentlicht. Das deutsche Recht verstößt danach gegen die EU-Richtlinie und damit bleiben Darlehensverträge, die eine derartige Widerrufsinformation enthalten, widerrufbar, so die Einschätzung von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.

In der Pressemitteilung des EuGH heißt es dazu:

„Außerdem steht die Richtlinie dem entgegen, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist. Im Fall einer solchen Kaskadenverweisung kann der Verbraucher auf der Grundlage des Vertrags nämlich weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, für ihn zu laufen begonnen hat. Im vorliegenden Fall stellt der Gerichtshof fest, dass der im fraglichen Vertrag enthaltene Verweis auf die deutschen Rechtsvorschriften nicht dem Erfordernis genügt, den Verbraucher in klarer und prägnanter Form über die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren.“

Haben die Verbraucher damit gewonnen?

Nein, denn der EuGH entscheidet nur über Rechtsfragen. Das deutsche Gericht muss nun in der Sache noch entscheiden. Das Europarecht steht jedoch in dem Fall über dem nationalen Recht. Auch der Bundesgerichtshof muss sich der Entscheidung des EuGH beugen, obwohl er bisher eine andere Auffassung vertreten hat.

Werden sich die deutschen Gerichte an das Urteil des EuGH halten?

In vielen Fällen ja. Es gibt aber Hintertüren. So werden zahlreiche Gerichtsverfahren verloren, weil die Gerichte trotz irreführender bzw. intransparenter Widerrufsbelehrungen einfach unterstellen, das Recht des Verbrauchers sei „verwirkt“. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hält dieses Instrument der Verwirkung für ein sehr gefährliches Mittel, denn es öffnet Willkür Tür und Tor. Zudem hat das Rechtsinstitut der Verwirkung historisch eine sehr bedenkliche Vergangenheit, wie die juristische Literatur zum Thema in der NS-Zeit belegt.

Wenn Verbraucher vom EuGH im Prinzip Recht bekommen und nationale Gerichte das Recht dann massenweise aus anderen Gründen zurückweisen, wird das voraussichtlich auch als Missachtung des EuGH zu werten sein und es steht ein Anspruch auf Staatshaftung im Raum. Es wird daher voraussichtlich nicht die letzte Entscheidung vom EuGH in der Sache sein.

Welche Erfahrung hat JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte mit dem Widerruf?

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe war seit dem Jahr 2013 von Anfang an dabei und hat seitdem zahlreiche Verbraucher gegenüber Banken und Sparkassen bundesweit außergerichtlich und gerichtlich vertreten und Ansprüche auf Rückabwicklung sowie auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen durchgesetzt. Für die Widerrufsfälle steht ein Team von Fachanwälten im Bank- und Kapitalmarktrecht bei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte zur Verfügung.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat dabei den Ansatz, ihren Kunden eine realistische Einschätzung abzugeben, möglichst zeitnah ökonomisch sinnvolle Lösungen zu erreichen und Risiken der Verbraucher zu minimieren, wenn es sein muss aber auch vor Gericht die Ansprüche konsequent durchzusetzen und bei wegweisenden Entscheidungen diese zu veröffentlichen, um damit auch anderen Verbrauchern in der Sache helfen.