Nachdem sich ein Verbraucher gegen die Kettenumschuldungen der Targobank wehrte und den Wucher der Kredite anprangerte, die zu einer steigenden Überschuldung bei ihm führten, übernahm die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte die Vertretung des Verbrauchers.
Überteuerte Restschuldversicherungen und ständige Umschuldungen
Der Vorschlag des Gerichts
Außergerichtlich ließ sich die Targobank auf nichts ein. Daher blieb dem Verbraucher, der zwischenzeitlich den letzten Kredit bei der Targobank abgelöst hatte, nur eine Klage beim Landgericht Lüneburg, Az. 10 O 146/19, auf Rückzahlung. Das Landgericht schlug noch vor der mündlichen Verhandlung einen Vergleich vor, bei dem die Targobank dem Verbraucher nachträglich 25.000,00 Euro zahlt.
Die „freiwillige“ Zahlung der Targobank von 25.000 Euro
Diesen Vergleich nahm sowohl die Targobank als auch der Verbraucher an. Bezeichnend ist dabei, dass sich die Targobank „freiwillig“ darauf einlässt, 25.000 Euro an einen Verbraucher zu zahlen. Dr. Achim Tiffe vermutet, dass die Targobank unbedingt Urteile vermeiden will, bei denen über die Sittenwidrigkeit ihrer Darlehen mit Restschuldversicherungen entschieden werden könnte.
Der Verbraucher war zufrieden mit dem Vergleich. Denn dadurch ist er fast schuldenfrei. Wäre er bei der Targobank geblieben, wäre er dagegen wahrscheinlich früher oder später in der Überschuldung gelandet, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe. Denn die monatlichen Raten und die Restschuld stiegen trotz regelmäßigen Ratenzahlungen über die Jahre kontinuierlich an.
Was Verbraucher tun können
Verbraucher sollten nicht abwarten, bis sie die Raten gar nicht mehr zahlen können und in der Überschuldung landen. Die ständige Umschuldung und überteuerte Restschuldversicherung haben Methode und es ist oft nicht die Schuld der Verbraucher, dass sich der Schuldenberg immer weiter auftürmt, meint Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe dazu.
Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit zahlreiche Betroffene. Er rät Verbrauchern, die durch Kettenkredite und teure Restschuldversicherungen in eine Überschuldungsspirale geraten sind, sich frühzeitig rechtlichen Rat zu suchen. Ohne rechtliche Begleitung sollten Verbraucher aber nicht die Zahlungen einfach einstellen oder gegen derartige Verträge selbst vorgehen.