Zu Rechtsanwalt Ralf Heyl und seinen Forderungen

Rechtsanwalt Ralf Heyl fordert von Verbrauchern Zahlungen von alten Forderungen, die er selbst von der Deutsche Postbank AG erworben hat. Vermutlich hat er nur einen geringen Preis für die alten Forderungen gezahlt, weil diese Forderungen gegen Verbraucher von der Deutsche Postbank AG aus gutem Grund nicht mehr selbst durchgesetzt wurden. Dabei wird Rechtsanwalt Ralf Heyl als Einzelanwalt tätig. Für eine Großbank wie die Deutsche Postbank AG ist dies zumindest ein ungewöhnliches Vorgehen. Auch der SPIEGEL berichtete schon 2011 kritisch über Rechtsanwalt Ralf Heyl und die Postbank.

Viele Forderungen der Deutsche Postbank und der BHW sind bereits verjährt

Das Verhalten von Rechtsanwalt Ralf Heyl ist dabei kritisch zu sehen. Denn viele Forderungen scheinen wie im Fall des Landgerichts Bremen seit Jahren verjährt zu sein (LG Bremen, Urteil vom 01.04.2019 – 2 O 1604/18).

Rechtsanwalt Ralf Heyl macht frühere Ansprüche der Deutsche Postbank AG aus abgetretenem Anspruch geltend. Im Fall des LG Bremen ging es um einen Anspruch aus einem im Jahr 2011 gekündigten Girokonto in Höhe von 5.298,98 Euro. Nach Ansicht des Landgericht Bremens ist dieser Anspruch seit vielen Jahren bereits verjährt.

In einem Fall, der von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte betreut wird, forderte Ralf Heyl von einer Verbraucherin einen Betrag von ca. 25.000 Euro aus einem Darlehensvertrag der BHW Bank AG, mit dem eine Fondsbeteiligung namens RENTADOMO finanziert wurde. Die Verträge kamen in einer Haustürsituation durch einen windigen Vermittler zustande und waren widerrufen worden. Der Anspruch war im Übrigen auch verjährt, da das Darlehen im Jahr 2006 gekündigt wurde.

Was ist als Rechtsanwalt noch erlaubt?

In dem Fall von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte Fachanwalt Achim Tiffe dem Rechtsanwalt Ralf Heyl mitgeteilt, dass die Verbraucherin in Deutschland seit Jahren nicht mehr wohnt. Trotzdem beantragte Rechtsanwalt Ralf Heil einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid unter einer Adresse in Deutschland, unter der die Verbraucherin weder gemeldet war noch wohnte und versuchte so, sich einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Nur durch Zufall bekam dies die Verbraucherin mit und wehrte sich. Ralf Heyl lies es trotzdem darauf ankommen und bemühte das Landgericht Berlin, nahm aber die Klage dann schnell wieder zurück und gab den Vollstreckungstitel heraus.

Vermutlich zahlreiche Verbraucher betroffen

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermuten, dass zahlreiche Verbraucher von den Aktivitäten des Rechtsanwalts Ralf Heyl betroffen sind und sich viele Verbraucher aus Angst nicht gegen die Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl wehren oder aus Verzweiflung eine Ratenzahlung vereinbaren, weil sie nicht wissen, dass die Ansprüche nicht bestehen, sie mit Gegenansprüchen aufrechnen können oder die Ansprüche seit langem verjährt sind. So sah es auch das Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.12.2017 in einem Fall gegen die Targobank (LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2019, Az. 307 O 142/16.

Auch den Verbraucherzentralen ist das Verhalten des Rechtsanwalts Ralf Heyl bereits mehrfach negativ aufgefallen.

Was soll ich als Verbraucher tun?

Wir empfehlen daher jedem, der von Rechtsanwalt Ralf Heyl wegen alten Forderungen der Deutsche Postbank AG bzw. der BHW Bank AG angeschrieben wird, vor einer Antwort oder einer Zahlung rechtlichen Rat einzuholen. Dies ist zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten möglich, die im Bereich Kreditrecht spezialisiert sind.

Wer bereits verklagt wurde oder Probleme mit Rechtsanwalt Ralf Heyl hat, sollte sich ebenfalls beraten lassen. Denn in vielen Fällen kann man sich erfolgreich gegen Forderungen von Ralf Heyl wehren.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.

Hamburger Rentnerin ist schuldenfrei!

Die Targobank hat vor dem Landgericht Hamburg verloren und ist gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.12.2017, Az. 307 O 142/16, nicht in Berufung gegangen. Das Urteil gegen die Targobank ist rechtskräftig geworden. Damit ist unsere Mandantin schuldenfrei. Sie muss die geforderte Restschuld von 22 314 Euro nicht an die Targobank zurückzahlen.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte das Urteil gegen die Targobank erstritten und sich nicht nur auf Sittenwidrigkeit und völlig überteuerte Restschuldversicherungen berufen, sondern auch Verjährung geltend gemacht, siehe dazu die anfängliche Berichterstattung. Dem ist das Hamburger Gericht gefolgt.

Targobank verliert vor Gericht

Die Targobank kann somit die geforderte Restschuld von unserer Mandantin nie mehr einfordern. Unserer Mandantin fiel ein Stein vom Herzen: „Ich kann es noch gar nicht glauben, dass Sie es geschafft haben, mich da rauszuhauen. […] Es ist, als erwache ich aus einem Traum.“

Oft ist die schleichende Verschuldung ein Albtraum, aus dem die Betroffenen nicht mehr entkommen, bis Sie als überschuldet gelten. Die Schulden steigen trotz jahrelangen Zahlungen aufgrund ständiger Umschuldungen. Aber die Ansprüche sind oft nicht berechtigt. Forderungen der Bank können, wie im vorliegenden Fall, verjährt sein, die Versicherungen sind oft sittenwidrig überteuert, Verbraucher werden nicht über die Nachteile der Umschuldungen aufgeklärt und die gesamte Kette von Krediten erscheint in vielen Fällen als sittenwidrig.

Verbraucher können sich wehren

Wir als Fachanwälte setzen uns dafür ein, dass sich Verbraucher gegen die Forderungen der Banken wehren und prüfen lassen, ob diese überhaupt rechtlich zulässig sind. Auch Finanztest hat das Thema nun aufgegriffen und über den Fall berichtet unter dem Titel: „Ratenkredite: so wehren sich Kunden gegen Kreditwucher“.

Überteuerte Restschuldversicherungen und Umschuldungen führen bei Banken immer wieder zur Überschuldung von Verbrauchern. Das Bündnis „Stop Wucher“ setzt sich dafür ein, diese Praktiken aufzudecken und Ansprüche auf Rückzahlungen von Verbrauchern durchzusetzen. Eine Darstellung des Falls der Targobank findet sich hier.

Was Sie beachten sollten:

Wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte bei Ihnen vorliegen, sollten Sie sich als Verbraucher rechtlich beraten lassen:

  1. Es wurden mehrere Ratenkredite hintereinander bei derselben Bank abgeschlossen.
  2. Sie sind von ihrer Bank zur Umschuldung animiert worden.
  3. Es sind hohe Kosten durch Restschuldversicherungen entstanden.
  4. Der Ratenkredit wurde von der Bank gekündigt.
  5. Sie haben von der Bank nach Kündigung des Ratenkredits Aufforderungen zur Zahlung erhalten.
  6. Die Bank oder das Inkassobüro will, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben, nach Kündigung kleine Raten leisten oder bei einem Notar eine Unterwerfungserklärung unterschreiben.
  7. Sie haben einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten mit einer Zahlungsforderung Ihrer Bank.

Insbesondere sollten Sie nicht ungeprüft

  • Forderungen der Banken anerkennen, z. B. auch durch kleine Ratenzahlungen,
  • Kündigungen durch die Bank einfach hinnehmen oder
  • sich bei gerichtlichen Mahnbescheiden passiv verhalten.

JUEST+OPRECHT ist dem Bündnis „Stop Wucher“ beigetreten und unterstützt von Beginn an die Arbeit des Bündnisses mit juristischer Expertise und Fällen aus der Praxis.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe ist Partner unserer Kanzlei und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Seine Mandanten sind Unternehmer und Verbraucher, die Schwierigkeiten mit Banken und Versicherungen haben. Ob vermögend oder in einer finanziell angespannten Situation, Verbraucher und Unternehmer sind gegenüber Banken und Versicherungen oft in der schwächeren Position. Sein Ziel ist es daher, seine Mandanten dabei zu unterstützen, aufrecht zu bleiben, sich nicht einschüchtern zu lassen und ihre Rechte durchzusetzen.

Seine Expertise im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherrecht baut auf seiner langjährigen Tätigkeit im institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) auf, bei dem er zuletzt als geschäftsführender Direktor tätig war. Er hat dabei zahlreiche Gutachten und Studien für die Europäische Kommission und Bundesministerien zu den Themen Riester-Rente, Verbraucherkredite, Immobilienfinanzierung, Anlageberatung und Zahlungsverkehr erstellt. Seine Expertise reicht von der Politikberatung bis zu Stellungnahmen für Verbände und den Bundestag. Darüber hinaus war Achim Tiffe als Lehrkraft an der Universität Hamburg tätig und hält regelmäßig Vorträge zu Themen des Verbraucherrechts in Bezug zu Finanzdienstleistungen. Dabei kommt ihm seine Expertise an der Schnittstelle von Politikwissenschaften und Recht zugute.

Achim Tiffe ist Berater von Verbraucherverbänden, Mitherausgeber der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR), Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und organisiert im Hamburgischen Anwaltverein (HAV).

Im Schwerpunkt bearbeitet Achim Tiffe alle Angelegenheiten im Bankgeschäft, in der Anlageberatung, mit Versicherungen sowie im Erbrecht und im Immobilienrecht.

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