Die Targobank als einer der großen Ratenkreditbanken Deutschlands hat vor dem Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.12.2017, Az. 307 O 142/16, eine Restforderung aus einem gekündigten Ratenkredit in Höhe von 22.314 Euro geltend gemacht und verloren. Die Klage wurde abgewiesen.

Rentnerin muss 22.314 Euro nicht zahlen

Unserer Mandantin, einer Rentnerin, wurde der Ratenkredit, der letzte in einer Kette von acht Verträgen, durch die Targobank im Jahr 2011 gekündigt, als sie die Raten aus dem letzten Darlehen nicht mehr zahlen konnte. Die Bank klagte daraufhin gleich einen Teilbetrag ein und vollstreckte. 2016 reichte sie erneut Klage ein. Unsere schwer erkrankte Mandantin hatte glücklicherweise eine Betreuerin, die der Forderung der Bank diesmal nicht nachgeben wollte und sich rechtlichen Rat suchte.

Als Rechtsanwälte haben wir dem Fall grundsätzliche Bedeutung beigemessen und dazu auch ein Gutachten unseres Kollegen Prof. Udo Reifner eingeholt. Wir haben daher alle sieben Kredite der Umschuldungskette, die zu extremer Überschuldung ohne erkennbaren Nutzen führte, analysiert und die Schäden ausgerechnet. Dabei haben wir die Sittenwidrigkeit dieser Kredite sowie der damit verbundenen Restschuldversicherungen geltend gemacht, Fehler in der Endabrechnung der Bank aufgedeckt und die unzulässigen Bearbeitungsentgelte herausgerechnet. Hilfsweise haben wir uns auch auf Verjährung und den Widerruf der Ratenkredite berufen.

Anspruch der Targobank verjährt

Das Landgericht Hamburg entließ die Mandantin schuldenfrei. Es sah die Ansprüche der Targobank aus dem Ratenkredit sämtlich als verjährt an. Die für alle Verbraucher so wichtige Frage der Sittenwidrigkeit ließ es leider dahinstehen, obwohl die Richterin in der mündlichen Verhandlung schon ihr Erstaunen geäußert hatte, wie man solche Versicherungsprodukte überhaupt verkaufen könnte. Auch wurde in dem Verfahren deutlich, dass die Targobank wesentliche Schreiben an die Kunden nicht mehr vorlegen kann und daher vermutlich grundsätzliche Beweisschwierigkeiten hat. In dem Verfahren legte die Targobank zum Teil lediglich Musterschreiben vor.

Die Targobank zeigte sich uneinsichtig und kündigte im Verfahren an, dass sie erwäge in Berufung zu gehen. Dann kann sich das Oberlandesgericht Hamburg mit den allgemeinen Problemen des Kreditsystems der Targobank (vormals Citibank) beschäftigen, weil der Wucher in der Prüfung den anderen Rechtsbehelfen vorgeht.

Ratenkredite möglicherweise auch sittenwidrig

Das Urteil ist der erste Schritt auf dem Weg in die Überprüfung vieler gleichgearteter Kredite, die durch Kreditketten, Restschuldversicherungen und Umschuldungen gekennzeichnet sind. Wenn Sie einen solchen Problemkredit dieser Bank haben, sollten Sie nichts unterschreiben, Mahnbescheiden widersprechen und solange keine Zahlungen nach Kündigung leisten wie Sie nicht kompetenten Rechtsrat eingeholt haben.

Der Fall ist Teil der Kampagne „STOP Wucher“, die unter anderem von der Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Hamburg getragen wird.

Wie Verbraucher sich wehren können

Verbraucher sollten durch das Urteil Mut schöpfen. Besonders wenn einige oder mehrere der folgenden Sachverhalte vorliegen, sollten Sie sich als Verbraucher rechtlich beraten lassen:

  • Es wurden mehrere Ratenkredite hintereinander bei derselben Bank abgeschlossen.
  • Sie sind von ihrer Bank zur Umschuldung animiert worden.
  • Es sind hohe Kosten durch Restschuldversicherungen entstanden.
  • Der Ratenkredit wurde von der Bank gekündigt.
  • Sie haben von der Bank nach Kündigung des Ratenkredits Aufforderungen zur Zahlung erhalten.
  • Die Bank oder das Inkassobüro will, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben, nach Kündigung kleine Raten leisten oder bei einem Notar eine Unterwerfungserklärung unterschreiben.
  • Sie haben einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten mit einer Zahlungsforderung Ihrer Bank.

Insbesondere sollten Sie nicht ungeprüft

  • Forderungen der Banken anerkennen, z.B. auch durch kleine Ratenzahlungen,
  • Kündigungen durch die Bank einfach hinnehmen oder
  • sich bei gerichtlichen Mahnbescheiden passiv verhalten.

Lassen Sie sich vorab rechtlich beraten, bevor Sie reagieren.  Denn möglicherweise hat die Bank gar keinen Anspruch mehr auf die Restforderung.