Das Problem bei Anleihen der Thomas Cook Goup plc.

Die Insolvenz des britischen Tourismuskonzerns Thomas Cook ist für Kapitalanleger problematisch. Denn die insolvente Thomas Cook Group Plc. ist Schuldnerin zahlreicher Anleihen. Eine Rückzahlung der Anleihen ist zumindest sehr fraglich.

Mögliche Falschberatung

Falls Sie die Anleihe auf Empfehlung einer Bank oder eines freien Vermittlers gekauft haben, sollten Sie prüfen, ob man Sie falsch beraten hat. Ist dies der Fall gewesen, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein Berater darf Ihnen nur Anlagen vorschlagen, die zu Ihrem Anlegerprofil passen. Sollten Sie sich beim Berater kürzlich als sicherheitsorientierter Anleger vorgestellt haben, so hätte der Berater Ihnen sicher keine Thomas-Cook-Anleihe mehr empfehlen dürfen. Zurückgegriffen werden kann hier auf die Rechtsprechung zur Empfehlung von Lehman-Zertifikaten. Falls Sie dagegen die Anleihe auf eigenen Wunsch und ohne Beratung geordert haben, sind entsprechende Schadensersatzansprüche in der Regel nicht gegeben.

Aufklärungspflichtverletzungen

Im Bereich der Anleihen müssen Berater vor Kauf einer Anleihe zwingend auf ein Emittentenrisiko hinweisen. Emittentenrisiko bedeutet, dass bei einer Insolvenz der Emittentin ein Totalverlust droht. Gab es in den Bedingungen der Anleihe Sonderkündigungsrechte der Emittentin, ist auch darauf unter Umständen hinzuweisen.

Der „Klassiker“ der Aufklärungspflichten sind ferner verschwiegene Kick-Backs oder überhöhte Provisionen an den Berater, bzw. die Bank.

Im Fall der Insolvenz von Thomas Cook Group plc. kommt es vermutlich auch darauf an, ab wann in der Presse über Schwierigkeiten bei Thomas Cook erstmals berichtet wurde.

Haftung weiterer Beteiligter

Auch Wirtschaftsprüfer oder andere Beteiligte haften unter Umständen für falsche oder unvollständige Angaben in Prospekten.

Was Sie aktuell tun können

Grundsätzlich sollten Sie Ihre möglichen Ansprüche überprüfen lassen. Warten Sie daher nicht ab, ob und in welcher Höhe Ihre Ansprüche bei einem oft Jahre dauernden Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Auch sollten Sie Verkaufsmöglichkeiten erwägen, soweit diese noch bestehen, um den Schaden zu begrenzen. Schließlich sollten Sie das Ereignis auch zum Anlass nehmen, Ihre Anlagen an sich auf Risiken zu überprüfen und zu klären, ob diese zu Ihrem Anlegerprofil und Ihren Zielen passen. Gerade Mittelstandsanleihen mit hohen Zinsversprechen können erhebliche Risiken beinhalten.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche zur Verfügung. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ulrich Husack kann dabei auf eine vielfältige Erfahrung zurückgreifen, welche schon vor über 10 Jahren rund um die Lehman-Pleite zum Einsatz kam.