Verbraucher wehrte sich gegen Heyl
Ralf Heyl ist Rechtsanwalt und verlangte von unserem Verbraucher die Zahlung von 23.212 Euro zuzüglich Zinsen. Diese Forderung sollte aus einem gekündigten Darlehen aus dem Jahr 2008 bei der Deutsche Postbank AG bestehen. Anwalt Heyl behauptet, die Forderung sei an ihn von der Deutschen Postbank AG abgetreten worden und er könne diese jetzt in seinem eigenen Namen geltend machen. Der Verbraucher aus München wehrte sich gegen die Forderung und sah die Forderung 12 Jahre später als verjährt an. Zudem bezweifelte er, dass Rechtsanwalt Heyl überhaupt Inhaber der Forderung ist und den Anspruch daher geltend machen kann.
Heyl verliert vor dem Landgericht München
Rechtsanwalt Heyl wollte das nicht auf sich sitzen lassen und verklagte den Verbraucher, der von Anfang an von der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertreten wurde. Nun scheiterte Heyl bei der Geltendmachung einer Altforderung der Deutschen Postbank AG vor dem Landgericht München, Urteil vom 24.06.2021, Az. 29 O 205/21. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Das Urteil des Landgericht München
Dies ist kein Einzelfall
Viele Verbraucher fühlen sich von Rechtsanwalt Ralf Heyl verfolgt und wissen nicht, ob sie seine Forderungen erfüllen sollen. Heyl behauptet, Ansprüche aus alten Forderungen der Deutsche Postbank AG zu haben, die an ihn abgetreten seien. Verbraucher werden aufgefordert den Betrag mit Zinsen bis heute zu zahlen. Teilweise bietet er den Verbrauchern auch Ratenzahlung an. Die Forderungen betragen manchmal nur 50 Euro, öfters auch einige Tausend Euro.
Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat sich diesem Thema seit einiger Zeit angenommen und vertritt Verbraucher unabhängig von der geforderten Summe, damit sie adäquat vertreten werden und den Forderungen etwas entgegengesetzt werden kann.
Was Sie als Verbraucher tun können
Sofern Sie als Verbraucher Schreiben des Rechtsanwalt Ralf Heyl erhalten, sollten Sie sich vor einer Zahlung oder Antwort rechtlichen Rat einzuholen, so Fachanwalt Dr. Achim Tiffe. Auch wenn die Forderungen tatsächlich bestehen und auf Rechtsanwalt Ralf Heyl übergegangen sein sollten, kann bereits nach drei Jahren Verjährung eingetreten sein, sofern die Voraussetzung der Verjährungshemmung nicht vorliegen. Zahlungen können als Anerkennung ausgelegt werden und Verhandlungen die Verjährung verhindern. Daher ist es besser, sich vorher über seine rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.
Kann ich das nicht auch allein regeln?
Ja, das können Sie, aber das geht meistens schief.
Viele Verbraucher machen einfach nichts, selbst wenn Sie Schreiben vom Gericht bekommen. Dann kann es später vollstreckbare Titel geben.
Auch sind nicht alle Ansprüche verjährt. Für einen Laien ist daher kaum erkennbar, ob man gar nicht zahlen muss oder ein Vergleich sinnvoll ist.
Versuchen Sie nicht selbst zu verhandeln. Sie sind der Gegenseite regelmäßig unterlegen und zahlen daher oft zu viel, wenn Sie versuchen, die Sache allein zu regeln. Holen Sie sich lieber Unterstützung von Anwälten, die auf Ihrer Seite stehen und wissen, was sie tun.
Komme ich zu spät?
Nein, selbst wenn es einen Vollstreckungstitel oder ein Urteil gibt, können wir als Kanzlei oft helfen.
Geben Sie daher nicht einfach auf, sondern suchen Sie sich rechtliche Unterstützung, auch wenn es schon einen Vollstreckungsbescheid gibt oder Sie seit Jahren Raten an Ralf Heyl zahlen, so Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.
Und wer ist jetzt Ralf Heyl?
Anwalt Ralf Heyl haben auch wir bis heute persönlich weder gesehen noch gesprochen, obwohl wir zahlreiche Gerichtverfahren gegen ihn geführt haben. Er bleibt ein Mysterium auch für uns…