Nach Ansicht von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe sind viele Restschuldversicherungen überteuert. Dies hat auch die Aufsichtsbehörde BaFin in einer eigenen Studie im Jahr 2017 bestätigt. Nach der Studie der Aufsichtsbehörde „macht der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbeitrags aus“ (S.14). Nur ein kleiner Teil wird in dem Fall überhaupt für die Versicherungsleistung verwendet. Wieso die Aufsichtsbehörde BaFin bisher nicht eingeschritten ist, erscheint daher nicht nachvollziehbar.
Die Sendung Plusminus berichtete im ARD am 14.08.2019 über das Thema RestschuldversicherungenÂ
Neben den hohen Kosten von Restschuldversicherungen, zum Teil auch Ratenschutzversicherung oder Restkreditversicherung genannt, gibt es auch Schwierigkeiten bei der Leistung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Wenn das meiste Geld für Kosten und Provisionen verwendet wird, bleibt eben kaum noch etwas für die Leistung übrig, vermutet Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe.
Die Vertragskonstruktion ist für Verbraucher zudem nur schwierig zu verstehen. Denn sie sind bei Gruppenversicherungen gar nicht Versicherungsnehmer, sondern nur eine versicherte Person. Verbraucher wissen daher oft nicht, wem gegenüber sie Rechte haben und wie sie diese geltend machen können.
Betroffen sind Verbraucher davon insbesondere bei Ratenkrediten. Verbraucher sollten sich daher immer Rat suchen und sich gegebenenfalls wehren, wenn die Restschuldversicherung sehr teuer war, der Kredit mit Restschuldversicherung laufend umgeschuldet wurde oder die Restschuldversicherung im Leistungsfall nicht zahlt.
Bei folgenden Problemen mit Restschuldversicherungen sollten Sie sich Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt holen:
- Die Kosten der Restschuldversicherungen steigen bei jeder Umschuldung. Dadurch erstickt der Verbraucher faktisch durch die anwachsende Restschuld und die steigenden Raten. Schließlich kann er seine Raten nicht mehr zahlen.
- Der Verbraucher zahlt über Jahre viel zu hohe Kosten für die Restschuldversicherung und muss diese auch noch vorfinanzieren durch einen Kredit. Dabei erscheint der Preis für die Restschuldversicherung auch überteuert im Verhältnis zu einer üblichen Risikolebensversicherung.
- Der Verbraucher wird arbeitslos, arbeitsunfähig oder verstirbt. Die Versicherung will aber nicht zahlen und beruft sich auf einen Ausschlussgrund.
Wie sich Verbraucher bereits erfolgreich gewehrt haben
Folgende Beispiele zeigen, wie sich Verbraucher wehren können:
- Einem Verbraucher wurden bei ständiger Umschuldung immer wieder Restschuldversicherungen mitverkauft. Zuletzt wurde dem Verbraucher eine Restschuldversicherung von ca. 18.000 Euro verkauft. Der Verbraucher verklagt nun die TARGOBANK AG mit Hilfe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte wegen der Kettenkrediten mit Restschuldversicherungen beim Landgericht Lüneburg, Az. 10 O 146/19. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen (Stand: 14.08.2019).
- Die Targobank verklagte eine Verbraucherin auf ca. 23.000 Euro. Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hielt die Kettenkredite mit Restschuldversicherungen für überteuert, rechnete mit eigenen Ansprüchen der Verbraucherin gegen die Bank auf und berief sich auf Verjährung. Das von Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe erstrittene Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.12.2017, Az. 307 O 142/16, wies die Ansprüche der Targobank zurück. Das Urteil ist rechtskräftig, die Verbraucherin seitdem schuldenfrei.
Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit bei Versicherungsfragen und Krediten ausschließlich auf Kundenseite tätig.