Rechtsanwalt Achim Tiffe hat auch im Jahr 2023 wieder mehrere Gerichtsverfahren für Verbraucher gegen Ralf Heyl gewonnen. Ralf Heyl macht Altforderungen vor allem von der Deutsche Postbank AG geltend. Teilweise sind die Forderungen tituliert, das heißt, es gibt einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.

Sehen Sie hierzu auf YouTube das Video.

NDR Markt berichtet über den Fall Heyl

Am 04.12.2023 hat Markt im NDR über den Fall Heyl berichtet und betroffene Verbraucher gezeigt, die sich gegen die Forderungen von Ralf Heyl gewehrt haben. Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nimmt in dem Fernsehbeitrag des NDR vom 04.12.2023 dazu Stellung: „Die meisten Forderungen, die Ralf Heyl geltend macht, sind unserer Ansicht nach verjährt und nicht berechtigt.“

Die aktuellen Gerichtsentscheidungen im Jahr 2023

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in in einem weiteren Fall einem Verbraucher Recht gegeben, dass der Anspruch von Ralf Heyl nicht besteht.

Ebenso sah es das Oberlandesgericht Stuttgart im Jahr 2023 in einer Berufung. Ralf Heyl hat vor der Entscheidung die Berufung zurückgenommen.

Das Amtsgericht Hannover hat Ralf Heyl verurteilt, einen alten Vollstreckungsbescheid herauszugeben, weil dieser nicht wirksam zugestellt wurde. Der Vollstreckungsbescheid wurde inzwischen von Ralf Heyl entwertet herausgegeben. Der Verbraucher musste nichts zahlen.

Das Landgericht Bochum sah es ebenso und lehnte den Anspruch von Ralf Heyl in der Berufungsinstanz ab.

Alle genannten Entscheidungen sind rechtskräftig.

Zahlreiche Gerichte haben Zweifel an den Forderungen von Ralf Heyl

Das Oberlandesgericht Frankfurt führte dazu in seiner Entscheidung aus: „Die Abtretung begegnet auch rechtlichen Bedenken, da nach der Internetseite des Klägers dessen ausschließliches Geschäftsfeld die Eintreibung von Forderungen zu sein scheint. Dies geschieht ausweislich einer unbestritten sechsstelligen Anzahl angeblich an den Kläger abgetretener Forderungen offensichtlich gewerblich. Wie ein derartiger Rechteübergang auf den Kläger letztlich zustande gekommen sein soll, legt dieser nicht offen. Auch zu den vom Senat geäußerten Zweifeln daran, wie der Kläger überhaupt die Mittel für einen Forderungserwerb in vermutet siebenstelliger Höhe aufgebracht haben will, hat sich dieser nicht geäußert.“

Das Oberlandesgericht Frankfurt hielt die Abtretung an Ralf Heyl daher für nichtig. Dies hat grundsätzliche Bedeutung. Entsprechend kann Ralf Heyl nach unserer Meinung auch gegenüber anderen Verbrauchern schon die Forderungen nicht geltend machen.

Zudem sind die meisten Forderungen voraussichtlich auch verjährt.

Was wir Betroffenen raten:

Wir raten allen Betroffenen,

  • keine Erklärungen gegenüber Ralf Heyl abzugeben und
  • keine Zahlungen zu leisten, ohne die Ansprüche durch einen Rechtsanwalt vorher geprüft zu haben, der über entsprechende Prozesserfahrung mit Ralf Heyl hat.

Ebenso sollten Verbraucher, die schon seit Jahren an Ralf Heyl zahlen prüfen lassen,

  • ob sie weiter an Ralf Heyl zahlen müssen oder
  • sogar ihre gezahlten Beträge zurückerhalten können.
  • Selbst gegen Vollstreckungstitel kann im Einzelfall erfolgreich vorgegangen werden.
  • Auch müssen Erben nicht jede Forderung erfüllen und können ihre Haftung auf den vorhandenen Nachlass begrenzen.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Verbraucher gegen Ralf Heyl sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Sprechen Sie uns bei Interesse an oder schicken sie uns die Schreiben von Ralf Heyl zu!

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe

Telefon: 040 / 389 35 36

E-Mail: post@juestundoprecht.com

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertrat die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. erfolgreich in einem Gerichtsverfahren gegen die Targobank.

Die Verbraucherzentrale Sachsen war der Ansicht, dass ein Ratenkredit der Targobank sittenwidrig und wucherisch war. Denn die Targobank hatte von einem Verbraucher für einen Ratenkredit im Jahr 2019 einen Zinssatz von 13,04 % effektiver Jahreszins verlangt. Der Marktzins lag bei Vertragsschluss dagegen bei 6,52 %. Damit war der Zinssatz der Targobank nach Ansicht der Verbraucherzentrale doppelt so hoch wie der Marktzins.

Weist ein Darlehensvertrag mehr als das Doppelte des üblichen Zinssatzes aus, ist das Darlehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sittenwidrig. So sah es auch der Richter des Landgerichts Görlitz in der mündlichen Verhandlung am 17.03.2022.

Verbraucherzentrale verklagte Targobank

Dazu kamen weitere Faktoren wie die nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen überteuerten Restschuldversicherungen und die nachteilhafte Umschuldung eines bereits bestehenden Darlehens. Für die Verbraucherzentrale Sachsen war dies ein klarer Fall von Wucher. Sie ließ sich den Anspruch des Verbrauchers abtreten und klagte einen Betrag in Höhe von über 5.500 Euro ein. Dr. Achim Tiffe der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner vertraten die Verbraucherzentrale Sachsen vor dem Landgericht Görlitz.

Targobank knickte vor Gericht ein

Der Richter des Landgerichts Görlitz gab zu erkennen, dass die Klage Aussicht auf Erfolg habe. Die Targobank hatte schon im Vorfeld die Forderung der Verbraucherzentrale Sachsen teilweise in Bezug auf die Rückzahlung eines Entgelts in Höhe von 80,00 Euro und der verlangten Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 237,13 Euro anerkannt.

Nach der mündlichen Verhandlung erkannte die Targobank nunmehr die geltend gemachte Forderung der Verbraucherzentrale Sachsen „vollumfänglich“ an. Damit gab sich die Targobank in diesem Verfahren der Verbraucherzentrale geschlagen, bevor ein Urteil ergehen konnte. Offenbar wollte die Targobank damit vermeiden, dass ein positives Urteil für die Verbraucherseite ergeht.

Targobank muss nun über 5.500 Euro zurückzahlen

Die Targobank muss nun über 5.500 Euro erstatten und die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Der Betrag setzt sich aus den Zinsen für den Darlehensvertrag nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über der Basiszinssatz, den Kosten der Restschuldversicherung sowie der gezahlten Entgelte und der verlangten Vorfälligkeitsentschädigung bei Ablösung des Ratenkredits zusammen.

Das Gerichtsverfahren zeigt nach Ansicht von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte und der Verbraucherzentrale Sachsen, dass man sich als Verbraucher erfolgreich gegen überteuerte Kredite und Restschuldversicherungen wehren kann. Das betrifft sowohl verlangte Entgelte als auch gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen und überteuerte Restschuldversicherungen.

Verbraucher sollten ihre Verträge überprüfen

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte empfiehlt Verbrauchern, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Auch bei bereits zurückgezahlten Ratenkrediten lohnt sich eine Überprüfung der Darlehensverträge, insbesondere wenn Verbraucher eine Restschuldversicherung abgeschlossen hatten, der Zins sehr hoch war oder Verbraucher zusätzliche Gebühren bezahlen mussten. Dies bietet zum Beispiel die Verbraucherzentrale Sachsen an.

Wofür das „Bündnis gegen Wucher“ steht

Die Verbraucherzentrale Sachsen ist Mitbegründer des Bündnis gegen Wucher und setzt sich seit Jahren für faire Konditionen bei Krediten und gegen Wucher und Ausbeutung von Verbrauchern durch Ratenkredite ein. Durch Gerichtsverfahren sollen Praktiken von Banken offengelegt werden und sittenwidrig überteuerte Ratenkredite und Restschuldversicherungen öffentlich gemacht werden.

Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 26.03.2020:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass voraussichtlich Darlehensverträge, die seit dem 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 abgeschlossen wurden, widerrufbar sind, weil das Muster für die Widerrufsinformation, das vermutlich alle Banken und Sparkassen verwendet haben, unverständlich und intransparent ist.

Dies betrifft sowohl Immobiliardarlehen als auch Ratenkredite und zum Teil auch noch in letzter Zeit abgeschlossene Verträge.

Kann ich jetzt einfach meinen Kreditvertrag widerrufen?

Nein, davon rät Fachanwalt Dr. Achim Tiffe ab. Vorher sollte der Verbraucher einige Fragen klären. Denn ein Verbraucher muss das Darlehen dann auch zeitnah zurückzahlen können. Es gibt viele Verbraucher, die haben weder das Geld noch können sie umschulden. Auch kann es sein, dass der Verbraucher durch den Widerruf nicht besser gestellt wird als vorher. Schließlich kann es sein, dass der Darlehensvertrag schon viel früher abgeschlossen und nur verlängert wurde. Es gibt daher zahlreiche Fragen zu klären, bevor man weiß, ob es sinnvoll ist, den Widerruf zu erklären.

Wird die Bank oder Sparkasse nachgeben?

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe vermutet, dass das nicht der Fall sein wird. In der Vergangenheit hat zumindest eine Bank Kunden auch verklagt, wenn sie den Darlehensvertrag widerrufen haben. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte Verbraucher in dem Fall erfolgreich begleitet. Andere Banken oder Sparkassen denken sich einfach etwas aus, dass der Vertrag der Kunden nicht betroffen sei, damit die Kunden glauben, Sie hätten keine Rechte bzw. ihr Vertrag sei davon nicht betroffen.

Lassen Sie sich daher nicht von den Mitarbeitern der Banken und Sparkassen oder auch der Versicherungen entmutigen.

Wo kann ich mich unabhängig beraten lassen?

Holen Sie sich unabhängigen Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale und bleiben Sie vorsichtig, wenn alles ganz einfach dargestellt wird. Denken Sie daran: Für die Rechtsanwälte ist dies ein großes Geschäft. Sie als Verbraucher tragen aber die Risiken.

Was sagt die Gerichtsentscheidung des EuGH?

Das Urteil in der Rechtssache C-66/19, JC/Kreissparkasse Saarlouis, vom 26.03.2020 wurde bereits veröffentlicht. Das deutsche Recht verstößt danach gegen die EU-Richtlinie und damit bleiben Darlehensverträge, die eine derartige Widerrufsinformation enthalten, widerrufbar, so die Einschätzung von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.

In der Pressemitteilung des EuGH heißt es dazu:

„Außerdem steht die Richtlinie dem entgegen, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist. Im Fall einer solchen Kaskadenverweisung kann der Verbraucher auf der Grundlage des Vertrags nämlich weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, für ihn zu laufen begonnen hat. Im vorliegenden Fall stellt der Gerichtshof fest, dass der im fraglichen Vertrag enthaltene Verweis auf die deutschen Rechtsvorschriften nicht dem Erfordernis genügt, den Verbraucher in klarer und prägnanter Form über die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren.“

Haben die Verbraucher damit gewonnen?

Nein, denn der EuGH entscheidet nur über Rechtsfragen. Das deutsche Gericht muss nun in der Sache noch entscheiden. Das Europarecht steht jedoch in dem Fall über dem nationalen Recht. Auch der Bundesgerichtshof muss sich der Entscheidung des EuGH beugen, obwohl er bisher eine andere Auffassung vertreten hat.

Werden sich die deutschen Gerichte an das Urteil des EuGH halten?

In vielen Fällen ja. Es gibt aber Hintertüren. So werden zahlreiche Gerichtsverfahren verloren, weil die Gerichte trotz irreführender bzw. intransparenter Widerrufsbelehrungen einfach unterstellen, das Recht des Verbrauchers sei „verwirkt“. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hält dieses Instrument der Verwirkung für ein sehr gefährliches Mittel, denn es öffnet Willkür Tür und Tor. Zudem hat das Rechtsinstitut der Verwirkung historisch eine sehr bedenkliche Vergangenheit, wie die juristische Literatur zum Thema in der NS-Zeit belegt.

Wenn Verbraucher vom EuGH im Prinzip Recht bekommen und nationale Gerichte das Recht dann massenweise aus anderen Gründen zurückweisen, wird das voraussichtlich auch als Missachtung des EuGH zu werten sein und es steht ein Anspruch auf Staatshaftung im Raum. Es wird daher voraussichtlich nicht die letzte Entscheidung vom EuGH in der Sache sein.

Welche Erfahrung hat JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte mit dem Widerruf?

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe war seit dem Jahr 2013 von Anfang an dabei und hat seitdem zahlreiche Verbraucher gegenüber Banken und Sparkassen bundesweit außergerichtlich und gerichtlich vertreten und Ansprüche auf Rückabwicklung sowie auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen durchgesetzt. Für die Widerrufsfälle steht ein Team von Fachanwälten im Bank- und Kapitalmarktrecht bei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte zur Verfügung.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat dabei den Ansatz, ihren Kunden eine realistische Einschätzung abzugeben, möglichst zeitnah ökonomisch sinnvolle Lösungen zu erreichen und Risiken der Verbraucher zu minimieren, wenn es sein muss aber auch vor Gericht die Ansprüche konsequent durchzusetzen und bei wegweisenden Entscheidungen diese zu veröffentlichen, um damit auch anderen Verbrauchern in der Sache helfen.

Nachdem das Landgericht Hamburg die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG bereits am 21.06.2019 verurteilte, zwei bei notebooksbilliger.de gekaufte Laptops im Wert von ca. 10.000 Euro zurückzunehmen und dem Verbraucher insgesamt 12.275 Euro für den Kaufpreis und die Zinsen zurückzuzahlen, legte die Hanseatic Bank Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg ein.

Doch auch das Oberlandesgericht Hamburg sah den Widerruf als berechtigt an und die Hanseatic Bank verpflichtet, Kaufpreis und Zinsen an den Verbraucher gegen Rückgabe der gekauften Ware zu zahlen. Das hat das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019 mehr als deutlich gemacht.

Hanseatic Bank nimmt Berufung beim OLG Hamburg zurück

Die Hanseatic Bank nahm daraufhin die Berufung zurück. Das Problem bleibt jedoch bestehen. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet, dass es sich um einen Systemfehler bei der Bank handelt und damit zahlreiche Darlehensverträge der Hanseatic Bank aus den letzten Jahren rückabgewickelt werden können, bei denen Verbraucher Waren wie Elektronik bei Online-Händlern finanziert haben.

Fehler in Darlehensverträgen der Hanseatic Bank

Die Hanseatic Bank hat nämlich in den Darlehensverträgen die Fälligkeit der Rate vergessen. Das Feld für die Angabe blieb im Darlehensvertrag leer. Das reicht aus, so auch das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019, um den Darlehensvertrag rückabwickeln zu können.

Das Urteil des Landgericht Hamburg vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, ist somit rechtskräftig geworden. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Hanseatic Bank ebenfalls zu tragen.

Da wohl alle Klagen gegen die Hanseatic Bank beim Landgericht Hamburg landen und das Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz eine klare Meinung zu den lückenhaften Darlehensverträgen der Hanseatic Bank hat, ist das Ergebnis für die Verbraucher voraussehbar. Voraussetzung aber ist, dass die Finanzierung noch läuft. Ob die Rückgabemöglichkeit möglicherweise auch besteht, wenn die letzte Rate bereits gezahlt worden ist, darüber hat das Gericht nicht entschieden.

Kauf war bei notebooksbilliger.de

Betroffen sind nach der Einschätzung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nicht nur Käufe bei notebooksbilliger.de in den letzten Jahren, sondern auch von vielen anderen Anbietern. Denn die Hanseatic Bank bot wahrscheinlich Finanzierungen unterschiedlichen Kooperationspartnern an, so vermutet JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.

Rückabwicklung sollte überlegt sein

Auch wenn die Rückabwicklung so einfach klingt, Verbraucher sollten sich vorher rechtlich beraten lassen, bevor sie versuchen, die Verträge rückabzuwickeln.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit Verbraucher gegen Banken und Anbieter.

Viele Verbraucher werden nach vielen Jahren mit alten Forderungen von Banken konfrontiert, die Rechtsanwalt Ralf Heyl von den Banken vermutlich aufgekauft hat. Dabei kann es um eine ursprüngliche Forderung von 30 Euro bis hin zu 15.000 Euro und mehr gehen.

Durch Zinsen und Kosten sind diese Forderungen zum Teil auf das Vierfache angewachsen. Die Schreiben von Rechtsanwalt Ralf Heyl wirken auf Verbraucher oft einschüchternd.

Wie JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte auf das Problem aufmerksam wurde

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertrat eine Mandantin, die mit einer Forderung von ca. 26.000 Euro in die Kanzlei kam und das nicht auf sich sitzen lassen wollte. Seit über zehn Jahren hatte sie nichts mehr von der damaligen Bank gehört. Die ganze Finanzierung war dubios, JUEST+OPRECHT berichtete bereits darüber im Mai 2019. Rechtsanwalt Ralf Heyl verklagte daraufhin unsere Mandantin, knickte dann aber schnell ein und nahm die Klage zurück.

Wie sich herausstellte, war auch den Verbraucherzentralen Rechtsanwalt Ralf Heyl seit Jahren bekannt. Die Presse hatte ebenfalls schon über den Rechtsanwalt Ralf Heyl berichtet. Daher nahm sich JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte dem Thema an.

Selbst Zahlen löst das Problem häufig nicht

Hat Rechtsanwalt Ralf Heyl erst kürzlich einen SCHUFA-Eintrag veranlasst, bekommt man voraussichtlich die nächsten drei Jahre von keiner Bank mehr einen Kredit oder eine Immobilienfinanzierung bzw. nur zu deutlich schlechteren Konditionen. Selbst der einfache Online-Einkauf oder ein neuer Handy-Vertrag können dann schwierig werden. Daher reicht selbst eine Zahlung nicht einfach aus, um die dadurch entstandenen negativen Folgen zu beseitigen.

Keine Angst vor Rechtsanwalt Ralf Heyl

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte will mit diesem Beitrag Verbrauchern Mut machen, sich gegen Altforderungen zu wehren und nicht einfach aus Angst klein beizugeben. Viele Verbraucher benötigen eine schnelle Ersteinschätzung, scheuen die Anwaltskosten und können sich, wenn sie ausreichende Informationen erhalten, oft auch selbst helfen.

Dafür zeigen JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte im Folgenden ein paar von uns erkämpfte positive Beispiele von Verbrauchern.

Positive Beispiele von Verbrauchern, die sich gewehrt haben:

Fall Nr. 1 – Forderung nicht bekannt: Unser Mandant hielt die Forderung von Rechtsanwalt Ralf Heyl, abgetreten von der Postbank, in Höhe von ursprünglichen ca. 80 Euro für nicht existent. Die Forderung aus dem Jahr 2011 hatte sich laut Rechtsanwalt Ralf Heyl inzwischen durch Zinsen und Kosten auf ca. 235 Euro verdreifacht.

JUEST+OPRECHT schrieb auch hier Rechtsanwalt Ralf Heyl an, bestritt im Namen des Mandanten die Forderung, berief sich dazu auf Verjährung und setzte Ralf Heyl eine Frist von zwei Wochen. Rechtsanwalt Ralf Heyl schrieb daraufhin zurück: „ich teile Ihnen mit, dass ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Forderung nicht weiter verfolgen werde. Der Vorgang ist somit abgeschlossen.“

Fall Nr. 2 – Konto nicht bekannt: Unser Mandant kannte weder die von Rechtsanwalt Ralf Heyl geltend gemachte Forderung in Höhe von insgesamt ca. 120 Euro aus dem Jahr 2014 noch ein derartiges Konto. Er hält die Forderung für völlig haltlos. Wir haben als Rechtsanwälte Ralf Heyl darauf entsprechend aufmerksam gemacht und ihn aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, dass er keine derartige Forderung mehr gegen unseren Mandanten geltend macht.

Daraufhin schrieb Rechtsanwalt Ralf Heyl am 15.10.2019: „und teile Ihnen mit, dass ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein kulanzhalber die Forderung nicht weiter verfolgen werde…“

Unserem Mandanten reicht eine Kulanzregelung in dem Fall nicht. Wir bleiben dran und werden darauf bestehen, dass Ralf Heyl rechtsverbindlich erklärt, dass er diese Forderung nicht mehr gegenüber unserem Mandanten geltend macht.

Fall Nr. 3 – Anspruch verjährt und Verträge widerrufen: Rechtsanwalt Ralf Heyl verlangte von unserer Mandantin insgesamt ca. 25.000 Euro aus einem alten Darlehensvertrag, der im Jahr 2006 von der Bank gekündigt wurde. Die Forderung wurde bestritten aufgrund des Widerrufs der Verträge und im Übrigen aufgrund eingetretener Verjährung. Ralf Heyl wurde als Rechtsanwalt aufgefordert, sämtlichen Schriftverkehr über JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte laufen zu lassen, da unsere Mandantin seit Jahren im Ausland lebte.

Davon ließ sich Rechtsanwalt Ralf Heyl aber nicht abhalten und ließ an einer Adresse in Deutschland einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid an unsere Mandantin zustellen, obwohl JUEST+OPRECHT ihm ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass unsere Mandantin nicht in Deutschland wohnt.

Nur durch Zufall hat unsere Mandantin von dem Mahn- und Vollstreckungsbescheid erfahren. Nachdem die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Einspruch einlegte und die Mandantin im Gerichtsverfahren vertrat, nahm Rechtsanwalt Ralf Heyl noch vor der mündlichen Verhandlung die Klage per Schriftsatz zurück: „In dem Rechtsstreit Rechtsanwalt Ralf Heyl ./. … wird die Klage zurückgenommen.“

Bis heute hat Rechtsanwalt Ralf Heyl nicht offengelegt, woher er die Adresse hatte und meinte, dort Mahn- und Vollstreckungsbescheid zustellen lassen zu können. Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte sieht dieses Verhalten daher als äußerst problematisch an.

Was alles nicht stimmen kann

Forderungen können aus unterschiedlichen Gründen rechtlich nicht mehr durchsetzbar sein: Fraglich ist schon, ob die Forderung überhaupt je bestand und wer den Betrag schuldet. Die Forderung kann sich auf eine ganz andere Person beziehen, zum Beispiel bei Namensgleichheit. Sie kann auch bereits von einem selbst oder einem Dritten bezahlt worden sein. Unabhängig davon kann die Forderung bzw. der Anspruch auf Zinsen und Kosten bereits verjährt sein. Hierdurch kann sich die geltend gemachte Forderung deutlich reduzieren. Schließlich kann es auch sein, dass Rechtsanwalt Ralf Heyl die Forderung gar nicht wirksam übertragen wurde.

Denken Sie daran: Jeder kann behaupten, Forderungen gegen einen zu haben. Lassen Sie erst die Forderung rechtlich prüfen, bevor Sie antworten oder Zahlungen leisten und damit die Forderung möglicherweise anerkennen.

Berichten Sie uns – Ihr Bericht hilft anderen Verbrauchern!

Wir bleiben dran. Berichten Sie uns, wie Sie sich erfolgreich gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl zur Wehr gesetzt haben oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie rechtliche Unterstützung brauchen. Eine kurze E-Mail mit den Unterlagen als Anlage reicht.

Suchen Sie sich im Zweifel rechtliche Unterstützung

Holen Sie sich, wenn Sie wegen einer abgetretenen Forderung zum Beispiel der Deutschen Postbank oder der BHW Bank von Rechtsanwalt Ralf Heyl angeschrieben werden, vor einer Antwort oder einer Zahlung rechtlichen Rat. Dies ist zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten möglich, die im Bereich Kreditrecht spezialisiert sind und Verbraucher vertreten.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.

Nach Ansicht von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe sind viele Restschuldversicherungen überteuert. Dies hat auch die Aufsichtsbehörde BaFin in einer eigenen Studie im Jahr 2017 bestätigt. Nach der Studie der Aufsichtsbehörde „macht der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbeitrags aus“ (S.14). Nur ein kleiner Teil wird in dem Fall überhaupt für die Versicherungsleistung verwendet. Wieso die Aufsichtsbehörde BaFin bisher nicht eingeschritten ist, erscheint daher nicht nachvollziehbar.

Die Sendung Plusminus berichtete im ARD am 14.08.2019 über das Thema Restschuldversicherungen 

Rechtsanwalt Achim Tiffe in der Sendung plusminus im ARD am 14.08.2019

Neben den hohen Kosten von Restschuldversicherungen, zum Teil auch Ratenschutzversicherung oder Restkreditversicherung genannt, gibt es auch Schwierigkeiten bei der Leistung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Wenn das meiste Geld für Kosten und Provisionen verwendet wird, bleibt eben kaum noch etwas für die Leistung übrig, vermutet Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe.

Die Vertragskonstruktion ist für Verbraucher zudem nur schwierig zu verstehen. Denn sie sind bei Gruppenversicherungen gar nicht Versicherungsnehmer, sondern nur eine versicherte Person. Verbraucher wissen daher oft nicht, wem gegenüber sie Rechte haben und wie sie diese geltend machen können.

Betroffen sind Verbraucher davon insbesondere bei Ratenkrediten. Verbraucher sollten sich daher immer Rat suchen und sich gegebenenfalls wehren, wenn die Restschuldversicherung sehr teuer war, der Kredit mit Restschuldversicherung laufend umgeschuldet wurde oder die Restschuldversicherung im Leistungsfall nicht zahlt.

Bei folgenden Problemen mit Restschuldversicherungen sollten Sie sich Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt holen:

  1. Die Kosten der Restschuldversicherungen steigen bei jeder Umschuldung. Dadurch erstickt der Verbraucher faktisch durch die anwachsende Restschuld und die steigenden Raten. Schließlich kann er seine Raten nicht mehr zahlen.
  2. Der Verbraucher zahlt über Jahre viel zu hohe Kosten für die Restschuldversicherung und muss diese auch noch vorfinanzieren durch einen Kredit. Dabei erscheint der Preis für die Restschuldversicherung auch überteuert im Verhältnis zu einer üblichen Risikolebensversicherung.
  3. Der Verbraucher wird arbeitslos, arbeitsunfähig oder verstirbt. Die Versicherung will aber nicht zahlen und beruft sich auf einen Ausschlussgrund.

Wie sich Verbraucher bereits erfolgreich gewehrt haben

Folgende Beispiele zeigen, wie sich Verbraucher wehren können:

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit bei Versicherungsfragen und Krediten ausschließlich auf Kundenseite tätig.

Banken müssen in allen Verbraucherdarlehen ihre Kunden richtig über die Widerrufsmöglichkeiten informieren. Deshalb sticht der Widerrufsjoker unter Umständen nicht nur bei den Immobiliendarlehen, sondern auch bei den üblichen Ratenkrediten und insbesondere auch den Autokrediten.

Die Stiftung Warentest hat jüngst darüber berichtet, dass etwa in Kreditverträgen der Autobanken des VW-Konzerns die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten worden sind. Wir kennen das auch aus eigener Anschauung.

Für Autokäufer können sich daraus interessante Rechtsfolgen ergeben, insbesondere wenn der Autohändler auch die Finanzierung vermittelt hat. Der Verbraucher erhält die Anzahlung und die kompletten Kreditraten zurück und muss dafür das Auto plus einer Nutzungsentschädigung zurückgeben.

Und sollte das Auto nach dem 13.6.2014 erworben und finanziert worden sein, so hätte der Verbraucher bei erfolgreichem Widerruf noch nicht einmal Ersatz für die mit dem Auto zurückgelegten Kilometer zu zahlen. Nur die – zumeist relativ geringen – vertraglichen Darlehenszinsen kann die Bank beanspruchen. Der Verbraucher hätte wirtschaftlich betrachtet das Auto also bis zur Rückgabe nahezu kostenlos genutzt. Im Anschluss könnten dann die zurückerhaltenen Gelder oder eine neue Finanzierung zum Erwerb eines neuen Fahrzeuges eingesetzt werden.

Gerade für Käufer von Autos, die von den Abgasmanipulationen betroffen sind, und ihr Fahrzeug nur schwer wieder loswerden oder Gewährleistung- oder Entschädigungsansprüche nicht durchsetzen können, kann der Widerruf der gesamten Autofinanzierung eine gute Alternative bieten.

Wir beraten Sie gerne, ob in Ihrem Fall Chancen für einen Widerruf bestehen.