Rechtsanwalt Achim Tiffe hat auch im Jahr 2023 wieder mehrere Gerichtsverfahren für Verbraucher gegen Ralf Heyl gewonnen. Ralf Heyl macht Altforderungen vor allem von der Deutsche Postbank AG geltend. Teilweise sind die Forderungen tituliert, das heißt, es gibt einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.

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NDR Markt berichtet über den Fall Heyl

Am 04.12.2023 hat Markt im NDR über den Fall Heyl berichtet und betroffene Verbraucher gezeigt, die sich gegen die Forderungen von Ralf Heyl gewehrt haben. Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nimmt in dem Fernsehbeitrag des NDR vom 04.12.2023 dazu Stellung: „Die meisten Forderungen, die Ralf Heyl geltend macht, sind unserer Ansicht nach verjährt und nicht berechtigt.“

Die aktuellen Gerichtsentscheidungen im Jahr 2023

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in in einem weiteren Fall einem Verbraucher Recht gegeben, dass der Anspruch von Ralf Heyl nicht besteht.

Ebenso sah es das Oberlandesgericht Stuttgart im Jahr 2023 in einer Berufung. Ralf Heyl hat vor der Entscheidung die Berufung zurückgenommen.

Das Amtsgericht Hannover hat Ralf Heyl verurteilt, einen alten Vollstreckungsbescheid herauszugeben, weil dieser nicht wirksam zugestellt wurde. Der Vollstreckungsbescheid wurde inzwischen von Ralf Heyl entwertet herausgegeben. Der Verbraucher musste nichts zahlen.

Das Landgericht Bochum sah es ebenso und lehnte den Anspruch von Ralf Heyl in der Berufungsinstanz ab.

Alle genannten Entscheidungen sind rechtskräftig.

Zahlreiche Gerichte haben Zweifel an den Forderungen von Ralf Heyl

Das Oberlandesgericht Frankfurt führte dazu in seiner Entscheidung aus: „Die Abtretung begegnet auch rechtlichen Bedenken, da nach der Internetseite des Klägers dessen ausschließliches Geschäftsfeld die Eintreibung von Forderungen zu sein scheint. Dies geschieht ausweislich einer unbestritten sechsstelligen Anzahl angeblich an den Kläger abgetretener Forderungen offensichtlich gewerblich. Wie ein derartiger Rechteübergang auf den Kläger letztlich zustande gekommen sein soll, legt dieser nicht offen. Auch zu den vom Senat geäußerten Zweifeln daran, wie der Kläger überhaupt die Mittel für einen Forderungserwerb in vermutet siebenstelliger Höhe aufgebracht haben will, hat sich dieser nicht geäußert.“

Das Oberlandesgericht Frankfurt hielt die Abtretung an Ralf Heyl daher für nichtig. Dies hat grundsätzliche Bedeutung. Entsprechend kann Ralf Heyl nach unserer Meinung auch gegenüber anderen Verbrauchern schon die Forderungen nicht geltend machen.

Zudem sind die meisten Forderungen voraussichtlich auch verjährt.

Was wir Betroffenen raten:

Wir raten allen Betroffenen,

  • keine Erklärungen gegenüber Ralf Heyl abzugeben und
  • keine Zahlungen zu leisten, ohne die Ansprüche durch einen Rechtsanwalt vorher geprüft zu haben, der über entsprechende Prozesserfahrung mit Ralf Heyl hat.

Ebenso sollten Verbraucher, die schon seit Jahren an Ralf Heyl zahlen prüfen lassen,

  • ob sie weiter an Ralf Heyl zahlen müssen oder
  • sogar ihre gezahlten Beträge zurückerhalten können.
  • Selbst gegen Vollstreckungstitel kann im Einzelfall erfolgreich vorgegangen werden.
  • Auch müssen Erben nicht jede Forderung erfüllen und können ihre Haftung auf den vorhandenen Nachlass begrenzen.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Verbraucher gegen Ralf Heyl sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Sprechen Sie uns bei Interesse an oder schicken sie uns die Schreiben von Ralf Heyl zu!

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe

Telefon: 040 / 389 35 36

E-Mail: post@juestundoprecht.com