Verbraucher wehrte sich gegen Heyl

Ralf Heyl ist Rechtsanwalt und verlangte von unserem Verbraucher die Zahlung von 23.212 Euro zuzüglich Zinsen. Diese Forderung sollte aus einem gekündigten Darlehen aus dem Jahr 2008 bei der Deutsche Postbank AG bestehen. Anwalt Heyl behauptet, die Forderung sei an ihn von der Deutschen Postbank AG abgetreten worden und er könne diese jetzt in seinem eigenen Namen geltend machen. Der Verbraucher aus München wehrte sich gegen die Forderung und sah die Forderung 12 Jahre später als verjährt an. Zudem bezweifelte er, dass Rechtsanwalt Heyl überhaupt Inhaber der Forderung ist und den Anspruch daher geltend machen kann.

Heyl verliert vor dem Landgericht München

Rechtsanwalt Heyl wollte das nicht auf sich sitzen lassen und verklagte den Verbraucher, der von Anfang an von der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertreten wurde. Nun scheiterte Heyl bei der Geltendmachung einer Altforderung der Deutschen Postbank AG vor dem Landgericht München, Urteil vom 24.06.2021, Az. 29 O 205/21. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.

Das Urteil des Landgericht München

Das Landgericht München, Urteil vom 24.06.2021, Az. 29 0 205/21, hat die Klage von Ralf Heyl abgewiesen und sah den Anspruch als verjährt an. Zwar berief sich Anwalt Ralf Heyl auf eine zehnjährige Verjährungshemmung nach § 497 III S. 3 BGB, diese setzt jedoch den Verzug des Darlehensschuldners voraus. Die Mahnung der Deutschen Postbank AG aus dem Jahre 2008 enthielt jedoch unzulässige Gebühren und gab daher eine zu hohe Forderung an. Eine Hemmung ist daher nicht eingetreten und die Forderung verjährte nach drei Jahren im Rahmen der regelmäßigen Verjährungsfrist. Zusätzlich hatte das Gericht Zweifel, ob Rechtsanwalt Ralf Heyl überhaupt durch eine Abtretung Inhaber der geltend gemachten Forderung geworden ist, worauf es aber nach der Entscheidung des Landgerichts München nicht mehr ankam, da der Anspruch an sich verjährt war.

Dies ist kein Einzelfall

Viele Verbraucher fühlen sich von Rechtsanwalt Ralf Heyl verfolgt und wissen nicht, ob sie seine Forderungen erfüllen sollen. Heyl behauptet, Ansprüche aus alten Forderungen der Deutsche Postbank AG zu haben, die an ihn abgetreten seien. Verbraucher werden aufgefordert den Betrag mit Zinsen bis heute zu zahlen. Teilweise bietet er den Verbrauchern auch Ratenzahlung an. Die Forderungen betragen manchmal nur 50 Euro, öfters auch einige Tausend Euro.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat sich diesem Thema seit einiger Zeit angenommen und vertritt Verbraucher unabhängig von der geforderten Summe, damit sie adäquat vertreten werden und den Forderungen etwas entgegengesetzt werden kann.

Was Sie als Verbraucher tun können

Sofern Sie als Verbraucher Schreiben des Rechtsanwalt Ralf Heyl erhalten, sollten Sie sich vor einer Zahlung oder Antwort rechtlichen Rat einzuholen, so Fachanwalt Dr. Achim Tiffe. Auch wenn die Forderungen tatsächlich bestehen und auf Rechtsanwalt Ralf Heyl übergegangen sein sollten, kann bereits nach drei Jahren Verjährung eingetreten sein, sofern die Voraussetzung der Verjährungshemmung nicht vorliegen. Zahlungen können als Anerkennung ausgelegt werden und Verhandlungen die Verjährung verhindern. Daher ist es besser, sich vorher über seine rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Kann ich das nicht auch allein regeln?

Ja, das können Sie, aber das geht meistens schief.

Viele Verbraucher machen einfach nichts, selbst wenn Sie Schreiben vom Gericht bekommen. Dann kann es später vollstreckbare Titel geben.

Auch sind nicht alle Ansprüche verjährt. Für einen Laien ist daher kaum erkennbar, ob man gar nicht zahlen muss oder ein Vergleich sinnvoll ist.

Versuchen Sie nicht selbst zu verhandeln. Sie sind der Gegenseite regelmäßig unterlegen und zahlen daher oft zu viel, wenn Sie versuchen, die Sache allein zu regeln. Holen Sie sich lieber Unterstützung von Anwälten, die auf Ihrer Seite stehen und wissen, was sie tun.

Komme ich zu spät?

Nein, selbst wenn es einen Vollstreckungstitel oder ein Urteil gibt, können wir als Kanzlei oft helfen.

Geben Sie daher nicht einfach auf, sondern suchen Sie sich rechtliche Unterstützung, auch wenn es schon einen Vollstreckungsbescheid gibt oder Sie seit Jahren Raten an Ralf Heyl zahlen, so Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.

Und wer ist jetzt Ralf Heyl?

Anwalt Ralf Heyl haben auch wir bis heute persönlich weder gesehen noch gesprochen, obwohl wir zahlreiche Gerichtverfahren gegen ihn geführt haben. Er bleibt ein Mysterium auch für uns…

Zu Rechtsanwalt Ralf Heyl und seinen Forderungen

Rechtsanwalt Ralf Heyl fordert von Verbrauchern Zahlungen von alten Forderungen, die er selbst von der Deutsche Postbank AG erworben hat. Vermutlich hat er nur einen geringen Preis für die alten Forderungen gezahlt, weil diese Forderungen gegen Verbraucher von der Deutsche Postbank AG aus gutem Grund nicht mehr selbst durchgesetzt wurden. Dabei wird Rechtsanwalt Ralf Heyl als Einzelanwalt tätig. Für eine Großbank wie die Deutsche Postbank AG ist dies zumindest ein ungewöhnliches Vorgehen. Auch der SPIEGEL berichtete schon 2011 kritisch über Rechtsanwalt Ralf Heyl und die Postbank.

Viele Forderungen der Deutsche Postbank und der BHW sind bereits verjährt

Das Verhalten von Rechtsanwalt Ralf Heyl ist dabei kritisch zu sehen. Denn viele Forderungen scheinen wie im Fall des Landgerichts Bremen seit Jahren verjährt zu sein (LG Bremen, Urteil vom 01.04.2019 – 2 O 1604/18).

Rechtsanwalt Ralf Heyl macht frühere Ansprüche der Deutsche Postbank AG aus abgetretenem Anspruch geltend. Im Fall des LG Bremen ging es um einen Anspruch aus einem im Jahr 2011 gekündigten Girokonto in Höhe von 5.298,98 Euro. Nach Ansicht des Landgericht Bremens ist dieser Anspruch seit vielen Jahren bereits verjährt.

In einem Fall, der von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte betreut wird, forderte Ralf Heyl von einer Verbraucherin einen Betrag von ca. 25.000 Euro aus einem Darlehensvertrag der BHW Bank AG, mit dem eine Fondsbeteiligung namens RENTADOMO finanziert wurde. Die Verträge kamen in einer Haustürsituation durch einen windigen Vermittler zustande und waren widerrufen worden. Der Anspruch war im Übrigen auch verjährt, da das Darlehen im Jahr 2006 gekündigt wurde.

Was ist als Rechtsanwalt noch erlaubt?

In dem Fall von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte Fachanwalt Achim Tiffe dem Rechtsanwalt Ralf Heyl mitgeteilt, dass die Verbraucherin in Deutschland seit Jahren nicht mehr wohnt. Trotzdem beantragte Rechtsanwalt Ralf Heil einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid unter einer Adresse in Deutschland, unter der die Verbraucherin weder gemeldet war noch wohnte und versuchte so, sich einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Nur durch Zufall bekam dies die Verbraucherin mit und wehrte sich. Ralf Heyl lies es trotzdem darauf ankommen und bemühte das Landgericht Berlin, nahm aber die Klage dann schnell wieder zurück und gab den Vollstreckungstitel heraus.

Vermutlich zahlreiche Verbraucher betroffen

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermuten, dass zahlreiche Verbraucher von den Aktivitäten des Rechtsanwalts Ralf Heyl betroffen sind und sich viele Verbraucher aus Angst nicht gegen die Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl wehren oder aus Verzweiflung eine Ratenzahlung vereinbaren, weil sie nicht wissen, dass die Ansprüche nicht bestehen, sie mit Gegenansprüchen aufrechnen können oder die Ansprüche seit langem verjährt sind. So sah es auch das Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.12.2017 in einem Fall gegen die Targobank (LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2019, Az. 307 O 142/16.

Auch den Verbraucherzentralen ist das Verhalten des Rechtsanwalts Ralf Heyl bereits mehrfach negativ aufgefallen.

Was soll ich als Verbraucher tun?

Wir empfehlen daher jedem, der von Rechtsanwalt Ralf Heyl wegen alten Forderungen der Deutsche Postbank AG bzw. der BHW Bank AG angeschrieben wird, vor einer Antwort oder einer Zahlung rechtlichen Rat einzuholen. Dies ist zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten möglich, die im Bereich Kreditrecht spezialisiert sind.

Wer bereits verklagt wurde oder Probleme mit Rechtsanwalt Ralf Heyl hat, sollte sich ebenfalls beraten lassen. Denn in vielen Fällen kann man sich erfolgreich gegen Forderungen von Ralf Heyl wehren.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.