JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass die BaFin gemäß ihrer Presseerklärung vom 28.7.2016 erstmals ein gefährliches Anlageprodukt für Privatanleger verbieten will.
Seit der „Lehman-Pleite“ war der Zertifikatemarkt in Deutschland nahezu am Boden. Ein Zertifikat, welches aber seit einigen Jahren von Banken empfohlen wurde, sind sogenannte Bonitätsanleihen. Rund 6 Milliarden Euro sollen in derartige Zertifikate von Privatanlegern investiert sein.
Bei diesen strukturierten Papieren erhält der Anleger im Regelfall über die Laufzeit einen vereinbarten Zins und bei Fälligkeit das eingesetzte Kapital zurück. Das Zertifikat basiert aber darauf, dass bei einer Referenzschuldnerin, (z.B. einem Industrieunternehmen) während der Laufzeit kein sogenanntes „Kreditereignis“ eintritt. Dieses „Kreditereignis“ muss nicht unbedingt die Insolvenz der Referenzschuldnerin sein, sondern ein Kreditereignis kann (je nach den Bedingungen) schon bei der Nichtzahlung von Verbindlichkeiten der Referenzschuldnerin eintreten. Sollte ein derartiges Kreditereignis vorliegen, so erleidet der Anleger einen Verlust, welcher bis zum Totalverlust gehen kann. Für den von der Emittentin gezahlten Zins trägt der Privatanleger daher das Bonitätsrisiko der Referenzschuldnerin; er handelt somit für die Emittentin als eine Art Kreditausfallversicherung und haftet mit seinem eingesetztem Kapital für die Bonität z.B. des als Referenzschuldnerin bestimmten Industrieunternehmens. Darüber hinaus trägt der Anleger aber auch noch das Bonitätsrisiko der Emittentin selbst. Er trägt also zusätzlich auch das Risiko, dass die emittierende Bank Pleite geht (vgl.“Lehman-Pleite“).
Die BaFin will den Vertrieb derartiger Zertifikate an Privatanleger nun durch eine Allgemeinverfügung verbieten, weil das Bonitätsrisiko der Referenzschuldner für den Privatanleger nicht zu bewerten ist und die Gefahr eines Interessenkonfliktes besteht, weil die Emittenten auch Geschäftsbeziehungen zu den Referenzschuldnern unterhalten und diesen gegenüber selber als Kreditgeber auftreten.
Soweit ersichtlich ist bislang ein entsprechendes Kreditereignis noch nicht eingetreten. Die Einschätzung dieser Zertifikate durch die BaFin dürfte allerdings im Einzelfall Ansatzpunkte dafür bieten, die jeweils beratenden Banken aus dem Beratungsvertrag auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen und eine Rückabwicklungsverpflichtung zu begründen.