Ralf Heyl macht als Rechtsanwalt alte Forderungen der Deutsche Postbank AG geltend und behauptet, die Forderungen seien ihm abgetreten worden. Wer als Verbraucher nicht zahlt, wird oft verklagt. Gerne beantragt Heyl auch Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide. Gerichtsvollzieher können dann die Forderung für Ralf Heyl 30 Jahre lang eintreiben.

Der erste Fall „Heyl“

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist eigentlich auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungen und Immobilien spezialisiert und vertritt Bankkunden gegen Banken und Sparkassen. Als eine Verbraucherin vor einigen Jahren auf uns zukam wegen einer Altforderung der BHW Bank AG, die von einem Rechtsanwalt Ralf Heyl geltend gemacht wurde, haben wir uns der Sache angenommen, weil es sich ursprünglich um eine Bankforderung handelte.

Während wir noch mit Rechtsanwalt Ralf Heyl verhandelten und ihm mitteilten, dass die Verbraucherin seit Jahren nicht in Deutschland lebt und er die Verbraucherin gerne in Dubai verklagen könne, erwirkte Rechtsanwalt Ralf Heyl einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid in Berlin, ohne dass unsere Mandantin dort gemeldet war. Wir möchten dieses Verhalten hier nicht weiter kommentieren, haben das aber als Herausforderung angesehen, so etwas nicht stehen zu lassen. Rechtsanwalt Ralf Heyl hatte in unserem ersten Fall die Klage dann schließlich zurückgenommen und ist eingeknickt.

Weil niemand Verbrauchern half…

Wir haben weiter nachgefragt, wie Verbraucher Hilfe bei derartigen Forderungen bekommen und festgestellt, dass sich niemand um derartige Fälle kümmert. Es hieß, an den Forderungen sei ja irgendetwas dran, weil es sich um alte Forderungen der Deutsche Postbank AG handelt. Weder Verbraucherzentralen noch Schuldnerberatungen oder Rechtsanwälte boten Verbrauchern eine Lösung und Schutz an, obwohl es im Internet durchaus Kritik an dem Vorgehen von Rechtsanwalt Ralf Heyl gab. Siehe dazu zum Beispiel den Beitrag im Tagesspiegel oder im Spiegel.

Weil es niemand gab, der sich um derartige Fälle kümmerte, Verbraucher aber offensichtlich Unterstützung brauchen, um sich gegen derartige Forderungen zu wehren, hat sich Fachanwalt Dr. Achim Tiffe entschlossen, sich der Sache anzunehmen und Verbrauchern eine Möglichkeit zu bieten, sich gegen derartige Forderungen professionell zu wehren. Seit zwei Jahren bauen wir nun Wissen und Kompetenz auf, Ansprüche von Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Altforderungen von Kreditinstituten abzuwehren.

Wir differenzieren dabei bewusst nicht zwischen Kleinstforderungen von 50 Euro und existenzbedrohenden Forderungen von mehreren Zehntausenden Euro, weil wir denken, dass in unserer Gesellschaft jeder Verbraucher und jede Verbraucherin professionellen Schutz gegen ein derartiges Vorgehen erhalten sollte.

Bisherige Erfolge

Inzwischen haben wir zahlreiche Verbraucher gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl vertreten. Wir haben alte Vollstreckungstitel wegbekommen, weil die Zustellung an Orten erfolgte, an denen sich die Verbraucher nachweislich nicht aufhielten und zahlreiche Gerichtsverfahren für unsere Mandanten gegen Rechtsanwalt Heyl geführt.

In mehreren Gerichtsverfahren hat Rechtsanwalt seine Klagen zurückgenommen. In anderen Gerichtsverfahren hat Rechtsanwalt Ralf Heyl verloren. Da wir wollen, dass Verbraucher professionell und gut vertreten werden und sich das Wissen verbreitet, wie man sich gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl wehren kann, veröffentlichen wir erstrittene Urteile und werden die folgende Liste regelmäßig ergänzen:

Heyl nahm in mehreren weiteren Fällen von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte die Klagen nach Hinweisen des Gerichts zurück, weil das Gericht diese als unbegründet bzw. unschlüssig ansah.

Wenn das so positiv klingt, muss ich dann noch zahlen?

Wir raten allen Verbrauchern, nicht zu versuchen, die Probleme selbst zu lösen und bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sofort zu reagieren. Wir sind als JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nur so erfolgreich, weil wir sehr vorsichtig sind und oft auch außergerichtliche Vergleiche schließen, um Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Denn gerade bei existenzbedrohenden Forderungen bergen Gerichtsverfahren immer auch hohe Risiken. Zudem kommt es auf den Einzelfall an. Wir besprechen im Vorfeld mit unseren Mandanten daher immer im Vorfeld die Risiken und mögliche Lösungen.

Bevor Sie eine Forderung anerkennen oder Zahlungen an Rechtsanwalt Ralf Heyl leisten, sprechen Sie uns am besten an. Selbst wenn Sie schon jahrelang zahlen und die Forderung tituliert ist, kann man oft noch etwas machen und die Sache verbraucherfreundlich und zeitnah abzuschließen.

Nichts machen oder einfach zahlen ist oft schlechteste Lösung

Denken Sie daran: Nichts machen oder einfach (weiter) an Heyl zahlen ist meistens die schlechteste Lösung für Sie als Verbraucher. Sprechen Sie uns daher an. Ansprechpartner bei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.

Viele Verbraucher werden nach vielen Jahren mit alten Forderungen von Banken konfrontiert, die Rechtsanwalt Ralf Heyl von den Banken vermutlich aufgekauft hat. Dabei kann es um eine ursprüngliche Forderung von 30 Euro bis hin zu 15.000 Euro und mehr gehen.

Durch Zinsen und Kosten sind diese Forderungen zum Teil auf das Vierfache angewachsen. Die Schreiben von Rechtsanwalt Ralf Heyl wirken auf Verbraucher oft einschüchternd.

Wie JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte auf das Problem aufmerksam wurde

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertrat eine Mandantin, die mit einer Forderung von ca. 26.000 Euro in die Kanzlei kam und das nicht auf sich sitzen lassen wollte. Seit über zehn Jahren hatte sie nichts mehr von der damaligen Bank gehört. Die ganze Finanzierung war dubios, JUEST+OPRECHT berichtete bereits darüber im Mai 2019. Rechtsanwalt Ralf Heyl verklagte daraufhin unsere Mandantin, knickte dann aber schnell ein und nahm die Klage zurück.

Wie sich herausstellte, war auch den Verbraucherzentralen Rechtsanwalt Ralf Heyl seit Jahren bekannt. Die Presse hatte ebenfalls schon über den Rechtsanwalt Ralf Heyl berichtet. Daher nahm sich JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte dem Thema an.

Selbst Zahlen löst das Problem häufig nicht

Hat Rechtsanwalt Ralf Heyl erst kürzlich einen SCHUFA-Eintrag veranlasst, bekommt man voraussichtlich die nächsten drei Jahre von keiner Bank mehr einen Kredit oder eine Immobilienfinanzierung bzw. nur zu deutlich schlechteren Konditionen. Selbst der einfache Online-Einkauf oder ein neuer Handy-Vertrag können dann schwierig werden. Daher reicht selbst eine Zahlung nicht einfach aus, um die dadurch entstandenen negativen Folgen zu beseitigen.

Keine Angst vor Rechtsanwalt Ralf Heyl

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte will mit diesem Beitrag Verbrauchern Mut machen, sich gegen Altforderungen zu wehren und nicht einfach aus Angst klein beizugeben. Viele Verbraucher benötigen eine schnelle Ersteinschätzung, scheuen die Anwaltskosten und können sich, wenn sie ausreichende Informationen erhalten, oft auch selbst helfen.

Dafür zeigen JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte im Folgenden ein paar von uns erkämpfte positive Beispiele von Verbrauchern.

Positive Beispiele von Verbrauchern, die sich gewehrt haben:

Fall Nr. 1 – Forderung nicht bekannt: Unser Mandant hielt die Forderung von Rechtsanwalt Ralf Heyl, abgetreten von der Postbank, in Höhe von ursprünglichen ca. 80 Euro für nicht existent. Die Forderung aus dem Jahr 2011 hatte sich laut Rechtsanwalt Ralf Heyl inzwischen durch Zinsen und Kosten auf ca. 235 Euro verdreifacht.

JUEST+OPRECHT schrieb auch hier Rechtsanwalt Ralf Heyl an, bestritt im Namen des Mandanten die Forderung, berief sich dazu auf Verjährung und setzte Ralf Heyl eine Frist von zwei Wochen. Rechtsanwalt Ralf Heyl schrieb daraufhin zurück: „ich teile Ihnen mit, dass ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Forderung nicht weiter verfolgen werde. Der Vorgang ist somit abgeschlossen.“

Fall Nr. 2 – Konto nicht bekannt: Unser Mandant kannte weder die von Rechtsanwalt Ralf Heyl geltend gemachte Forderung in Höhe von insgesamt ca. 120 Euro aus dem Jahr 2014 noch ein derartiges Konto. Er hält die Forderung für völlig haltlos. Wir haben als Rechtsanwälte Ralf Heyl darauf entsprechend aufmerksam gemacht und ihn aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, dass er keine derartige Forderung mehr gegen unseren Mandanten geltend macht.

Daraufhin schrieb Rechtsanwalt Ralf Heyl am 15.10.2019: „und teile Ihnen mit, dass ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein kulanzhalber die Forderung nicht weiter verfolgen werde…“

Unserem Mandanten reicht eine Kulanzregelung in dem Fall nicht. Wir bleiben dran und werden darauf bestehen, dass Ralf Heyl rechtsverbindlich erklärt, dass er diese Forderung nicht mehr gegenüber unserem Mandanten geltend macht.

Fall Nr. 3 – Anspruch verjährt und Verträge widerrufen: Rechtsanwalt Ralf Heyl verlangte von unserer Mandantin insgesamt ca. 25.000 Euro aus einem alten Darlehensvertrag, der im Jahr 2006 von der Bank gekündigt wurde. Die Forderung wurde bestritten aufgrund des Widerrufs der Verträge und im Übrigen aufgrund eingetretener Verjährung. Ralf Heyl wurde als Rechtsanwalt aufgefordert, sämtlichen Schriftverkehr über JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte laufen zu lassen, da unsere Mandantin seit Jahren im Ausland lebte.

Davon ließ sich Rechtsanwalt Ralf Heyl aber nicht abhalten und ließ an einer Adresse in Deutschland einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid an unsere Mandantin zustellen, obwohl JUEST+OPRECHT ihm ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass unsere Mandantin nicht in Deutschland wohnt.

Nur durch Zufall hat unsere Mandantin von dem Mahn- und Vollstreckungsbescheid erfahren. Nachdem die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Einspruch einlegte und die Mandantin im Gerichtsverfahren vertrat, nahm Rechtsanwalt Ralf Heyl noch vor der mündlichen Verhandlung die Klage per Schriftsatz zurück: „In dem Rechtsstreit Rechtsanwalt Ralf Heyl ./. … wird die Klage zurückgenommen.“

Bis heute hat Rechtsanwalt Ralf Heyl nicht offengelegt, woher er die Adresse hatte und meinte, dort Mahn- und Vollstreckungsbescheid zustellen lassen zu können. Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte sieht dieses Verhalten daher als äußerst problematisch an.

Was alles nicht stimmen kann

Forderungen können aus unterschiedlichen Gründen rechtlich nicht mehr durchsetzbar sein: Fraglich ist schon, ob die Forderung überhaupt je bestand und wer den Betrag schuldet. Die Forderung kann sich auf eine ganz andere Person beziehen, zum Beispiel bei Namensgleichheit. Sie kann auch bereits von einem selbst oder einem Dritten bezahlt worden sein. Unabhängig davon kann die Forderung bzw. der Anspruch auf Zinsen und Kosten bereits verjährt sein. Hierdurch kann sich die geltend gemachte Forderung deutlich reduzieren. Schließlich kann es auch sein, dass Rechtsanwalt Ralf Heyl die Forderung gar nicht wirksam übertragen wurde.

Denken Sie daran: Jeder kann behaupten, Forderungen gegen einen zu haben. Lassen Sie erst die Forderung rechtlich prüfen, bevor Sie antworten oder Zahlungen leisten und damit die Forderung möglicherweise anerkennen.

Berichten Sie uns – Ihr Bericht hilft anderen Verbrauchern!

Wir bleiben dran. Berichten Sie uns, wie Sie sich erfolgreich gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl zur Wehr gesetzt haben oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie rechtliche Unterstützung brauchen. Eine kurze E-Mail mit den Unterlagen als Anlage reicht.

Suchen Sie sich im Zweifel rechtliche Unterstützung

Holen Sie sich, wenn Sie wegen einer abgetretenen Forderung zum Beispiel der Deutschen Postbank oder der BHW Bank von Rechtsanwalt Ralf Heyl angeschrieben werden, vor einer Antwort oder einer Zahlung rechtlichen Rat. Dies ist zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten möglich, die im Bereich Kreditrecht spezialisiert sind und Verbraucher vertreten.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.

Zu Rechtsanwalt Ralf Heyl und seinen Forderungen

Rechtsanwalt Ralf Heyl fordert von Verbrauchern Zahlungen von alten Forderungen, die er selbst von der Deutsche Postbank AG erworben hat. Vermutlich hat er nur einen geringen Preis für die alten Forderungen gezahlt, weil diese Forderungen gegen Verbraucher von der Deutsche Postbank AG aus gutem Grund nicht mehr selbst durchgesetzt wurden. Dabei wird Rechtsanwalt Ralf Heyl als Einzelanwalt tätig. Für eine Großbank wie die Deutsche Postbank AG ist dies zumindest ein ungewöhnliches Vorgehen. Auch der SPIEGEL berichtete schon 2011 kritisch über Rechtsanwalt Ralf Heyl und die Postbank.

Viele Forderungen der Deutsche Postbank und der BHW sind bereits verjährt

Das Verhalten von Rechtsanwalt Ralf Heyl ist dabei kritisch zu sehen. Denn viele Forderungen scheinen wie im Fall des Landgerichts Bremen seit Jahren verjährt zu sein (LG Bremen, Urteil vom 01.04.2019 – 2 O 1604/18).

Rechtsanwalt Ralf Heyl macht frühere Ansprüche der Deutsche Postbank AG aus abgetretenem Anspruch geltend. Im Fall des LG Bremen ging es um einen Anspruch aus einem im Jahr 2011 gekündigten Girokonto in Höhe von 5.298,98 Euro. Nach Ansicht des Landgericht Bremens ist dieser Anspruch seit vielen Jahren bereits verjährt.

In einem Fall, der von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte betreut wird, forderte Ralf Heyl von einer Verbraucherin einen Betrag von ca. 25.000 Euro aus einem Darlehensvertrag der BHW Bank AG, mit dem eine Fondsbeteiligung namens RENTADOMO finanziert wurde. Die Verträge kamen in einer Haustürsituation durch einen windigen Vermittler zustande und waren widerrufen worden. Der Anspruch war im Übrigen auch verjährt, da das Darlehen im Jahr 2006 gekündigt wurde.

Was ist als Rechtsanwalt noch erlaubt?

In dem Fall von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte Fachanwalt Achim Tiffe dem Rechtsanwalt Ralf Heyl mitgeteilt, dass die Verbraucherin in Deutschland seit Jahren nicht mehr wohnt. Trotzdem beantragte Rechtsanwalt Ralf Heil einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid unter einer Adresse in Deutschland, unter der die Verbraucherin weder gemeldet war noch wohnte und versuchte so, sich einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Nur durch Zufall bekam dies die Verbraucherin mit und wehrte sich. Ralf Heyl lies es trotzdem darauf ankommen und bemühte das Landgericht Berlin, nahm aber die Klage dann schnell wieder zurück und gab den Vollstreckungstitel heraus.

Vermutlich zahlreiche Verbraucher betroffen

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermuten, dass zahlreiche Verbraucher von den Aktivitäten des Rechtsanwalts Ralf Heyl betroffen sind und sich viele Verbraucher aus Angst nicht gegen die Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl wehren oder aus Verzweiflung eine Ratenzahlung vereinbaren, weil sie nicht wissen, dass die Ansprüche nicht bestehen, sie mit Gegenansprüchen aufrechnen können oder die Ansprüche seit langem verjährt sind. So sah es auch das Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.12.2017 in einem Fall gegen die Targobank (LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2019, Az. 307 O 142/16.

Auch den Verbraucherzentralen ist das Verhalten des Rechtsanwalts Ralf Heyl bereits mehrfach negativ aufgefallen.

Was soll ich als Verbraucher tun?

Wir empfehlen daher jedem, der von Rechtsanwalt Ralf Heyl wegen alten Forderungen der Deutsche Postbank AG bzw. der BHW Bank AG angeschrieben wird, vor einer Antwort oder einer Zahlung rechtlichen Rat einzuholen. Dies ist zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten möglich, die im Bereich Kreditrecht spezialisiert sind.

Wer bereits verklagt wurde oder Probleme mit Rechtsanwalt Ralf Heyl hat, sollte sich ebenfalls beraten lassen. Denn in vielen Fällen kann man sich erfolgreich gegen Forderungen von Ralf Heyl wehren.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.

Kontosperre oder Geldwäscheverdacht? Wir helfen!

Weigert sich Ihre Bank plötzlich Überweisungen vorzunehmen oder in Empfang zu nehmen? Weigert sich Ihre Bank ferner, den Grund für dieses Vorgehen zu nennen? Dann ist es möglich, dass ein Geldwäscheverdacht gegen Sie besteht. Wie es dazu kommt, vermittelt ein kurzer Blick in die §§ 46, 47 Geldwäschegesetz (GWG).

Hintergrund sind in diesem Zusammenhang meistens ungewöhnliche hohe Bareinzahlungen oder zahlreiche niedrigere Bareinzahlungen auf Ihrem Konto oder andere Umstände, welche einen Geldwäscheverdacht bei Ihrer Bank begründen. In diesem Fall hat Ihre Bank oder Ihre Sparkasse wahrscheinlich eine Verdachtsmeldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion erstattet, welche den Fall überprüfen soll.

Ohne Girokonto geht gar nichts.

Viele Privatpersonen und Unternehmen haben nur ein Girokonto, über das alle Zahlungen laufen. Ohne Girokonto ist eine Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht möglich. Privatpersonen können ihre Miete und Strom nicht bezahlen, Geld nicht mehr abheben und Einkäufe nicht mehr tätigen. Unternehmen können Gehälter nicht überweisen und Rechnungen nicht begleichen. Sperrt die Bank Gelder oder kündigt sie das Konto, ist das sowohl für Unternehmen wie Privatpersonen eine Katastrophe, zumindest ein großes Problem.

Sie sollten schnell reagieren!

In einem derartigen Fall hilft möglicherweise ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Kontosperre gegen die Bank. Sie sollten einen solchen Antrag wegen der erforderlichen Eilbedürftigkeit möglichst schnell nach der Kontosperre stellen und dazu detailliert begründen. Es ist zudem möglich, dass die Bank bereits eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegt hat.

Oft ist die Kooperation mit einem Strafverteidiger angezeigt.

Sollten Sie als Privatperson oder Ihr Unternehmen der Geldwäsche direkt verdächtigt werden, stehen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit einem bekannten Hamburger Strafverteidiger gerne zur Seite, um Ihren Fall „ganzheitlich“ zu betreuen. Denn nur so kann der Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens wiederhergestellt werden und Sie Schutz vor einer strafrechtlichen Verfolgung erlangen.

Eine Kontokündigung sollte man in keinem Fall einfach hinnehmen.

Eine Kündigung des Girokontos sollten Sie sich nicht gefallen lassen und immer hinterfragen, insbesondere wenn Sie auf das Konto angewiesen sind. Oft nennt die Bank aber keine konkreten Gründe oder verweist auf eine angebliche Bonitätsverschlechterung, ohne Fakten zu nennen. Wir haben als Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht Erfahrung mit überraschenden Kontokündigungen und helfen, die bestehende Kontoverbindung zu erhalten oder zeitnah eine neue Bank für ihren Zahlungsverkehr zu finden. Auch sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, ob die Kündigung zulässig war und wirksam ist. Ist das nicht der Fall, bestehen möglicherweise auch Schadensersatzansprüche.