Der Spiegel berichtete am 15. Februar 2025 über Probleme mit privaten Studienkrediten. Fachanwalt Achim Tiffe von der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat zahlreichen Studierenden geholfen, aus den Verträgen herauszukommen und nimmt im Spiegel dazu Stellung.

Das Problem mit privaten Studienfinanzierungen

Studierende werden an privaten Hochschulen oft angesprochen und ihnen wird angeboten, dass die Studiengebühren finanziert werden können. Dafür dürfen sie sich bewerben. Was wie ein Stipendium klingt, ist tatsächlich eine Finanzierung über einen externen Anbieter.

Geworben wird mit einem Generationenvertrag. Alles klingt gut und fair. Erst wenn die Studierenden mit dem Studium fertig sind und zu arbeiten beginnen, merken sie, auf was sie sich eingelassen haben. Die Verträge dauern bis zu 25 Jahre lang, ein vorheriger Ausstieg ist oft nicht möglich und die Beträge, die sie zahlen müssen, viel höher als erwartet. Inbesondere gutverdienende Berufstätige merken, dass ein großer Teil ihres Lohns an die Anbieter fließt. Die Betroffenen haben das Gefühl, sie sind in einer sehr teuren Finanzierung über Jahrzehnte gefangen. Ohne fremde Hilfe kommen aber die wenigsten zu vertretbaren Konditionen aus den Verträgen heraus.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe im Spiegel

„Häufig werden Studierende am Campus oder im Internet von den Anbietern überrumpelt, und sie unter
schreiben Verträge, die sich nachher als Zwangsjacke herausstellen,“ so Achim Tiffe. „Inzwischen seien mehr als 60 Fälle bei ihm aufgelaufen. Einen Großteil der Vertragskonditionen hält Tiffe für »sittenwidrig«. Zinsen seien überhöht, Vertragslaufzeiten sehr lang.“

Was Betroffene tun können

Wer inzwischen arbeitet, unter der Last von Rückzahlungen leidet und gerne aus den Verträgen herauskommen will, sollte sich rechtlich beraten lassen. Denn ohne rechtlichen Beistand ist es meistens nicht möglich, aus den Studienfinanzierungen herauszukommen. Wir als JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte wissen zudem, wie sich die einzelnen Anbieter verhalten und ob man aus den Verträgen einfach herauskommen kann oder dies erst mit einer langwierigen Klage vor Gericht geklärt werden kann.

Daher empfehlen wir, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen. Die Rechtsanwälte Lars Mährlein und Dr. Achim Tiffe haben langjährige Erfahrung mit privaten Studienfinanzierungen und helfen Ihnen gerne, aus diesen Verträgen herauszukommen.

Nachdem das Landgericht Hamburg die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG bereits am 21.06.2019 verurteilte, zwei bei notebooksbilliger.de gekaufte Laptops im Wert von ca. 10.000 Euro zurückzunehmen und dem Verbraucher insgesamt 12.275 Euro für den Kaufpreis und die Zinsen zurückzuzahlen, legte die Hanseatic Bank Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg ein.

Doch auch das Oberlandesgericht Hamburg sah den Widerruf als berechtigt an und die Hanseatic Bank verpflichtet, Kaufpreis und Zinsen an den Verbraucher gegen Rückgabe der gekauften Ware zu zahlen. Das hat das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019 mehr als deutlich gemacht.

Hanseatic Bank nimmt Berufung beim OLG Hamburg zurück

Die Hanseatic Bank nahm daraufhin die Berufung zurück. Das Problem bleibt jedoch bestehen. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet, dass es sich um einen Systemfehler bei der Bank handelt und damit zahlreiche Darlehensverträge der Hanseatic Bank aus den letzten Jahren rückabgewickelt werden können, bei denen Verbraucher Waren wie Elektronik bei Online-Händlern finanziert haben.

Fehler in Darlehensverträgen der Hanseatic Bank

Die Hanseatic Bank hat nämlich in den Darlehensverträgen die Fälligkeit der Rate vergessen. Das Feld für die Angabe blieb im Darlehensvertrag leer. Das reicht aus, so auch das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019, um den Darlehensvertrag rückabwickeln zu können.

Das Urteil des Landgericht Hamburg vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, ist somit rechtskräftig geworden. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Hanseatic Bank ebenfalls zu tragen.

Da wohl alle Klagen gegen die Hanseatic Bank beim Landgericht Hamburg landen und das Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz eine klare Meinung zu den lückenhaften Darlehensverträgen der Hanseatic Bank hat, ist das Ergebnis für die Verbraucher voraussehbar. Voraussetzung aber ist, dass die Finanzierung noch läuft. Ob die Rückgabemöglichkeit möglicherweise auch besteht, wenn die letzte Rate bereits gezahlt worden ist, darüber hat das Gericht nicht entschieden.

Kauf war bei notebooksbilliger.de

Betroffen sind nach der Einschätzung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nicht nur Käufe bei notebooksbilliger.de in den letzten Jahren, sondern auch von vielen anderen Anbietern. Denn die Hanseatic Bank bot wahrscheinlich Finanzierungen unterschiedlichen Kooperationspartnern an, so vermutet JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.

Rückabwicklung sollte überlegt sein

Auch wenn die Rückabwicklung so einfach klingt, Verbraucher sollten sich vorher rechtlich beraten lassen, bevor sie versuchen, die Verträge rückabzuwickeln.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit Verbraucher gegen Banken und Anbieter.